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Experten-Antwort

Ab wann AU nach Reha?

von Rehapatient13.06.2019 | 18:40
152 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zur Zeit befinde ich mich in der med. Rehabilitation. 2 Wochen nach Ende der Reha werde ich in das Hamburger Modell wechseln. Der letzte Tag der Reha wird ein Freitag sein. Es ist absehbar, dass ich es an diesem Tag nicht mehr in die Sprechstunde meines Hausarztes schaffe und mir deshalb eine AU erst am Montag ausstellen lassen kann. Ist dies ausreichend? Wann wird das Uebergangsgeld ausgezahlt? Ich bin bereits seit 2 Wochen in der Reha. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rehapatient!

Das Übergangsgeld wird regelmäßig nach Beendigung der med. Rehabilitation abgerechnet. Wenn Sie bis zum Ende der med. Rehabilitation bereits Anspruch auf Übergangsgeld haben, wird nahtlos - auch für die Zeit nach dem Ende der Leistung - bis zum Beginn und für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung das Übergangsgeld gezahlt.

Es ist in Ordnung, wenn Sie zum nächstmöglichen Öffnungstag in die Arztpraxis gehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

AUam 14.06.2019 | 05:26
Übergangsgeld wird erst nach Beendigung der Reha ausgezahlt.
Deutsche Rentenversicherung
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