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Experten-Antwort

99% Teilrente

von Djaki03.07.2018 | 14:56
1265 Ansichten
30 Antworten
Hallo, ich hätte die folgende Frage. Ich erreiche bald die Regelaltersgrenze und ich kann und möchte weiterhin bei meinem bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten. Wenn ich statt der 100% Vollen Rente nur eine 99% Teilrente beantrage, muss ich dann dennoch die vollen Rentenversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer bezahlen oder kann ich mich hiervon befreien lassen? Ich würde die 99% Teilrente beantragen, um einerseits die um 1% gekürzte Rente zu erhalten, als auch, um meine zukünftige Rente weiter steigern zu können. Danke & Gruß Djaki

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 03.07.2018 | 15:04

Vom 1. Januar 2017 an haben Sie die Wahl: Grundsätzlich sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Zukünftig können Sie aber Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente durch die von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.

Beispiel:

Doris N. hat im Dezember 2017 die Regelaltersgrenze erreicht. Sie erzielt vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 neben ihrer Rente ein monatliches Arbeitseinkommen in Höhe des halben Durchschnittsverdienstes, das sind aktuell 1545,96 Euro. Sie zahlt weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Durch ihre eigenen Beiträge in Höhe von insgesamt rund 1735 Euro und die Beitragszahlung des Arbeitgebers erhöht sich ihre Rente nach heutigen Werten zum 1. Juli 2019 um 16,60 Euro.

Experten-Antwortam 03.07.2018 | 16:02

Hallo Djaki,

Sie haben folgende Möglichkeiten:

1. Bei Bezug einer 100 %-Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in der Rentenversicherung generell versicherungsfrei. Von Ihnen sind daher für die Beschäftigung keine Beiträge zu zahlen. Ihnen werden aber auch weder für die Beschäftigung noch für die Pflege Zeiten anerkannt.

Sie könnten zwar in der Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit verzichten mit der Folge, dass Sie für die Beschäftigung weitere Zeiten erwerben würden. Dies ist aber bezüglich der Pflege nicht möglich.

2. Falls Sie nur eine 99 %-Rente beziehen, besteht keine Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung mit der Folge, dass Sie für die Beschäftigung und die Pflege weitere Zeiten bekommen. Es müssen dann aber von Ihnen für die Beschäftigung Beiträge gezahlt werden.

28 Antworten

Rentencrackam 03.07.2018 | 15:05
Hallo Djaki, nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit, auf die Sie aber auch verzichten können, um Beiträge abzuführen. Die Rente wird dann einmal jährlich zum 1. Juli um die neu hinzugewonnen Entgeltpunkte erhöht. Hierfür brauchen Sie keine Teilrente von 99 % beziehen. Das ist nur dann erforderlich, wenn Sie eine pflegebedürftige Person pflegen und diese Zeit noch angerechnet bekommen wollen.
Djakiam 03.07.2018 | 15:10
Danke für die schnelle Antwort. Pro Monat etwa 145 € Rentenversicherung bezahlen um dann bei Renteneintritt etwa 16,60 € pro Monat mehr zu erhalten, erscheint mir irgendwie nicht so lukrativ. Das ist auch der Grund, weshalb ich mich von der Rentenzahlung befreien lassen möchte. Können Sie mir bitte mitteilen, wenn ich als Bezieher einer 99% Teilrente, mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lasse, dann steigt meine Rente auch nicht mehr, obwohl mein Arbeitgeber seinen Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung für mich weiterhin bezahlt?
Djakiam 03.07.2018 | 16:26
Danke für die schnelle Antwort. Können Sie mir bitte sagen, wie sich nur im Hinblick auf die Beschäftigung die Rentensteigerung auswirkt, wenn ich, 1. Überhaupt gar nicht die Rente beantrage und nach erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeite 2. 99% Teilrente beziehe und weiterhin (Pflicht)-Arbeitnehmer-Rentenversicherung einzahle 3. 100% Vollrente beziehe und weiterhin (Freiwillig)-Arbeitnehmer-Rentenversicherung einzahle Ich denke wenn man keine Rente beantragt, es wohl ein Bonus gibt? Können Sie mir aber bitte auch mitteilen, ob es einen unterschied bei der 99% Teilrente und 100% Vollrente gibt.
Unwissendeam 03.07.2018 | 16:14
Ergänzung zur Expertenantwort: Wenn Sie die 99 % Teilrente wählen, können Sie sich in der Beschäftigung nicht einfach von der Versicherungspflicht befreien lassen (... während Sie bei der Pflege die Beiträge mitnehmen). Die Rentenversicherung ist kein Wunschkonzert :-)
Djakiam 03.07.2018 | 16:28
Unwissende schrieb

Ergänzung zur Expertenantwort: Wenn Sie die 99 % Teilrente wählen, können Sie sich in der Beschäftigung nicht einfach von der Versicherungspflicht befreien lassen (... während Sie bei der Pflege die Beiträge mitnehmen).

Die Rentenversicherung ist kein Wunschkonzert :-)

Danke für den Hinweis. So wie ich es verstanden habe, kann man sich beim beziehen der 99% Teilrente, überhaupt gar nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man nach erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeitet?
Djakiam 03.07.2018 | 16:28
Unwissende schrieb

Ergänzung zur Expertenantwort: Wenn Sie die 99 % Teilrente wählen, können Sie sich in der Beschäftigung nicht einfach von der Versicherungspflicht befreien lassen (... während Sie bei der Pflege die Beiträge mitnehmen).

Die Rentenversicherung ist kein Wunschkonzert :-)

Danke für den Hinweis. So wie ich es verstanden habe, kann man sich beim beziehen der 99% Teilrente, überhaupt gar nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man nach erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeitet?
Unwissendeam 03.07.2018 | 16:45
Djaki schrieb

Danke für den Hinweis. So wie ich es verstanden habe, kann man sich beim beziehen der 99% Teilrente, überhaupt gar nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man nach erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeitet?

So ist es. In einer ganz normalen Beschäftigung (mehr als geringfügig) ist man dann versicherungspflichtig ohne Befreiuungsmöglichkeit. Bei einer geringfügigen Beschäftigung (bis 450,- Euro Monatsverdienst) könnten Sie sich allerdings von der Versicherungspflicht befreien lassen.
KSCam 03.07.2018 | 18:45
Ich würde Djaki empfehlen sich die Zeit zur persönlichen Beratung zu nehmen und eine DRV beratungsstelle aufzusuchen. Dort kann das Thema besprochen werden, Rückfragen sind jederzeit möglich und der Berater merkt auch schnell ob Djaki das Erklärte verstanden hat oder auf dem "vollkommen falschen Dampfer fährt". Eine 99% Rente macht eigentlich nur Sinn wenn der Regelaltersrentner jemanden pflegt, nicht aber wenn er weiterarbeitet. Der Regelaltersrentner der zusätzlich "versichert weiterarbeitet" kommt dann in die Gewinnzone, wenn er die durch das zusätzliche Jahr gesteigerte Rente um 8-9 Jahre überlebt. Bsp: das zwischen 65+ und 66+ versicherte Jahr hat sich durch die höhere Rente gelohnt wenn der Rentner 75 Jahre alt wird. Stirbt er mit 70 nützt es höchstens seiner Witwe in spe
W*lfgangam 03.07.2018 | 19:34
Djaki schrieb

Hallo,

ich pflege aktuell meinen Ehemann. Das mit der Teilrente wurde uns von der Pflegekasse so empfohlen.

Aber ich arbeite auch noch nebenher 15 Stunden pro Woche in der Buchhaltung.

Viele Grüße

Djaki

Hallo Djaki, - welcher Pflegegrad? *) - wird nur Pflegegeld gezahlt oder Sach- oder Kombi-Leistung)? - wie hoch wäre Ihr Altersrentenanspruch ab Regelaltersgrenze? - wie hoch wäre Ihr SV-Bruttoverdienst ab Regelaltersrente (wohl etwa 19000 EUR jährlich)? *) und/makabre Frage, wie lange würde die Pflegetätigkeit noch laufen können? Denn 'hintendran' kann eine höhere eigene Rente auch wieder die Witwenrente beeinflussen, so dass Zugewinne aus Pflege und versicherter Beschäftigung nur mit 60 % in der Gesamtsumme beider Renten wirken – die Amortisationsphase aus Rentenverzicht + Beitragszahlung ./. höhere Rentenansprüche sich nach hinten verschiebt. Ist vielleicht doch besser, beim Rentenantragstermin zusätzlich ½ Std. dazuzubuchen, dann kann das alles punktgenau geklärt werden – oder, wenn noch mehr Zeit bis zum Rentenantrag, das vorher extra zu klären :-) Gruß w.
-am 04.07.2018 | 10:51
Djaki schrieb

Danke für die schnelle Antwort. Können Sie mir bitte sagen, wie sich nur im Hinblick auf die Beschäftigung die Rentensteigerung auswirkt, wenn ich,

1. Überhaupt gar nicht die Rente beantrage und nach erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeite

2. 99% Teilrente beziehe und weiterhin (Pflicht)-Arbeitnehmer-Rentenversicherung einzahle

3. 100% Vollrente beziehe und weiterhin (Freiwillig)-Arbeitnehmer-Rentenversicherung einzahle

Ich denke wenn man keine Rente beantragt, es wohl ein Bonus gibt? Können Sie mir aber bitte auch mitteilen, ob es einen unterschied bei der 99% Teilrente und 100% Vollrente gibt.

Hallo Djaki, ich fange mal mit der zweiten Frage an (99 % Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze): Sie können sich Ihre Rentensteigerungen selbst ausrechnen, indem Sie Ihr beitragspflichtiges Entgelt aus der Beschäftigung durch das vorläufige Durchschnittsentgelt in der RV desselben Jahres (im Jahr 2018: 37.873,00 Euro) teilen und mit dem aktuellen Rentenwert (derzeit 32,02 Euro) multiplizieren. Für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zum Monat vor Berücksichtigung bei der Rente* erhöhen Sie das Ergebnis noch um 0,5 %. *berücksichtigt werden die Beiträge bei Ihrer laufenden Altersrente immer erst zum 01.07. des Folgejahres in Form von Zuschlägen. zur Frage 3.: Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen, können Sie keine freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie dann bei Ausübung einer Beschäftigung versicherungspflichtig. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze tritt Versicherungsfreiheit ein. Auf diese können Sie verzichten, wodurch in dieser Beschäftigung Versicherungspflicht eintritt. Dann zahlen Sie bis zum Ende dieser Beschäftigung Pflichtbeiträge (= keine freiwilligen Beiträge); Sie haben keine Möglichkeit, den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit später zu widerrufen. Sollten Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, berechnet sich die Rentensteigerung wie in der Antwort zu Frage 2. (s. o.). Zu Frage 1.: Berechnen können Sie die Rentensteigerung – nur im Hinblick auf die Beschäftigung – wie bei der Antwort zu Frage 2 (s. o.). Allerdings wird die Erhöhung um 0,5 % pro Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze hier bis zum Monat vor Rentenbeginn berechnet. Zu dieser Fallgestaltung ist zudem anzumerken, dass die Beiträge noch in die sogenannte Gesamtleistungsbewertung einfließen, d. h. sie haben Einfluss auf die Bewertung von beitragsfreien bzw. beitragsgeminderten Zeiten. Diese Auswirkungen können Sie sich aber nicht eben mal schnell selbst berechnen, da die Gesamtleistungsbewertung recht kompliziert ist. Es können sich darüber hinaus noch weitere Auswirkungen ergeben (z. B. bei Mindestentgeltpunkten), die ohne nähere Kenntnis Ihres Versicherungslebens hier nicht beurteilt werden können. Hierzu müssten Sie sich ggf. mal individuell beraten lassen. Die o. g. Erhöhung um 0,5 % pro Kalendermonat gilt übrigens für die gesamte Altersrente, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird (Das meinen Sie wahrscheinlich mit dem Begriff "Bonus").
W*lfgangam 04.07.2018 | 19:59
W*lfgang schrieb

Hallo Djaki,

- welcher Pflegegrad? *)

- wird nur Pflegegeld gezahlt oder Sach- oder Kombi-Leistung)?

- wie hoch wäre Ihr Altersrentenanspruch ab Regelaltersgrenze?

- wie hoch wäre Ihr SV-Bruttoverdienst ab Regelaltersrente (wohl etwa 19000 EUR jährlich)?

*) und/makabre Frage, wie lange würde die Pflegetätigkeit noch laufen können? Denn 'hintendran' kann eine höhere eigene Rente auch wieder die Witwenrente beeinflussen, so dass Zugewinne aus Pflege und versicherter Beschäftigung nur mit 60 % in der Gesamtsumme beider Renten wirken – die Amortisationsphase aus Rentenverzicht + Beitragszahlung ./. höhere Rentenansprüche sich nach hinten verschiebt.

Ist vielleicht doch besser, beim Rentenantragstermin zusätzlich ½ Std. dazuzubuchen, dann kann das alles punktgenau geklärt werden – oder, wenn noch mehr Zeit bis zum Rentenantrag, das vorher extra zu klären :-)

Gruß

w.

Ergibt einen Rentenanspruch - bei ausschließlich Pflegegeldzahlung - von rd. 13 EUR mtl. /Brutto, ohne KV/PV-Abzug Also Verzicht auf rd. 10 EUR 'brutto' und nach einem Jahr Pflege liegen Sie wieder 'glatt' beim alten Rentenbetrag. Wobei man hier den Erhöhungstermin 01.07. im Auge behalten sollte, dann dauert es ggf. ein paar Monate länger, bis die alte Rentenhöhe erreicht worden ist und die zusätzlichen Werte auf die laufende Rente ontop kommen. 19.000, daraus knapp 1.800 Eigenbeitrag mit einem Rentenzuwachs von 16 EUR brutto mtl. + Bonus ...hmm, in/unter 10 Jahren ist das auch wieder raus. Djaki, ich sehe es eher positiv, auf die 99 % Rente zu gehen - besonders im Rahmen der rentenerhöhenden Wirkung aus der Pflegetätigkeit. Das Plus aus der versicherungspflichtigen Weiterbeschäftigung kommt noch oben drauf. Gefühlt sind Sie damit in 5 Jahren auf der Gewinnerstraße. Jonny, was meinst Du? :-) Gruß w.
KSCam 04.07.2018 | 22:39
bin zwar nicht Jonny, aber W*lfgang liegt ziemlich richtig. Verbeitragte Pflichtbeiträge eines regelaltersrentners rechnen sich nach 8-9 Jahren, Pflege beiträge schon nach ca 2 Jahren. Im Schnitt kommen 5 Jahre sicher hin.
Djakiam 05.07.2018 | 13:32
- schrieb

Hallo Djaki,

ich fange mal mit der zweiten Frage an (99 % Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze):

Sie können sich Ihre Rentensteigerungen selbst ausrechnen, indem Sie Ihr beitragspflichtiges Entgelt aus der Beschäftigung durch das vorläufige Durchschnittsentgelt in der RV desselben Jahres (im Jahr 2018: 37.873,00 Euro) teilen und mit dem aktuellen Rentenwert (derzeit 32,02 Euro) multiplizieren. Für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zum Monat vor Berücksichtigung bei der Rente* erhöhen Sie das Ergebnis noch um 0,5 %.

*berücksichtigt werden die Beiträge bei Ihrer laufenden Altersrente immer erst zum 01.07. des Folgejahres in Form von Zuschlägen.

zur Frage 3.:

Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen, können Sie keine freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie dann bei Ausübung einer Beschäftigung versicherungspflichtig. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze tritt Versicherungsfreiheit ein. Auf diese können Sie verzichten, wodurch in dieser Beschäftigung Versicherungspflicht eintritt. Dann zahlen Sie bis zum Ende dieser Beschäftigung Pflichtbeiträge (= keine freiwilligen Beiträge); Sie haben keine Möglichkeit, den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit später zu widerrufen.

Sollten Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, berechnet sich die Rentensteigerung wie in der Antwort zu Frage 2. (s. o.).

Zu Frage 1.:

Berechnen können Sie die Rentensteigerung – nur im Hinblick auf die Beschäftigung – wie bei der Antwort zu Frage 2 (s. o.). Allerdings wird die Erhöhung um 0,5 % pro Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze hier bis zum Monat vor Rentenbeginn berechnet.

Zu dieser Fallgestaltung ist zudem anzumerken, dass die Beiträge noch in die sogenannte Gesamtleistungsbewertung einfließen, d. h. sie haben Einfluss auf die Bewertung von beitragsfreien bzw. beitragsgeminderten Zeiten. Diese Auswirkungen können Sie sich aber nicht eben mal schnell selbst berechnen, da die Gesamtleistungsbewertung recht kompliziert ist. Es können sich darüber hinaus noch weitere Auswirkungen ergeben (z. B. bei Mindestentgeltpunkten), die ohne nähere Kenntnis Ihres Versicherungslebens hier nicht beurteilt werden können. Hierzu müssten Sie sich ggf. mal individuell beraten lassen.

Die o. g. Erhöhung um 0,5 % pro Kalendermonat gilt übrigens für die gesamte Altersrente, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird (Das meinen Sie wahrscheinlich mit dem Begriff "Bonus").

Hallo, ich habe mal versucht das nachzurechnen, verstehe das aber mit den 0,5 % pro Monat nicht. Ich habe mal als Rechenbeispiel, als beitragspflichtiges Entgelt aus der Beschäftigung, das halbe Durchschnittsentgelt in der RV veranschlagt. (18.936,50 Euro / 37.873,00 Euro) * 32,02 Euro = 16,01 Euro Wie rechne ich in diesem Beispiel bitte noch die 0,5 % hinzu? Vielen Dank und viele Grüße Djaki
joergam 05.07.2018 | 15:37
Djaki schrieb

Hallo,

ich habe mal versucht das nachzurechnen, verstehe das aber mit den 0,5 % pro Monat nicht.

Ich habe mal als Rechenbeispiel, als beitragspflichtiges Entgelt aus der Beschäftigung, das halbe Durchschnittsentgelt in der RV veranschlagt.

(18.936,50 Euro / 37.873,00 Euro) * 32,02 Euro = 16,01 Euro

Wie rechne ich in diesem Beispiel bitte noch die 0,5 % hinzu?

Vielen Dank und viele Grüße

Djaki

Hallo Djaki, hier mal ein Beispiel: Sie haben die Regelaltersgrenze im Dezember 2017 erreicht und beziehen ab 01.01.2018 eine 99 % Teilrente. Neben der Teilrente üben Sie vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 eine Beschäftigung aus, Entgelt 18.936,50 Euro. Aus dieser Beschäftigung erhalten Sie zum 01.07.2019 einen Zuschlag zur Rente. Für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Dez. 2017) bis zum Monat vor der Berücksichtigung des Zuschlags ist der von Ihnen berechnete Betrag von 16,01 Euro um 0,5 % zu erhöhen, d. h. für die Monate Januar 2018 bis Juni 2019 (= 18 Monate). Somit beträgt die Erhöhung 18 x 0,5 % = 9 %. Die 9 %-Erhöhung kann man nun über Dreisatz ausrechen: 16,01 Euro x 109 % : 100 % = 17,45 Euro. Die Rente würde sich also zum 01.07.2019 um (ca.) 17,45 Euro erhöhen (gerechnet mit dem aktuellen Rentenwert zum 01.07.2018, da der aktuelle Rentenwert zum 01.07.2019 noch nicht bekannt ist).
Jonnyam 05.07.2018 | 22:31
KSC schrieb

bin zwar nicht Jonny, aber W*lfgang liegt ziemlich richtig.

Verbeitragte Pflichtbeiträge eines regelaltersrentners rechnen sich nach 8-9 Jahren, Pflege beiträge schon nach ca 2 Jahren.

Im Schnitt kommen 5 Jahre sicher hin.

Und ich bin zwar Jonny, aber kein Mathematiker. Deshalb nur mal folgende Berechnung mit einer unterstellten Regelaltersrente ab JAN 2017 in Höhe von 1000 € brutto Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 ergibt das für alle 18 Monate bis JUN 2018 ein Gesamtbrutto bei einer 100%-Rente von 18228,60 € und bei einer 99 %-Teilrente von 18046,32 €, d.h. eine Einbuße von insgesamt 128,28 € wegen des Teilrentenbezugs. Wurden seit JAN 2017 zusätzlich noch Beiträge der Pflegekasse nach dem Pflegegrad 3 (Pflegegeld) gezahlt, erwachsen daraus zum 1. Termin, zu dem sich das auswirkt, nämlich zum 1. Juli 2018 noch 0,4137 EP. Kommt noch eine Beitragszahlung nach dem halben Durchschnittsverdienst (= 0,5 EP) für 2017 hinzu, sind damit 18551,50 € versichert und an Arbeitnehmeranteil 1734,56 € gezahlt; bis JUN 2018 (Monat vor der Auswirkung) sogar insgesamt 2615,11 € an Arbeitnehmeranteil. Die Einbuße von 128,28 € und der Beitragsaufwand von 2615,11 € ergeben ein Minus von 2797,37 €. Dem steht dann ab JUL 2018 - bei weiterhin zu zahlender 99%-Teilrente - eine monatliche Rente von 1072,95 € gegenüber. Für diesen Betrag wurden die Entgeltpunkte aus den Pflegebeiträgen und dem halben Durchschnittsentgelt für das Kalenderjahr 2017 (= 0,9137) mit dem erhöhten Zugangsfaktor von 1,09 (= + 9 % für 18 Monate „Verzicht“) und dem Teilrentenfaktor von 0,99 sowie die Rentenanpassung zum 1 Juli 2018 berücksichtigt. Mit der 100 % Rente ohne Beiträge der Pflegekasse und aufgrund der Beschäftigung hätte die Brutto nur 1051,89 € betragen. Fazit ab JUL 2018: Einer Einbuße und einem Aufwand von 2797,37 € steht ab JUL 2018 ein monatliches Plus von 21,06 € gegenüber, das sich bis JUN 2019 auf 252,72 € erhöht. Unterstellt, der Teilrentenbezug endet mit dem JUN 2018, gibt es für die noch nicht berücksichtigten Beiträge der Pflegekasse und aus der Beschäftigung des 1. Halbjahres 2018 dann ab JUL 2019 sogar einen Zugangsfaktor von 1,15 (= + 15 % für 30 Monate). Die zu zahlende 100 % Rente dürfte dann ohne Berücksichtigung einer Rentenanpassung zu diesem Termin 1098,00 € betragen, wäre also 46,11 € höher. Damit das Minus von 2797,37 € durch das Plus von 252,72 € bis JUN 2019 und das monatliche Plus von 46,11 € ab JUL 2019 auch wirklich zu einem dauerhaften Plus wird, sollte die Rente über Januar 2024 hinaus gezahlt werden. Bei weiterem Teilrentenbezug sieht das natürlich anders aus. Auf der Minusseite stehen dann 99 % an Rente und weitere Beiträge aus der Beschäftigung, andererseits erhöht sich die Rente jeweils zum 1. Juli der folgenden Jahre mit einem für jedes Jahr noch um 0,06 steigenden Zugangsfaktor. Das ist dann aber wirklich etwas für einen Mathematiker, den ich hiermit herzlich grüße!
Jonnyam 05.07.2018 | 23:03
Tut mir leid. Die Rente ab JUL 2019 dürfte doch wohl mit 1110,10 € höher ausfallen als vorher angegeben. Die für 1 % der Altersrente nicht beanspruchten Entgeltpunkte sind ja auch noch mit dem Zugangsfaktor 1,15 zu erhöhen, weil darauf ja wirklich verzichtet wurde. Oder liege ich da falsch?
Na klar!am 06.07.2018 | 07:43
Jonny schrieb

Tut mir leid. Die Rente ab JUL 2019 dürfte doch wohl mit 1110,10 € höher ausfallen als vorher angegeben. Die für 1 % der Altersrente nicht beanspruchten Entgeltpunkte sind ja auch noch mit dem Zugangsfaktor 1,15 zu erhöhen, weil darauf ja wirklich verzichtet wurde. Oder liege ich da falsch?

Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen. Manchmal läuft hier im Forum wirklich einiges aus dem Ruder und verliert die eigentliche Basis. Mit schneller und unkomplizierter Hilfe, immerhin Grundsätze dieses Forums, hat das nur noch wenig zu tun. Hier duellieren sich dann Matheexperten, die es anscheinend spannend finden, sich gegenseitig hochzuschaukeln. Was glauben die wohl, wieviel Forennutzer solche Rechenspielchen nachvollziehen können und wieviel das interessiert? Bleibt auf dem Teppich, es reicht doch wenn Ihr selbst wisst, was Ihr für tolle Hechte seid.
Djakiam 10.07.2018 | 15:40
Für jemanden der eine etwas genauere Erklärung haben möchte und sich dann auch gerne etwas mehr die Zeit nimmt um das nachzuvollziehen, etwa auch für mich, war die Beispielrechnung sehr hilfreich.
Na klar!am 10.07.2018 | 20:13
Djaki schrieb

Für jemanden der eine etwas genauere Erklärung haben möchte und sich dann auch gerne etwas mehr die Zeit nimmt um das nachzuvollziehen, etwa auch für mich, war die Beispielrechnung sehr hilfreich.

Dann erklären Sie mal, für welche Entscheidung Ihrerseits das Ganze notwendig sein sollte. Nur hausgemachter Nonsens!
W*lfgangam 10.07.2018 | 20:21
Na klar! schrieb

Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.

Manchmal läuft hier im Forum wirklich einiges aus dem Ruder und verliert die eigentliche Basis.

Mit schneller und unkomplizierter Hilfe, immerhin Grundsätze dieses Forums, hat das nur noch wenig zu tun.

Hier duellieren sich dann Matheexperten, die es anscheinend spannend finden, sich gegenseitig hochzuschaukeln.

Was glauben die wohl, wieviel Forennutzer solche Rechenspielchen nachvollziehen können und wieviel das interessiert?

Bleibt auf dem Teppich, es reicht doch wenn Ihr selbst wisst, was Ihr für tolle Hechte seid.

Hallo Na klar!, ...was war daran - so detailliert dargestellt - um diese spezielle Ausgangsfrage dazu auf den Punkt zu bringen, so schwer zu verstehen? Und, ohne weitergehende Tiefen-Info ist eine Entscheidung pro/kontra nicht wirklich möglich. Ob Sie nun den nicht unmaßgeblichen/gefühlten Berufserfahrungen von KSC's oder auch meinereiner folgen, oder einer noch der präziseren Darstellung von Jonny, überlasse ich Ihnen ...wenn es um Ihre Detailfragen geht, bitte nicht ans Forum wenden, es könnte andere überfordern *g Für Nichtbetroffene/Nichtinteressierte ist das natürlich schon starker Versicherungsmathematik-Tobac pur, aber die müssen sich diesen Rechenweg/diesen Thread, auch nicht anschauen, geschweige denn noch negativ kommentieren ...im Experten-Forum müssen Sie zwangsläufig mit Expertenbeiträgen rechnen, ansonsten begnügen Sie sich mit den Expertisen im 'Goldenen Blatt' ;-) Gruß w.
Na klar!am 10.07.2018 | 20:34
W*lfgang schrieb

Hallo Na klar!,

...was war daran - so detailliert dargestellt - um diese spezielle Ausgangsfrage dazu auf den Punkt zu bringen, so schwer zu verstehen? Und, ohne weitergehende Tiefen-Info ist eine Entscheidung pro/kontra nicht wirklich möglich. Ob Sie nun den nicht unmaßgeblichen/gefühlten Berufserfahrungen von KSC's oder auch meinereiner folgen, oder einer noch der präziseren Darstellung von Jonny, überlasse ich Ihnen ...wenn es um Ihre Detailfragen geht, bitte nicht ans Forum wenden, es könnte andere überfordern *g

Für Nichtbetroffene/Nichtinteressierte ist das natürlich schon starker Versicherungsmathematik-Tobac pur, aber die müssen sich diesen Rechenweg/diesen Thread, auch nicht anschauen, geschweige denn noch negativ kommentieren ...im Experten-Forum müssen Sie zwangsläufig mit Expertenbeiträgen rechnen, ansonsten begnügen Sie sich mit den Expertisen im 'Goldenen Blatt' ;-)

Gruß

w.

Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.
Hallo Na klar!, ...was war daran - so detailliert dargestellt - um diese spezielle Ausgangsfrage dazu auf den Punkt zu bringen, so schwer zu verstehen? Und, ohne weitergehende Tiefen-Info ist eine Entscheidung pro/kontra nicht wirklich möglich. Ob Sie nun den nicht unmaßgeblichen/gefühlten Berufserfahrungen von KSC's oder auch meinereiner folgen, oder einer noch der präziseren Darstellung von Jonny, überlasse ich Ihnen ...wenn es um Ihre Detailfragen geht, bitte nicht ans Forum wenden, es könnte andere überfordern *g Für Nichtbetroffene/Nichtinteressierte ist das natürlich schon starker Versicherungsmathematik-Tobac pur, aber die müssen sich diesen Rechenweg/diesen Thread, auch nicht anschauen, geschweige denn noch negativ kommentieren ...im Experten-Forum müssen Sie zwangsläufig mit Expertenbeiträgen rechnen, ansonsten begnügen Sie sich mit den Expertisen im 'Goldenen Blatt' ;-) Gruß w.
Danke dem arroganten „Möchtegernexperten“ W*lfgang für sein Statement. Man auch mit wenigen Worten, ohne Gesülze, eine prägnante Anwort geben. In diesem Fall ist es sogar offen, für was die komplexe Antwort überhaupt nützlich gewesen sein soll. Zeit scheinen Sie ja mehr als genug zu haben?!
W*lfgangam 10.07.2018 | 22:21
Na klar! schrieb

Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.[/quote]

Hallo Na klar!,

...was war daran - so detailliert dargestellt - um diese spezielle Ausgangsfrage dazu auf den Punkt zu bringen, so schwer zu verstehen? Und, ohne weitergehende Tiefen-Info ist eine Entscheidung pro/kontra nicht wirklich möglich. Ob Sie nun den nicht unmaßgeblichen/gefühlten Berufserfahrungen von KSC's oder auch meinereiner folgen, oder einer noch der präziseren Darstellung von Jonny, überlasse ich Ihnen ...wenn es um Ihre Detailfragen geht, bitte nicht ans Forum wenden, es könnte andere überfordern *g

Für Nichtbetroffene/Nichtinteressierte ist das natürlich schon starker Versicherungsmathematik-Tobac pur, aber die müssen sich diesen Rechenweg/diesen Thread, auch nicht anschauen, geschweige denn noch negativ kommentieren ...im Experten-Forum müssen Sie zwangsläufig mit Expertenbeiträgen rechnen, ansonsten begnügen Sie sich mit den Expertisen im 'Goldenen Blatt' ;-)

Gruß

w.[/quote]

Danke dem arroganten „Möchtegernexperten“ W*lfgang für sein Statement.

Man auch mit wenigen Worten, ohne Gesülze, eine prägnante Anwort geben. In diesem Fall ist es sogar offen, für was die komplexe Antwort überhaupt nützlich gewesen sein soll.

Zeit scheinen Sie ja mehr als genug zu haben?!

...hmm, als Lese-/Verständnishilfe von oben nach unten werden Sie hier keinen finden, der Ihnen das nochmals erklärt - die Telefonseelsorge wäre vielleicht eine Hilfe für Sie, Sie heute/morgen/für den Rest der Lebenszeit, über den Tag zu bringen und 'Ihre Probleme (!)' zu lösen ;-0 Kontroverse Meinungen ist das eine, nur reiner Dummschwätz das andere ...es liegt bei Ihnen, sachdienliche Beiträge zu liefern/das Forum zu bereichern, statt 'Mimimi'. Gruß w.
Unwissendeam 11.07.2018 | 12:08
Na klar! schrieb

Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.

Manchmal läuft hier im Forum wirklich einiges aus dem Ruder und verliert die eigentliche Basis.

Mit schneller und unkomplizierter Hilfe, immerhin Grundsätze dieses Forums, hat das nur noch wenig zu tun.

Hier duellieren sich dann Matheexperten, die es anscheinend spannend finden, sich gegenseitig hochzuschaukeln.

Was glauben die wohl, wieviel Forennutzer solche Rechenspielchen nachvollziehen können und wieviel das interessiert?

Bleibt auf dem Teppich, es reicht doch wenn Ihr selbst wisst, was Ihr für tolle Hechte seid.

Hallo Na klar!, falls es Ihnen nicht aufgefallen ist: Djaki hat bereits mitgeteilt, dass die Beispielsberechnungen hilfreich waren. Dann können diese Berechnungen nicht soooo kompliziert gewesen sein, wie Sie unterstellen. Also liegt wohl "unkomplizierte Hilfe" vor! Vielleicht verwechseln Sie bei Ihrem Statement etwas: Ein langer Beitrag ist nicht automatisch kompliziert und Mathematik ist auch nicht automatisch kompliziert. Wenn Sie mathematisch nicht begabt und / oder lesefaul sind, ist das wohl eher Ihr persönliches Problem. Das müssen Sie aber nicht unbedingt in dieses Forum tragen. Renten werden nun mal berechnet und Berechnung ist Mathematik. Sie müssen also damit rechnen, dass in diesem Forum Fragen zur Rentenberechnung gestellt werden und entsprechend "mathematisch" beantwortet werden. Wenn Sie damit ein Problem haben, sollten Sie besser nicht in diesem Forum verweilen oder die entsprechenden Threads überspringen. Im Übrigen handelt es sich bei den in diesem Thread wiedergegeben mathematischen Äußerungen um mathematische Grundkenntnisse (Addition, Subtraktion, Dreisatzrechnung, Prozentrechnung...). Hier von "Experten-Mathematik" zu reden, ist wohl mehr als übertrieben! Bitte unterstellen Sie den anderen Forennutzern nicht einfach, dass diese die Berechnungen nicht nachvollziehen können. Das ist nicht sehr nett von Ihnen! Es geht in diesem Thread auch nicht darum, wie viele andere Forenteilnehmer die Antworten interessieren. Sie haben doch selbst die Grundsätze des Forums zitiert: Es geht hier darum, unkompliziert zu helfen! In diesem Thread soll Djaki geholfen werden – und nicht eine möglichst große, interessierte Leserschaft angesprochen werden.
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