Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenVom 1. Januar 2017 an haben Sie die Wahl: Grundsätzlich sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Zukünftig können Sie aber Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente durch die von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.
Beispiel:
Doris N. hat im Dezember 2017 die Regelaltersgrenze erreicht. Sie erzielt vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 neben ihrer Rente ein monatliches Arbeitseinkommen in Höhe des halben Durchschnittsverdienstes, das sind aktuell 1545,96 Euro. Sie zahlt weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Durch ihre eigenen Beiträge in Höhe von insgesamt rund 1735 Euro und die Beitragszahlung des Arbeitgebers erhöht sich ihre Rente nach heutigen Werten zum 1. Juli 2019 um 16,60 Euro.
Hallo Djaki,
Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. Bei Bezug einer 100 %-Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in der Rentenversicherung generell versicherungsfrei. Von Ihnen sind daher für die Beschäftigung keine Beiträge zu zahlen. Ihnen werden aber auch weder für die Beschäftigung noch für die Pflege Zeiten anerkannt.
Sie könnten zwar in der Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit verzichten mit der Folge, dass Sie für die Beschäftigung weitere Zeiten erwerben würden. Dies ist aber bezüglich der Pflege nicht möglich.
2. Falls Sie nur eine 99 %-Rente beziehen, besteht keine Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung mit der Folge, dass Sie für die Beschäftigung und die Pflege weitere Zeiten bekommen. Es müssen dann aber von Ihnen für die Beschäftigung Beiträge gezahlt werden.
Danke dem arroganten „Möchtegernexperten“ W*lfgang für sein Statement. Man auch mit wenigen Worten, ohne Gesülze, eine prägnante Anwort geben. In diesem Fall ist es sogar offen, für was die komplexe Antwort überhaupt nützlich gewesen sein soll. Zeit scheinen Sie ja mehr als genug zu haben?!Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.Hallo Na klar!, ...was war daran - so detailliert dargestellt - um diese spezielle Ausgangsfrage dazu auf den Punkt zu bringen, so schwer zu verstehen? Und, ohne weitergehende Tiefen-Info ist eine Entscheidung pro/kontra nicht wirklich möglich. Ob Sie nun den nicht unmaßgeblichen/gefühlten Berufserfahrungen von KSC's oder auch meinereiner folgen, oder einer noch der präziseren Darstellung von Jonny, überlasse ich Ihnen ...wenn es um Ihre Detailfragen geht, bitte nicht ans Forum wenden, es könnte andere überfordern *g Für Nichtbetroffene/Nichtinteressierte ist das natürlich schon starker Versicherungsmathematik-Tobac pur, aber die müssen sich diesen Rechenweg/diesen Thread, auch nicht anschauen, geschweige denn noch negativ kommentieren ...im Experten-Forum müssen Sie zwangsläufig mit Expertenbeiträgen rechnen, ansonsten begnügen Sie sich mit den Expertisen im 'Goldenen Blatt' ;-) Gruß w.
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