Hallo,
grundsätzlich erhalten die Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Bei einem Rentenbeginn ab 2019 (wie bei Ihnen) wirkt stattdessen die erweiterte Zurechnungszeit.
Viele Grüße
Hallo JoJack,
den Zuschlag erhalten nur diejenigen Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente, die – aufgrund eines früheren Rentenbeginns - lediglich verkürzte Zurechnungszeiten angerechnet bekommen haben.
Mit Umwandlung der Teilerwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente im Jahre 2019 wurden Ihnen bereits die erweiterten Zurechnungszeiten angerechnet.
Ein Anspruch auf den Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten besteht daher für Sie nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo JoJack,
den Zuschlag erhalten nur diejenigen Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente, die – aufgrund eines früheren Rentenbeginns - lediglich verkürzte Zurechnungszeiten angerechnet bekommen haben.
Mit Umwandlung der Teilerwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente im Jahre 2019 wurden Ihnen bereits die erweiterten Zurechnungszeiten angerechnet.
Ein Anspruch auf den Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten besteht daher für Sie nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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