Sie müssen ihren Arbeitgeber über den beabsichtigen Rentenbezug ab 01.12.2026 in Kenntnis setzen.
Die DRV benötigt die Entgeltmeldung ihres Arbeitgebers über die Bruttoverdienste von 1-11/2026.
Ohne diese Meldung ist die DRV nicht in der Lage ihre Rente zu berechnen und den Rentenbescheid ab 01.12.2026 zu erteilen.
Ob Sie den AG informieren „müssen“ ist Arbeitsrechtund der DRV insofern relativ egal.
Aber wo wäre das Problem rechtzeitig mit Ihrem AG zu reden?
Wieder mal ein Problem was in der Praxis keines ist.
Mal wieder ein sinnfreies Gelaber.
Geh sterben.
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