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Experten-Antwort

99,99% Teilrente beantragen

von Gabriele Baumgart26.01.2026 | 12:18
389 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 09/25 ausgesteuert, seit dem arbeitslos gemeldet ,habe mehr wie 35 Jahre gearbeitet. Pflege seit einer Zeit meine Mutter 90,Pflegegrad 3, und ein befreundetes Pärchen Er Pflegegrad 3,Sie 2. Zusätzlich möchte ich mich als Seniorberater selbstständig machen. Kann ich trotzdem <Teilrente beantragen 99,9% und was muss ich beachten?.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabriele Baumgart,

 

ja, das ist durchaus möglich. Wenn es darum geht, auch neben der Altersrente weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (insbesondere aus der Pflegetätigkeit) zu erhalten/zu zahlen, genügt es im Übrigen, die Teilrente erst mit Vollendung der Regelaltersgrenze in Anspruch zu nehmen.

 

Weitere Informationen hierzu könne Sie auch der Broschüre „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“ entnehmen. Im Zweifel können Sie sich gern auch individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

.am 26.01.2026 | 12:46
Wenn Sie eine Altersrente beziehhen, können Sie natürlich immer eine Teilrente mit 99,9% beantragen. Das ist aber erst sinnvoll, wenn Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze schon überschritten haben und weiter Entgeltpunkte erhalten aus Pflege oder Gehalt. Bei einer EM-Rente geht das nicht, würde aber auch keinen Sinn machen.
.am 26.01.2026 | 15:03
"SCHNEE": von nichts 'ne Ahnung davon aber ganz viel! Sie sind der einzige, der hier "SCHWACHSINN(IG) !!!" ist. 1) eine EM-Rente kann man NICHT als Teilrente mit 99,99 Prozent beziehen. Und eine teilweise EM-Rente ("halbe EM-Rente") ist etwas völlig anderes als eine Teilrente, bei der man die Höhe zwischen 10% und 99,99% selber wählen darf 2) parallel zur der EM-Rente kann man zwar durch Weiterarbeit noch ein paar Renten-Entgeltpunkte erwirtschaften. Da diese aber fast immer niedriger sind als die EM-Rentenpunkte aus der parallelen Zurechnungszeit der EM-Rente, verpuffen diese Entgeltpunkte dann also fast immer völlig wirkungslos.
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