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Experten-Antwort

AA-Reha-Teilhabe-DRV

von sanne14.08.2017 | 22:54
524 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Onkel (62) hat zum 31.12.16 die Arbeit beendet und bezieht ALG I. AA hat ihn aufgefordert Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Jetzt kommt der Vorschlag der DRV med. Reha durchzuführen. Muss er dem zustimmen, falls nein welche Konsequenzen erwarten ihn? Der Antrag zur Teilhabe wird dann evtl. abgelehnt oder? Vielleicht wäre es sogar in seinem Sinne... Dann bleibt er doch bei der AA. Die sagen, wenn die DRV die Teilhabe (was auch immer das in seinem Alter sein soll) ihrerseits bewilligt wird, ist er bei der "AA" raus...bedeutet dass, das Sie monatlich zahlen? Dieses "Zuständigkeitsgeschiebe" kann man nicht verstehen...er möchte einfach sein ALG-Anspruch ausschöpfen. Kann man so ehrlich sein? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sanne,

grundsätzlich setzt eine Arbeitslosigkeit voraus, dass Ihr Onkel eine Leistungsfähigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich hat, er also in diesem Umfang der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Ist dies nach Auffassung des AA gesundheitlich nicht gegeben, ist das AA verpflichtet, ihren Onkel unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf med. Reha. zu stellen. Wird der Antrag nicht gestellt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es kann ebenfalls zum Ruhen des Arbeitslosengeldes kommen, wenn Ihr Onkel seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Rentenversicherungsträger nicht nachkommt.

Sofern der Rentenversicherungsträger im Zuge des Reha-Antragsverfahrens bzw. nach durchgeführter Rehabilitation eine volle Erwerbsminderung feststellt, gilt der Reha-Antrag als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Wird Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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2 Antworten

taxmanam 15.08.2017 | 09:38
Verstehe ich das falsch, aber der Onkel will doch was vom AA! und das AA stellt Bedingungen. Dann ist eigentlich klar, was gemacht werden muss. Inwiefern ein Rechtsanspruch auf Ausschöpfung der kompletten ALG I Anspruchs besteht, weiß ich jetzt nicht, halte das aber für zweifelhaft. Warum ist er nicht in seinem Job geblieben bis?
Schadeam 15.08.2017 | 08:04
Gehen Sie davon aus, dass bei einem LTA Antrag eines 62 jährigen im Ergebnis nichts rauskommt. Im besten Fall bekommt der Onkel einen Einarbeitungszuschuß bewilligt - aber welche Firma sucht jemanden in dem Alter? Hilft da dieser Zuschuß wirklich? Der DRV ist es letztlich auch egal wenn er nicht in Reha geht, vielleicht wird dann die LTA abgelehnt, Konsequenz s.o.! Wie die Agentur reagiert, ob die Stress machen muss dort erfragt werden.
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