Hallo Maikind,
zur Prüfung ob Ihre individuelle Berechnung nach dem AAÜG korrekt ist, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Alternativ können Sie sich, wie von "Schade" beschrieben, eine erweiterte Rentenauskunft mit Berechnungsgrundlagen zusenden lassen und anschließend Ihre Werte mit den dort aufgeführten Entgeltpunkten vergleichen.