Vom 1. Januar 2017 an haben Sie die Wahl: Grundsätzlich sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Zukünftig können Sie aber Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente durch die von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.
Beispiel:
Doris N. hat im Dezember 2017 die Regelaltersgrenze erreicht. Sie erzielt vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 neben ihrer Rente ein monatliches Arbeitseinkommen in Höhe des halben Durchschnittsverdienstes, das sind aktuell 1545,96 Euro. Sie zahlt weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Durch ihre eigenen Beiträge in Höhe von insgesamt rund 1735 Euro und die Beitragszahlung des Arbeitgebers erhöht sich ihre Rente nach heutigen Werten zum 1. Juli 2019 um 16,60 Euro.
Hallo Djaki,
Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. Bei Bezug einer 100 %-Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in der Rentenversicherung generell versicherungsfrei. Von Ihnen sind daher für die Beschäftigung keine Beiträge zu zahlen. Ihnen werden aber auch weder für die Beschäftigung noch für die Pflege Zeiten anerkannt.
Sie könnten zwar in der Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit verzichten mit der Folge, dass Sie für die Beschäftigung weitere Zeiten erwerben würden. Dies ist aber bezüglich der Pflege nicht möglich.
2. Falls Sie nur eine 99 %-Rente beziehen, besteht keine Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung mit der Folge, dass Sie für die Beschäftigung und die Pflege weitere Zeiten bekommen. Es müssen dann aber von Ihnen für die Beschäftigung Beiträge gezahlt werden.
Hallo Djaki,
nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit, auf die Sie aber auch verzichten können, um Beiträge abzuführen. Die Rente wird dann einmal jährlich zum 1. Juli um die neu hinzugewonnen Entgeltpunkte erhöht.
Hierfür brauchen Sie keine Teilrente von 99 % beziehen. Das ist nur dann erforderlich, wenn Sie eine pflegebedürftige Person pflegen und diese Zeit noch angerechnet bekommen wollen.
Hallo Djaki,
nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit, auf die Sie aber auch verzichten können, um Beiträge abzuführen. Die Rente wird dann einmal jährlich zum 1. Juli um die neu hinzugewonnen Entgeltpunkte erhöht.
Hierfür brauchen Sie keine Teilrente von 99 % beziehen. Das ist nur dann erforderlich, wenn Sie eine pflegebedürftige Person pflegen und diese Zeit noch angerechnet bekommen wollen.
Ergänzung zur Expertenantwort: Wenn Sie die 99 % Teilrente wählen, können Sie sich in der Beschäftigung nicht einfach von der Versicherungspflicht befreien lassen (... während Sie bei der Pflege die Beiträge mitnehmen).
Die Rentenversicherung ist kein Wunschkonzert :-)
Ergänzung zur Expertenantwort: Wenn Sie die 99 % Teilrente wählen, können Sie sich in der Beschäftigung nicht einfach von der Versicherungspflicht befreien lassen (... während Sie bei der Pflege die Beiträge mitnehmen).
Die Rentenversicherung ist kein Wunschkonzert :-)
Danke für den Hinweis. So wie ich es verstanden habe, kann man sich beim beziehen der 99% Teilrente, überhaupt gar nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man nach erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeitet?
Hallo,
ich pflege aktuell meinen Ehemann. Das mit der Teilrente wurde uns von der Pflegekasse so empfohlen.
Aber ich arbeite auch noch nebenher 15 Stunden pro Woche in der Buchhaltung.
Viele Grüße
Djaki
Danke für die schnelle Antwort. Können Sie mir bitte sagen, wie sich nur im Hinblick auf die Beschäftigung die Rentensteigerung auswirkt, wenn ich,
1. Überhaupt gar nicht die Rente beantrage und nach erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeite
2. 99% Teilrente beziehe und weiterhin (Pflicht)-Arbeitnehmer-Rentenversicherung einzahle
3. 100% Vollrente beziehe und weiterhin (Freiwillig)-Arbeitnehmer-Rentenversicherung einzahle
Ich denke wenn man keine Rente beantragt, es wohl ein Bonus gibt? Können Sie mir aber bitte auch mitteilen, ob es einen unterschied bei der 99% Teilrente und 100% Vollrente gibt.
Ich würde Djaki empfehlen sich die Zeit zur persönlichen Beratung zu nehmen und eine DRV beratungsstelle aufzusuchen.
Dort kann das Thema besprochen werden, Rückfragen sind jederzeit möglich und der Berater merkt auch schnell ob Djaki das Erklärte verstanden hat oder auf dem "vollkommen falschen Dampfer fährt".
Eine 99% Rente macht eigentlich nur Sinn wenn der Regelaltersrentner jemanden pflegt, nicht aber wenn er weiterarbeitet.
Der Regelaltersrentner der zusätzlich "versichert weiterarbeitet" kommt dann in die Gewinnzone, wenn er die durch das zusätzliche Jahr gesteigerte Rente um 8-9 Jahre überlebt.
Bsp: das zwischen 65+ und 66+ versicherte Jahr hat sich durch die höhere Rente gelohnt wenn der Rentner 75 Jahre alt wird.
Stirbt er mit 70 nützt es höchstens seiner Witwe in spe
Hallo Djaki,
- welcher Pflegegrad? *)
- wird nur Pflegegeld gezahlt oder Sach- oder Kombi-Leistung)?
- wie hoch wäre Ihr Altersrentenanspruch ab Regelaltersgrenze?
- wie hoch wäre Ihr SV-Bruttoverdienst ab Regelaltersrente (wohl etwa 19000 EUR jährlich)?
*) und/makabre Frage, wie lange würde die Pflegetätigkeit noch laufen können? Denn 'hintendran' kann eine höhere eigene Rente auch wieder die Witwenrente beeinflussen, so dass Zugewinne aus Pflege und versicherter Beschäftigung nur mit 60 % in der Gesamtsumme beider Renten wirken – die Amortisationsphase aus Rentenverzicht + Beitragszahlung ./. höhere Rentenansprüche sich nach hinten verschiebt.
Ist vielleicht doch besser, beim Rentenantragstermin zusätzlich ½ Std. dazuzubuchen, dann kann das alles punktgenau geklärt werden – oder, wenn noch mehr Zeit bis zum Rentenantrag, das vorher extra zu klären :-)
Gruß
w.
Hallo Djaki,
ich fange mal mit der zweiten Frage an (99 % Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze):
Sie können sich Ihre Rentensteigerungen selbst ausrechnen, indem Sie Ihr beitragspflichtiges Entgelt aus der Beschäftigung durch das vorläufige Durchschnittsentgelt in der RV desselben Jahres (im Jahr 2018: 37.873,00 Euro) teilen und mit dem aktuellen Rentenwert (derzeit 32,02 Euro) multiplizieren. Für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zum Monat vor Berücksichtigung bei der Rente* erhöhen Sie das Ergebnis noch um 0,5 %.
*berücksichtigt werden die Beiträge bei Ihrer laufenden Altersrente immer erst zum 01.07. des Folgejahres in Form von Zuschlägen.
zur Frage 3.:
Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen, können Sie keine freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie dann bei Ausübung einer Beschäftigung versicherungspflichtig. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze tritt Versicherungsfreiheit ein. Auf diese können Sie verzichten, wodurch in dieser Beschäftigung Versicherungspflicht eintritt. Dann zahlen Sie bis zum Ende dieser Beschäftigung Pflichtbeiträge (= keine freiwilligen Beiträge); Sie haben keine Möglichkeit, den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit später zu widerrufen.
Sollten Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, berechnet sich die Rentensteigerung wie in der Antwort zu Frage 2. (s. o.).
Zu Frage 1.:
Berechnen können Sie die Rentensteigerung – nur im Hinblick auf die Beschäftigung – wie bei der Antwort zu Frage 2 (s. o.). Allerdings wird die Erhöhung um 0,5 % pro Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze hier bis zum Monat vor Rentenbeginn berechnet.
Zu dieser Fallgestaltung ist zudem anzumerken, dass die Beiträge noch in die sogenannte Gesamtleistungsbewertung einfließen, d. h. sie haben Einfluss auf die Bewertung von beitragsfreien bzw. beitragsgeminderten Zeiten. Diese Auswirkungen können Sie sich aber nicht eben mal schnell selbst berechnen, da die Gesamtleistungsbewertung recht kompliziert ist. Es können sich darüber hinaus noch weitere Auswirkungen ergeben (z. B. bei Mindestentgeltpunkten), die ohne nähere Kenntnis Ihres Versicherungslebens hier nicht beurteilt werden können. Hierzu müssten Sie sich ggf. mal individuell beraten lassen.
Die o. g. Erhöhung um 0,5 % pro Kalendermonat gilt übrigens für die gesamte Altersrente, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird (Das meinen Sie wahrscheinlich mit dem Begriff "Bonus").
Hallo,
ich habe mal versucht das nachzurechnen, verstehe das aber mit den 0,5 % pro Monat nicht.
Ich habe mal als Rechenbeispiel, als beitragspflichtiges Entgelt aus der Beschäftigung, das halbe Durchschnittsentgelt in der RV veranschlagt.
(18.936,50 Euro / 37.873,00 Euro) * 32,02 Euro = 16,01 Euro
Wie rechne ich in diesem Beispiel bitte noch die 0,5 % hinzu?
Vielen Dank und viele Grüße
Djaki
bin zwar nicht Jonny, aber W*lfgang liegt ziemlich richtig.
Verbeitragte Pflichtbeiträge eines regelaltersrentners rechnen sich nach 8-9 Jahren, Pflege beiträge schon nach ca 2 Jahren.
Im Schnitt kommen 5 Jahre sicher hin.
Tut mir leid. Die Rente ab JUL 2019 dürfte doch wohl mit 1110,10 € höher ausfallen als vorher angegeben. Die für 1 % der Altersrente nicht beanspruchten Entgeltpunkte sind ja auch noch mit dem Zugangsfaktor 1,15 zu erhöhen, weil darauf ja wirklich verzichtet wurde. Oder liege ich da falsch?
Für jemanden der eine etwas genauere Erklärung haben möchte und sich dann auch gerne etwas mehr die Zeit nimmt um das nachzuvollziehen, etwa auch für mich, war die Beispielrechnung sehr hilfreich.
Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.
Manchmal läuft hier im Forum wirklich einiges aus dem Ruder und verliert die eigentliche Basis.
Mit schneller und unkomplizierter Hilfe, immerhin Grundsätze dieses Forums, hat das nur noch wenig zu tun.
Hier duellieren sich dann Matheexperten, die es anscheinend spannend finden, sich gegenseitig hochzuschaukeln.
Was glauben die wohl, wieviel Forennutzer solche Rechenspielchen nachvollziehen können und wieviel das interessiert?
Bleibt auf dem Teppich, es reicht doch wenn Ihr selbst wisst, was Ihr für tolle Hechte seid.
Hallo Na klar!,
...was war daran - so detailliert dargestellt - um diese spezielle Ausgangsfrage dazu auf den Punkt zu bringen, so schwer zu verstehen? Und, ohne weitergehende Tiefen-Info ist eine Entscheidung pro/kontra nicht wirklich möglich. Ob Sie nun den nicht unmaßgeblichen/gefühlten Berufserfahrungen von KSC's oder auch meinereiner folgen, oder einer noch der präziseren Darstellung von Jonny, überlasse ich Ihnen ...wenn es um Ihre Detailfragen geht, bitte nicht ans Forum wenden, es könnte andere überfordern *g
Für Nichtbetroffene/Nichtinteressierte ist das natürlich schon starker Versicherungsmathematik-Tobac pur, aber die müssen sich diesen Rechenweg/diesen Thread, auch nicht anschauen, geschweige denn noch negativ kommentieren ...im Experten-Forum müssen Sie zwangsläufig mit Expertenbeiträgen rechnen, ansonsten begnügen Sie sich mit den Expertisen im 'Goldenen Blatt' ;-)
Gruß
w.
Danke dem arroganten „Möchtegernexperten“ W*lfgang für sein Statement. Man auch mit wenigen Worten, ohne Gesülze, eine prägnante Anwort geben. In diesem Fall ist es sogar offen, für was die komplexe Antwort überhaupt nützlich gewesen sein soll. Zeit scheinen Sie ja mehr als genug zu haben?!Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.Hallo Na klar!, ...was war daran - so detailliert dargestellt - um diese spezielle Ausgangsfrage dazu auf den Punkt zu bringen, so schwer zu verstehen? Und, ohne weitergehende Tiefen-Info ist eine Entscheidung pro/kontra nicht wirklich möglich. Ob Sie nun den nicht unmaßgeblichen/gefühlten Berufserfahrungen von KSC's oder auch meinereiner folgen, oder einer noch der präziseren Darstellung von Jonny, überlasse ich Ihnen ...wenn es um Ihre Detailfragen geht, bitte nicht ans Forum wenden, es könnte andere überfordern *g Für Nichtbetroffene/Nichtinteressierte ist das natürlich schon starker Versicherungsmathematik-Tobac pur, aber die müssen sich diesen Rechenweg/diesen Thread, auch nicht anschauen, geschweige denn noch negativ kommentieren ...im Experten-Forum müssen Sie zwangsläufig mit Expertenbeiträgen rechnen, ansonsten begnügen Sie sich mit den Expertisen im 'Goldenen Blatt' ;-) Gruß w.
Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.[/quote]
Hallo Na klar!,
...was war daran - so detailliert dargestellt - um diese spezielle Ausgangsfrage dazu auf den Punkt zu bringen, so schwer zu verstehen? Und, ohne weitergehende Tiefen-Info ist eine Entscheidung pro/kontra nicht wirklich möglich. Ob Sie nun den nicht unmaßgeblichen/gefühlten Berufserfahrungen von KSC's oder auch meinereiner folgen, oder einer noch der präziseren Darstellung von Jonny, überlasse ich Ihnen ...wenn es um Ihre Detailfragen geht, bitte nicht ans Forum wenden, es könnte andere überfordern *g
Für Nichtbetroffene/Nichtinteressierte ist das natürlich schon starker Versicherungsmathematik-Tobac pur, aber die müssen sich diesen Rechenweg/diesen Thread, auch nicht anschauen, geschweige denn noch negativ kommentieren ...im Experten-Forum müssen Sie zwangsläufig mit Expertenbeiträgen rechnen, ansonsten begnügen Sie sich mit den Expertisen im 'Goldenen Blatt' ;-)
Gruß
w.[/quote]
Danke dem arroganten „Möchtegernexperten“ W*lfgang für sein Statement.
Man auch mit wenigen Worten, ohne Gesülze, eine prägnante Anwort geben. In diesem Fall ist es sogar offen, für was die komplexe Antwort überhaupt nützlich gewesen sein soll.
Zeit scheinen Sie ja mehr als genug zu haben?!
Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.
Manchmal läuft hier im Forum wirklich einiges aus dem Ruder und verliert die eigentliche Basis.
Mit schneller und unkomplizierter Hilfe, immerhin Grundsätze dieses Forums, hat das nur noch wenig zu tun.
Hier duellieren sich dann Matheexperten, die es anscheinend spannend finden, sich gegenseitig hochzuschaukeln.
Was glauben die wohl, wieviel Forennutzer solche Rechenspielchen nachvollziehen können und wieviel das interessiert?
Bleibt auf dem Teppich, es reicht doch wenn Ihr selbst wisst, was Ihr für tolle Hechte seid.
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