Hallo Gabriele Baumgart,
ja, das ist durchaus möglich. Wenn es darum geht, auch neben der Altersrente weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (insbesondere aus der Pflegetätigkeit) zu erhalten/zu zahlen, genügt es im Übrigen, die Teilrente erst mit Vollendung der Regelaltersgrenze in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen hierzu könne Sie auch der Broschüre „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“ entnehmen. Im Zweifel können Sie sich gern auch individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.