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Experten-Antwort

A

von xx10.09.2025 | 09:07
224 Ansichten
4 Antworten
Mein Arbeitgeber würde mich gerne weiterbeschäftigen. Aufgrund der fehlenden Informationen ist dies leider nicht möglich. Ich befinde mich seit 01.07.2025 in der Freistellungsphase der ATZ. Aufgrund der dünnen Personaldecke (Krankheit, Nachbesetzung erst in 3 Monaten usw.) würde der Arbeitgeber (Behörde) mich gerne weiterbeschäftigen. Frage: Kann daraus ein Verlust ATZ-Zuschläge erfolgen? Natürlich muss sichergestellt werden, dass dies nicht passiert. Kann ich von Ihnen eine konkrete und belastbare Einschätzung dazu erwirken? Wie kann das weitere Arbeitsverhältnis gestaltet werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.09.2025 | 09:26

Guten Tag,

 

wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte prüfen Sie Ihren Altersteilzeitvertrag, tarifliche Regelungen oder erkundigen Sie sich bei einem Experten für Arbeitsrecht.

 

In der Regel endet die Freistellungsphase, und danach kann sich eine (vorgezogene) Altersrente anschließen. Eine mögliche beitragspflichtige Weiterbeschäftigung nach der Freistellung hat positive Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Auch eine Weiterbeschäftigung neben der Altersrente ist denkbar.   

3 Antworten

Volkeram 10.09.2025 | 09:09
Was hat Ihr Thema mit der deutschen Rentenversicherung zu tun?
Schadeam 10.09.2025 | 09:12
Das ist eine rein arbeitsrechtliche Fragestellung zu der sich kein DRV Mitarbeiter äußern wird.
ATZam 10.09.2025 | 09:20
Das müssen Sie mit Ihren Arbeitgeber als Ihrem Vertragspartner klären. Die Rentenversicherung hat damit nichts zu tun.
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