Hallo D. Hentze,
den Beiträgen von „dereinfachemichel“ (eigentlich „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit) und „Cassandra“ kann ich zustimmen.
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Hallo D. Hentze,
den Beiträgen von „dereinfachemichel“ (eigentlich „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit) und „Cassandra“ kann ich zustimmen.
Hallo D. Hentze,
nach dem von Ihnen genannten Bericht bleibt nach den genannten Urteilen „der Ansatz, über eine Häufung von AU-Zeiten eine Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI zu belegen…“. Sie dürfen aber auch nicht übersehen, dass in den verhandelten Fällen von den Gerichten eine volle Erwerbsminderung verneint wurde.
Letztlich können Sie gern versuchen, über die dort dargestellte Argumentation eine entsprechende Erwerbsminderung (die muss letztlich gegeben sein!) nachzuweisen. Ob dies in Ihrem Fall Erfolg versprechend ist, kann ich jedoch nicht beurteilen.
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