Den Ausführungen von „Unwissende“ wird zugestimmt.
Hallo Fabian Lang,
wie bereits von "unwissende" geschrieben, ist es schwierig schon heute zu sagen, wie sich die Neufeststellung in 20 Jahren auswirkt, da wir mögliche Rechtsänderungen nicht absehen können.
Wegen des Besitzschutzes der persönlichen Entgeltpunkte kann sich durch die Neufeststellung in der Regel jedoch keine geringere Rente ergeben.
Sollte im Einzelfall die Neufeststellung zu einer niedrigeren Rente oder zu einer Schlechterstellung des Versicherten führen, kann der Versicherte durch Rücknahme des Neufeststellungsantrags die Weiterzahlung der bisherigen Rente wegen voller Erwerbsminderung erreichen.
Wir empfehlen Ihnen daher, in 20 Jahren die Neufeststellung rechtzeitig zu beantragen und bereits im Antrag anzugeben, dass er zurückgenommen wird, sofern sich die Neufeststellung negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.
Der „Eintritt der vollen Erwerbsminderung“ ist nicht der Rentenbeginn, sondern der Zeitpunkt, ab dem jemand nicht (mehr) regulär arbeiten kann – in diesem Fall also vermutlich schon im Jugendalter. Deswegen geht es nicht um die 20 Jahre Wartezeit plus weitere 20 Jahre, sondern die 20 Jahre sind die Wartezeit. Vielleicht hilft das beim Verständnis.
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