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AAÜG, Zusatzversorg. techn.Intelg., Jahresendprämie

von Sohnemann15.10.2008 | 11:04
3420 Ansichten
9 Antworten
Hallo u. guten Tag an alle- wer kann uns bitte helfen u. Auskunft geben? Es geht um meinen Vati der große Angst hat. Wir wohnen in Sachsen-Anhalt, er bezieht "Teilweise Erwerbs MR wegen Berufsunfähigkeit" wo AAÜG mit eingerechnet ist, Feststellungsbescheid AAÜG erhalten im März 2001, hat 2007 übereilt Überprüfungsantrag(Jahresendprämie) gestellt und wiederrufen! 1. Frage: Deutsche RV Bund behält sich vor eine Überprüfung von Amts wegen zu einem späteren Zeitpunkt. Was bedeutet späterer Zeitpunkt konkret: bis 3Jahre- 5Jahre oder nach hinten unbegrenzt offen? 2. Frage: ist der ursprüngliche Feststellungsbescheid älter als 2 Jahre, wird nicht rückgängig gemacht sondern ausgespart? Ist das mit den 2 Jahren so und auch mit dem Aussparen und wo ist beides gesetzlich festgeschrieben zum nachlesen? 3.Frage: sollte der Fall eintreten mit Aberkennung AAÜG, er aber einen Rentenbescheid für "TWEM bei Berufsunfähigkeit" hat- wo AAÜG mit eingerechnet ist, dann trotzdem ein aussparen erfolgt und wird er dann von evetueller Rentenerhöhung ausgeschlossen? Der Hintergrund dieser Frage ist, wenn man einen Rentenbescheid erhält mit AAÜG, dieser dann auch für immer gilt oder gilt das nur für den Fall bei der Rentenart "Altersrente"? Wir sind für alle Antworten sehr dankbar! m.f.G. Sohnemann

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.10.2008 | 15:33

Antwort zur Frage Nr. 1:

Zu welchem Zeitpunkt die Deutsche Rentenversicherung Bund (Zusatzversorgungsträger) den im März 2001 erteilten Entgeltbescheid von Amts wegen überprüfen wird, können wir nicht einschätzen. Hierzu müssten Sie mit dieser Stelle entweder schriftlich oder telefonisch Kontakt aufnehmen (Anschrift: Deutsche Rentenversicherung Bund - Versorgungsträger für Zusatzversorgungssysteme - Hirschberger Straße 4, 10317 Berlin, Telefon: 030 865-1).

Antwort zu Fragen Nr. 2 und 3 zusammengefasst:

Ergibt eine spätere Überprüfung des Zusatzversorgungsträgers, dass mit Bescheid von März 2001 zu Unrecht AAÜG-Zeiten festgestellt wurden, kann dieser fehlerhafte Bescheid wegen Ablauf der Zweijahresfrist nicht mehr zurückgenommen werden (Grundlage: § 45 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB X). In diesem Fall ist der zuständige Rentenversicherungsträger verpflichtet, die fehlerhaft berechnete Rente (hier: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit) von künftigen Rentenerhöhungen auszunehmen, bis die richtig berechnete Rente (ohne die fehlerhaft anerkannten Zeiten) den derzeitigen Zahlbetrag überschreitet (Grundlage: § 48 Abs. 3 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB X).

8 Antworten

Gerhardam 15.10.2008 | 11:32
...Ihr Zitat. "Der Hintergrund dieser Frage ist, wenn man einen Rentenbescheid erhält mit AAÜG, dieser dann auch für immer gilt ...." kann ich zumindest aus leidvoller Eigenerfahrung dahingehend beabtworten, dass ich auch ursprünglich Zeiten nach FRG bewertet bekam und , siehe da, auf Grund geänderter "Rahmenbedingungen" dann in eben diese "ominösen" AAÜG-Zeiten geändert wurde!! Was in meinem Falle einem lebenslangen Verlust von schätzungsweise 300 €/Monat bedeutet! Und das bei einer 3stelligen Monatsrente!! Noch weitere Fragen....? Gruß Gerhard
Birdieam 15.10.2008 | 12:59
1. Der Bescheid kann jederzeit überprüft werden - da gibt es keine Fristen. 2. Die 2-Jahres-Frist ergibt sich aus § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB X. Insbesondere wenn bereits eine Rente aus den streitigen Zeiten geleistet wird, kann der Bescheid aber auch schon vor Ablauf der 2 Jahre nicht zurückgenommen werden (--> Vertrauensschutz, § 45 Abs. 2 SGB X). Die Aussparung ergibt sich zwangsweise aus § 48 Abs. 3 SGB X. 3. Genau das ist mit "Aussparung" gemeint. Zu Gerhard: Hier war aber sicherlich noch keine Rente mit den FRG-Zeiten gezahlt worden, oder?
Sohnemannam 15.10.2008 | 20:06
Möchte herzlichen Dank sagen für die ersten schnellen Anworten. Sohnemann hat verstanden. Danke
Falsches Forumam 16.10.2008 | 13:11
Was sind das denn für Begriffe ?? Wo kommen die denn her ?? Die gehören doch nicht zur RV und damit auch nicht in dieses Forum! Der Herr "Sohnemann" sollte seine "Probleme" von der richtigen Stelle klären lassen !!
Gleichberechtigtam 18.10.2008 | 13:47
Hallo User "Falsches Forum", diese Seite hat immer noch den Namen Expertenforum "Deutsche Rentenversicherung", und nicht West-DeutschesForum oder Ost- Deutsches Forum oder Nord-Deutsches Forum oder Süd- Deutsches Forum. Es ist ein Forum für alle Deutsche Bürger die in Rentenfragen Probleme haben und Hilfe suchen, auch wenn es Dir persönlich nicht passt. Alle Forumteilnehmer müssen sich an neue deutsche Ausdrucksweisen gewöhnen, Ossi wie Wessi, Europäer und alle anderen ausländischen Bürger. Dein Beitrag ist unfair und falsch am Platz. Wenn Du private politsche Probleme hast, dann ist dieses Forum nämlich falsch für Dich! Dann gehe in ein anderes Forum! Lese bitte mal auch die Komentare der Redaktion in diesem Forum zu solchen Usern wie Du einer bist. Ich sage Danke Schön für alle Hilfesuchenden in diesem Forum,an die Redaktion, dass alle Fragen immer über einen Experten mit beantwortet werden. Solche Querschläger wie Du, sind hier nämlich falsch am Platz! MfG ......
Weiterhin falsches Forumam 18.10.2008 | 15:59
Das meinen Sie nur !! Leisten Sie erstmal etwas !! Ansonsten : Mein Gott, was sind Sie doch so schlau!! Was haben wir nur so lange ohne Sie gemacht ? Was uns gefehlt hat, das merken wir erst heute so richtig!! Plustern Sie sich ruhig weiterhin so richtig auf !!!!!
Aufmerksamer Leseram 19.10.2008 | 08:45
Sehr geehrter Herr Gleichberechtigt, normalerweise beteilige ich mich nicht an den Streitigkeiten in diesem Forum, Ihr Beitrag vom 18.10.08 allerdings veranlaßt mich doch einmal zu einer Stellungnahme. Ihre Ausdruckweise, Ihre Wortwahl und der Stil Ihrer Ausführungen befremdet mich doch sehr! 1.) Wieso duzen Sie eigentlich einen fremden Menschen? Das ist frech und anmaßend, gehört sich einfach nicht, zumindest wurde ich so erzogen. 2.) Ihr Beitrag selbst und Ihre Ausführungen sind arrogant, überheblich,frech,anmaßend, alles erdrückend, "es gibt keine andere Meinung außer meiner eigenen ", Niederwalzen von Andersdenkenden etc. 3.) Haben Sie noch nie etwas von einer freien Meinungsäußerung gehört? Hier in der BRD gibt es diese schon seit ca. 60 Jahren, man kann seine Meinung äußern, auch wenn diese nicht von jedem geteilt wird. Es wäre an der Zeit, daß dies von Ihnen akzeptiert wird und Sie damit aufhören, anderen Leuten Ihre Meinung und Einstellung aufzudrücken und jede anderslautende Äußerung verbieten. 4.) Daß ausgerechnet Sie auf die Umgangsformen in diesem Forum verwiesen, betrachte ich als Hohn. Gerade Sie verletzen mit Ihrem Beitrag alle Normen und Gesetze der Höflichkeit. 5.) Ihre Aussage, daß die genannten Begriffe zum deutschen Rentenrecht gehören und daß man sich gefälligst daran zu gewöhnen hat ( Ihre obigen diesbezüglichen Ausführungen haben mich ob ihrer Agression erschreckt ) halte ich für total falsch. Ich bin seit zig-Jahren in der DRV, desgleichen auch Beitragszahler, habe diverse Renteninformationen erhalten, nirgendwo tauchen bei mir diese Begriffe auf ( ich kenne den einen oder anderen sicherlich aus der Zeitung). Also ???? 6.) Diese Begriffe wurden ausschließlich durch die Politik geprägt, die damit verbundenen Rentenzuschläge (diese werden m.W. auch durch Steuermittel aufgebracht) sollen aufgrund politischer Vorgaben bestimmten Leuten zugute kommen, haben also mit den eigentlichen Grundsätzen der DRV -- durch Zahlung von Beiträgen Ansprüche auf eine eigene spätere Rente bilden -- vergl. Beitrag "Beitragszeiten" der DRV auf dieser Webseite --nichts zu tun. Außerdem werden diese Begriffe so oder so in ein paar Jahren wieder verschwunden sein, werden sich dann erledigt haben. So ist es und nicht anders! Daß diese Regelung - zusätzliche Rentenzuschläge - nicht jedem gefällt (vor allen den davon nicht Betroffenen) ist doch normal und irgendwie verständlich. Weiter möchte ich darauf nicht eingehen. 7.) Ich habe aus beruflichen Gründen längere Zeit in den nBL gelebt. Ihre ganze Art und Weise erinnert mich sehr an eine ganz bestimmt Gruppe von Leuten. Ist das so ??? 8.) Kann es sein, daß Sie sich des öfteren in diesem Forum, immer unter anderen Namen, zu Wort melden ? Mir sind schon mehrmals ähnlich unsachliche, agressive und polemische Beiträge zu diesem Themenbereich aufgefallen. Ich vermute, daß Sie das immer sind !! 9.) Zum Schluß schließe ich mich ausnahmsweise Ihrer Meinung an, daß es Leute gibt, die nicht in dieses Forum gehören. Allerdings finde, daß Sie es sind, die nicht in ein solches freies Forum passen. 10.) Dies mußte einfach mal gesagt werden, der Beitrag von diesem Herrn war für mich zu unerträglich, er konnte nicht einfach so hingenommen werden. Noch leben wir in einer Demokratie, noch gibt es eine freie Meinungsäußerung, noch darf eine anderslautende Meinung ( auch wenn sie einem nicht paßt) nicht einfach so brutal niedergeknüppelt werden !!!
Gleicnberechtigtam 20.10.2008 | 11:38
Sehr geehrter Herr "Aufmerksamer Leser" ich nehme Ihre Kritik an und entschuldige mich in aller Form. Nein ich bin wirklich nicht der User, den Sie vermuten. Wirklich ehrlich. Es war ein Ausrutscher, wird nicht wieder vorkommen. M.f.G. Gleichberechtigt
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