Hallo Markus,
es ist sehr bedauerlich, dass Sie bei der offenbar von Ihnen präferierten Rehabilitationseinrichtung solange auf eine Aufnahme warten müssen.
Ihr Bewilligungsbescheid enthält folgenden Hinweis "Dieser Bescheid verliert seine Gültigkeit, sofern die Leistung
nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Bescheiddatum angetreten wird." Da die Rehabilitationseinrichtung eine Aufnahme innerhalb dieser 6 Monate nicht realisieren kann, wurde von dort eine Verlängerung der Kostenzusage bis zum vorgesehenen Aufnahmetermin am 13.01.2025 beantragt. Der Verlängerung der Kostenzusage hat die Deutsche Rentenversicherung offenbar am 25.06.2024 zugestimmt.
Angesichts der langen Wartezeit in der bewilligten Rehabilitationseinrichtung steht es Ihnen natürlich frei, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Umeinweisung zu beantragen. Wir empfehlen Ihnen im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechts vorab bei möglichen geeigneten Rehabilitationseinrichtung die Wartezeit zu erfragen und ggf. danach Ihren Wunsch auf Umeinweisung bei der Deutschen Rentenversicherung zu formulieren.
Wie wäre es denn, mit dem Absender des Schreibens Kontakt aufzunehmen? Ist Logik zu einem Fremdwort geworden?
Vermutung: Eine Rehazusage gilt im Regelfall nur für 6 Monate, daher wird in Ihrem Fall eine längere Frist bewilligt.
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