Hallo Rehapatient!
Das Übergangsgeld wird regelmäßig nach Beendigung der med. Rehabilitation abgerechnet. Wenn Sie bis zum Ende der med. Rehabilitation bereits Anspruch auf Übergangsgeld haben, wird nahtlos - auch für die Zeit nach dem Ende der Leistung - bis zum Beginn und für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung das Übergangsgeld gezahlt.
Es ist in Ordnung, wenn Sie zum nächstmöglichen Öffnungstag in die Arztpraxis gehen.