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durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz ab 01.01.2005 wurde geregelt, dass Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulbesuchs ab Rentenbeginn 01.01.2009 nicht mehr bewertet werden. In der Zeit vom 01.01.2005 - 31.12.2008 gab es für den jeweiligen Rentenbeginn noch eine Übergangsregelung.
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