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In der Regel endet die Freistellungsphase, und danach kann sich eine (vorgezogene) Altersrente anschließen. Eine mögliche beitragspflichtige Weiterbeschäftigung nach der Freistellung hat positive Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Auch eine Weiterbeschäftigung neben der Altersrente ist denkbar.
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