Wenn Sie 45 Jahre (Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung) zurückgelegt haben, können Sie mit 65 ohne Abschlag die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Anrechnungszeiten zählen hierbei allerdings nicht mit. Bei einem Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr ist immer ein Abschlag hinzunehmen. Ausnahme: Vorliegen von Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50 %)