Hallo, Angie,
wir können uns den Ausführungen von "???" und "schade" grundsätzlich anschließen.
Voraussetzung für eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ist ein GdB (Grad der Behinderung) von mindestens (!) 50%.
Ein GdB von 30% + Gleichstellung ist nicht ausreichend!
Wir empfehlen auch, Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen, um die Rentenansprüche (Ihres Mannes?) abschließend zu besprechen.
Hallo, Lap,
als Versicherter des Geburtsjahrgangs 1945 gilt: Sie können mit 65 abschlagsfrei in Altersrente gehen. Mit 63 können Sie - bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (35 Jahre Wartezeit) - die Altersrente für "langjährig Versicherte" beantragen. Abschlag dann 7,2 %.
Die Vertrauensschutzregelungen gelten grds. nur für die vor dem 01.01.1942 geborenen Versicherten.
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