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Experten-Antwort

99,99 prozentige Teilrente mit 63 Jahren und volles Gehalt bis zur Regelaltersgrenze 66 Jahre und 10 Monate

von A.D.05.01.2026 | 11:03
323 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag aus dem nicht hervorgeht wann meine Altersregelgrenze erreicht ist. Die betriebl. Altersversorgung endet im Februar 2029. ich möchte ab 1.Dezember 2026 eine 99,99 % Teilrente ( Abschläge sind ausgeglichen) beantragen. Muss ich meinen Arbeitgeber über den Bezug der Teilrente in Kenntnis setzen, wenn ich bis Februar 2029 in Vollzeit weiterarbeite ? Die Sozialversicherungsabzüge bei menem Gehalt würden sich ja nicht ändern. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2026 | 11:45

Sie müssen ihren Arbeitgeber über den beabsichtigen Rentenbezug ab 01.12.2026 in Kenntnis setzen.

Die DRV benötigt die Entgeltmeldung ihres Arbeitgebers über die Bruttoverdienste von 1-11/2026.

Ohne diese Meldung ist die DRV nicht in der Lage ihre Rente zu berechnen und den Rentenbescheid ab 01.12.2026 zu erteilen.

4 Antworten

Schadeam 05.01.2026 | 11:22
Ob Sie den AG informieren „müssen“ ist Arbeitsrechtund der DRV insofern relativ egal. Aber wo wäre das Problem rechtzeitig mit Ihrem AG zu reden?
Das soll dasam 05.01.2026 | 12:40
Was soll das? schrieb

Wieder mal ein Problem was in der Praxis keines ist.

Mal wieder ein sinnfreies Gelaber. Geh sterben.
Spiegelam 06.01.2026 | 07:31
Das soll das schrieb

Mal wieder ein sinnfreies Gelaber.

Geh sterben.

Liest Du eigentlich Deinen eigenen Dreck? Vermutlich nicht, denn der ist sinnfreier als alle Beiträge die Du kritisierst!🤦‍♂️
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