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Ab wann EU-Rente

von rezzo 1123.01.2012 | 18:17
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend, habe bis Juli 2010 ALG1 bezogen. Im Herbst 2010 stellten sich neben etlichen anderen Gesundheitsproblemen starke psychische und psychosomatische Probleme ein. Im Dezember 2010 stellte ich auf Anraten meines Hausarztes einen Antrag auf eine psychosomatische Reha, diese wurde von der DRV für 6 Wochen bewilligt. Angetreten habe ich die Rehamaßnahme im April 2011. Entlassen wurde ich als arbeitsunfähig aber ansonsten für nicht erwebsgemindert. 6 Stunden und mehr in allen Schichten, aber mit dem Rat, eine Schwerbehinderung einzureichen und einem in sich total widersprüchlichen Entlassungsbericht. Befinde mich seit dem Ende der Maßnahme mit Unterbrechung in psychotherapeutischer Behandlung. Meine Therapeutin möchte, das ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle, da sie mich für nicht mehr erwerbsfähig hält. Die Wartezeit für langjährige Versicherte habe ich mit 40 Versicherungsjahren erfüllt, geb.1952. Frage: Ab wann würde ich eine eventuelle Erwerbsminderungsrente erhalten, ab Rehaantrag( Dezember2011) oder Rentenantrag und kann ich überhaupt eine Rente beantragen, denn seit Juli 2010 sind keine Beiträge mehr gezahlt worden. Hartz 4 und Krankengeld bekomme ich nicht, ich bin familienversichert. Vielen Dank im voraus.

3 Antworten

???am 24.01.2012 | 08:04
Der Rentenbeginn ist in erster Linie davon abhängig, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. Das kann mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit sein aber auch erst später, z.B. bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Warum ist der Rentenbeginn denn so wichtig für Sie? Da Sie derzeit keine Leistungen beziehen, würde ich einfach einen Rentenantrag stellen und mal abwarten, was rauskommt. Übrigens, Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit verlängern den 5-Jahreszeitraum für die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
-am 24.01.2012 | 09:01
Der Rentenbeginn ist abhängig vom Datum der Antragstellung und dem Leistungsfall ( Datum des Eintritts der Erwerbsminderung ). Bei Bewilligung einer unbefristeten Rente beginnt die Rente ab dem Monat nach dem Leistungsfall, wenn der Antrag innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Leistungsfall gestellt wird. Erfolgt der Antrag erst danach, wird die Rente erst ab Antragsmonat gezahlt. Eine befristete Rente beginnt erst mit dem siebten Kalendermonat nach dem Leistungfall. Selbstverständlich können Sie einen Rentenantrag stellen. Die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen werden von der Rentenversicherung geprüft.
Annaam 25.01.2012 | 14:06
Komisch: Ich konnte den Beginn meiner unbefristeten Rente nach Bewilligung wählen, Antragsdatum oder Datum des Leistungsfalls.
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