Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ralf,
Sie müssen sich an Ihren Rententräger wenden und mitteilen, dass Sie ab 03.04.2018 wieder arbeiten. Fügen Sie am Besten ein Kopie Ihres Arbeitsvertrages bei, aus dem vermutlich die Vergütung hervorgeht. Dies können Sie natürlich über eine Auskunfts- und Beratungsstelle oder das Versicherungsamt Ihrer Stadt / Gemeinde tun oder aber auch selber formlos. Letzteres wird vermutlich schneller gehen. Die Rentenversicherung wird prüfen, ob die Beschäftigung Ihrem Leistungsvermögen entspricht und ggf. die Hinzuverdienstanrechnung entsprechend anpassen. Leider wird das nicht innerhalb weniger Tage entschieden werden können; die Rente wird aber ggf. nachgezahlt.
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