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A T Z Anrechnungszeiten

von Fifty03.04.2007 | 19:01
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2 Antworten

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ich 04/51 (m)habe zum 12/06 -449- beitragspflichtige Monate und -16- Anrechnungsmonate. Zum 05/14 kann ich mit einem ? % Abschlag in Rente gehen? Wenn ich -540- Monate also 45 Beitragsjahre habe, kann ich ohne Abschlag Rente beziehen. Werden hier die Anrechnungsmonate mitgerechnet? Vielen Dank Ciao

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie 45 Jahre (Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung) zurückgelegt haben, können Sie mit 65 ohne Abschlag die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Anrechnungszeiten zählen hierbei allerdings nicht mit. Bei einem Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr ist immer ein Abschlag hinzunehmen. Ausnahme: Vorliegen von Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50 %)

1 Antworten

Bernhardam 03.04.2007 | 19:53
Das ist ein Irrtum. Auch mit 50 oder 55 Beitragsjahren (angenommen man war eine Art Heintje) kann man jetzt und in Zukunft keine abschlagsfreie Rente beziehen, sofern man nicht 65 Jahre alt ist. Bei der "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" werden Anrechnungsmonate nicht mitgerechnet, nur Monate mit Pflichtbeitragszeiten und Berücksichtigungszeiten (Kindererziehung) zählen. Während der Altersteilzeit besteht jedoch i.d.R. weiterhin eine Pflichtversicherung.
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