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Experten-Antwort

§ 77 Zugangsfaktor

von Werner 5924.01.2015 | 15:49
1029 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage zu § 77 SGB VI. Darin ist u.a. geregelt: Der Zugangsfaktor wird für Entgeltpunkte, die Versicherte bei 1. ... 2. ... 3. einer Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen haben, um 0,005 je Kalendermonat erhöht. Gibt es diese Möglichkeit der Erhöhung des Zugangsfaktors bei allen Rentenarten oder nur bei der Regelaltersrente? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner 59,

eine Erhöhung des Zugangsfaktors um 0,5 % für verspätete Inanspruchnahme ist nur bei Rentenbezug nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Rentenzombieam 24.01.2015 | 15:59
Das gibt es nur bei der Regelaltersrente
Matze72am 24.01.2015 | 16:03
Wenn Sie bis zum Erreichen der RegelaltersGRENZE trotz erfüllter Wartezeit keine Rente beansprucht haben, dann kommt der Zuschlag von 0,5 % je Monat nur für die RegelaltersRENTE in Frage, da dies § 89 Abs. 1 Satz 2 dann zwingend vorschreibt. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__89.html Der von Ihnen zitierte Passus resultiert aus dem Abs. 3. Der Abs. 3 regelt die Bewertung von Folgerente. Dies wird auf Grund der Ausführungen von § 77 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b erforderlich.
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