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Experten-Antwort

Ab wann beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen...

von Hannikel26.11.2011 | 22:18
3096 Ansichten
4 Antworten

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Bei dem Altersrentenbescheid beträgt die Widerspruchsfrist 1 Monat. Beginnt diese Widerspruchsfrist nun mit dem Erhalt des Rentenbescheids durch den Rentenempfänger oder aber mit dem ersten Zeitraum, für den die Altersrente gezahlt wird.?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Widerspruchsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Zustellung des Rentenbescheides.

Ein Rentenbescheid, der durch die Post übermittelt wird , gilt mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

Die „Dreitagesvermutung“ ist nicht zu verlängern, wenn der dritte Tag auf einen Sonnabend oder gesetzlichen Feiertag fällt.

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3 Antworten

...am 26.11.2011 | 23:01
Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheides. Der Bescheid gilt als 3 Tage nach Bescheiddatum als bekannt gegeben, es sei denn der Bescheid ist tatsächlich später zugegangen.
Alltagsbegleiteram 27.11.2011 | 13:26
Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Datum der Zustellung. Bei einer nachgewiesenermaßen vorliegenden hochgradigen Sehbehinderung (oder Blindheit) ist das offizielle Zustellungsdatum das der Zustellung des entsprechenden barrierefreien Dokumentes. Der Beginn einer Rentenzahlung steht in keiner Relation zur Widerspruchsfrist.
Anitaam 27.11.2011 | 12:31
Wenn also, wie bei mir, das Kuvert erst eine Woche nach Bescheiddatum abgestempelt ist, dann das Kuvert aufheben!
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