Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

7,5 Prozent Zuschlag auch nach Wechsel von der Teilerwerbsminderungsrente zur vollen Erwerbsminderungsrente 2019

von JoJack18.07.2024 | 01:56
421 Ansichten
5 Antworten
Bisher habe ich noch keinen Bescheid über den Zuschlag meiner Erwerbsminderungsrente bekommen und auch noch keine Auzahlung, obwohl es schon Juli 2024 ist. Von 2010 bis 2019 hatte ich die Teilerwerbsminderungsrente mit Hinzuverdienst, Dann hatte ich im Februar 2019 einen Verschlimmerungsantrag auf volle Erwerbsminderungsrente d. h. Wechsel von der Teilerwerbsminderungsrente auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt, ich musste nicht zum Gutachter. Den Rentenbescheid auf volle Erwerbsminderungsrente erhielt ich am 30.08.2019 zugestellt. Habe ich bei dieser Konstellation einen Anspruch auf 7,5 Prozent Erhöhung meiner vollen Erwerbsminderungsrente? Ich weiß aber, dass ein Antrag nicht nötig ist, da automatisch. Und der Zuschlag bis 2025 gesondert Mitte des Monats überwiesen wird. Nun haben wir den 17. Juli 2024 und ich habe gerade auf mein Konto nachgesehen, immer noch keine Auszahlung des Zuschlags eingegangen. Und auch auf meinem DE-Mail-Konto noch kein Email mit dem Anhang eines Bescheids des Zuschlags in PDF. Ich bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt den 7,5 Prozent Zuschlag bekomme, da ich im Februar 2019 den Wechsel von der Teilerwerbsminderungsrente auf volle Erwerbsminderungsrente ("Verschlimmerungsantrag") gestellt hatte. LG JoJack

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 18.07.2024 | 13:25

Hallo,

 

grundsätzlich erhalten die Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Bei einem Rentenbeginn ab 2019 (wie bei Ihnen) wirkt stattdessen die erweiterte Zurechnungszeit.

 

Viele Grüße

 

 

Experten-Antwortam 18.07.2024 | 13:29

Hallo JoJack,

 

den Zuschlag erhalten nur diejenigen Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente, die – aufgrund eines früheren Rentenbeginns - lediglich verkürzte Zurechnungszeiten angerechnet bekommen haben.

 

Mit Umwandlung der Teilerwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente im Jahre 2019 wurden Ihnen bereits die erweiterten Zurechnungszeiten angerechnet.

 

Ein Anspruch auf den Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten besteht daher für Sie nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

3 Antworten

Corneliusam 18.07.2024 | 04:41
Meine Güte, wie konnten Sie bisher nur überleben, ohne den Zuschlag zu haben? Das müssen Sie auch weiterhin, denn Sie bekommen den Zuschlag nicht, schließlich profitieren Sie schon seit 2019 von der verlängerten Zurechnungszeit.
EMam 18.07.2024 | 05:50
Wie hier schon zigfach erläutert, erhalten Sie keinen Zuschlag, da Sie mit der vollen Erwerbsminderungsrente schon von der verlängerten Zurechnungszeit profitieren. Mit ein wenig Eigeninitiative, hätten Sie dies hier selber finden können, aber es ist ja so bequem sich alles vorkauen zu lassen. Da passen Sie sich dem gängigen Trend sehr gut an.
JoJackam 18.07.2024 | 16:39
Experte/in schrieb

Hallo JoJack,

 

den Zuschlag erhalten nur diejenigen Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente, die – aufgrund eines früheren Rentenbeginns - lediglich verkürzte Zurechnungszeiten angerechnet bekommen haben.

 

Mit Umwandlung der Teilerwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente im Jahre 2019 wurden Ihnen bereits die erweiterten Zurechnungszeiten angerechnet.

 

Ein Anspruch auf den Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten besteht daher für Sie nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

Danke für die genauere Auferklärung über den Anspruch bei der Konstellation Beginn der Teilerwerbsminderungsrente 2010 und Umwandlung in eine volle Erwerbsminderungsreente 2019, mir war es bisher nicht ganz klar gewesen ob ich bei dieser Konstellation ein Anspruch besteht oder nicht. Also durch die Umwandlung in eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente wurden die Gesetze von 2014 und 2019 für Neu-Erwerbsminderungsrentner bereits angewendet d.h. beim Verschlimmerungsantrag Februar 2019 wurden die Zurechnungszeeiten völlig neu berechnet und ich dadurch wie ein Neu-Erwerbsminderungsrentner behandelt wurde, auch weil ich durch Zuverdiensz von 2010 bis 2019 weiterhRentenbeiträge bezahlt hatte. Sicherlich gibt es auch viele, die wie ich vor 2019 eine Teilerwerbsminderungsrente hatten und wegen Verschlechterung der Behinderung bzw. der Gesundheit ab 2019 einen Verschlimmerungsantrag gestellt haben und ihre Teilerwerbsminderungsrente dadurch durch eine neu berechnete volle Erwerbsminderungsrente erhalten haben und sich nicht sicher sind, ob sie einen Anspruch auf einen Zuschlag von 7,5 bzw. 4,5 Prozent erhalten oder nicht und sich wundern, dass weder der Zuschlag auf ihr Konto überwiesen wurde noch ein Bescheid über den Zuschlag digital als PDF-Anhang an der De-Mail und als Papiauf dem analogen Postweg zugestellt wurde. Ihre Antwort ist also auch relevant für sie, da brauchen sie nicht noch einmal zu fragen, sondern nach meiner Frage durch die Suchfunktion im Forum suchen und schon wäre ihre Antwort dadurch beantwortet! Lg JoJaeck
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026