Hallo sanne,
grundsätzlich setzt eine Arbeitslosigkeit voraus, dass Ihr Onkel eine Leistungsfähigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich hat, er also in diesem Umfang der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Ist dies nach Auffassung des AA gesundheitlich nicht gegeben, ist das AA verpflichtet, ihren Onkel unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf med. Reha. zu stellen. Wird der Antrag nicht gestellt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es kann ebenfalls zum Ruhen des Arbeitslosengeldes kommen, wenn Ihr Onkel seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Rentenversicherungsträger nicht nachkommt.
Sofern der Rentenversicherungsträger im Zuge des Reha-Antragsverfahrens bzw. nach durchgeführter Rehabilitation eine volle Erwerbsminderung feststellt, gilt der Reha-Antrag als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Wird Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.