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Experten-Antwort

AAÜG / Punkte-Ermittlung

von Ein Maikind19.06.2026 | 11:14
165 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In der DDR zählte ich zur ‘Technischen Intelligenz‘ nach §1 Abs.2 AAÜG. Der Anspruch ist geklärt, die Höhe der Punkte unklar. Zur Ermittlung, einer möglichen Aufstockung der Renten-Punkte, habe ich leider keine detaillierte Regelung gefunden. Den gesichteten Beiträgen zu Folge, ergibt sich für mich diese Auslegung: „Der erzielte Verdienst wird mit dem Durchschnittseinkommen aller Steuerzahler verglichen. Es wird geprüft, ob er diesen Wert erreicht hat. Trifft es nicht zu, wird das Einkommen um die Differenz aufgestockt. Der Vergleichswert richtet sich nicht nur nach dem Kalenderjahr, er ist dem jeweiligen Zeitraum anzupassen.“ Ein Beispiel zu meiner Sichtweise: 01.09.82-21.12.82 / Pflichtbeitragszeit, nach Umrechnung (M in DM) = 6.000 DM 13.12.82-31.12.82 / Arbeitsausfall, 10 Tage Punkteermittlung: (jeder Monat = 30 Tage, = 360 Arbeitstage im Jahr) Sep-Nov, 3 Monate____________________ 90 Tage Dez 30-10 Ausfalltage________________ 20 Tage Tage in der Pflichtbeitragszeit_____ 110 Tage Jahres-Vergleichswert = Durchschnitt aller AN 1982 und entspricht 1,000 Rentenpunkte 1982 = 32.198 DM anteiliger Vergleichswert 110/360 Arbeitstage = 9.838 DM Das Jahreseinkommen von 6.000 DM liegt unterhalb des Durchschnitts. Rentenpunkte sind aus 9.838 DM zu ermitteln Liege ich mit meiner Interpretation richtig? Was sagt der Experte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maikind,

 

zur Prüfung ob Ihre individuelle Berechnung nach dem AAÜG korrekt ist, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Alternativ können Sie sich, wie von "Schade" beschrieben, eine erweiterte Rentenauskunft mit Berechnungsgrundlagen zusenden lassen und anschließend Ihre Werte mit den dort aufgeführten Entgeltpunkten vergleichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Schadeam 19.06.2026 | 11:47
Lassen Sie sich eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen schicken und vergleichen dann die offiziellen Zahlen mit Ihren Rechenergebnissen. Glaube kaum dass sich hier jemand die Mühe macht Ihre Gedankengänge nachzuvollziehen und durchzurechnen…..
Deutsche Rentenversicherung
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