Sie müssen ihren Arbeitgeber über den beabsichtigen Rentenbezug ab 01.12.2026 in Kenntnis setzen.
Die DRV benötigt die Entgeltmeldung ihres Arbeitgebers über die Bruttoverdienste von 1-11/2026.
Ohne diese Meldung ist die DRV nicht in der Lage ihre Rente zu berechnen und den Rentenbescheid ab 01.12.2026 zu erteilen.