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Experten-Antwort

Ab wann in Rente?

von Karin J.14.05.2019 | 08:53
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2 Antworten

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Guten Morgen, bitte um eine Info. Bin im Juni 1977 geb., 1992-1994 Ausbildung, 1994- 2002 in Arbeit, 2002-2005 Mutterschutz, 2005- 2013 in Arbeit, 2013-2016 Mutterschutz, dann weiter in Arbeit. Wie berechnen sich bei mir die Kindererziehungszeiten? Ab wann kann ich in Rente, mit und ohne Abschläge? Danke Ihnen für eine Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin J.,

Ihr Regeleintrittsalter liegt bei Ihrem Geburtsjahrgang 1977 bei 67 Jahren. Sofern Sie mindestens 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung nachweisen können, wäre ein Renteneintritt frühestens mit 63 Jahren und einem Abschlag von 14,4 % möglich.

Für die Geburt von 2 Kindern erhalten Sie insgesamt 6 Jahre Kindererziehungszeit (3 Jahre pro Kind) als Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung anerkannt.

Bitte lassen Sie sich hierzu in Ihrer örtlichen Renten-Beratungsstelle beraten und gleichzeitig eine individuelle Rentenauskunft erstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 14.05.2019 | 09:45
Hallo! Wenn Sie die Kinder bis zum 3. Lebensjahr erzogen haben bzw. der DRV nicht gemeinsam mit Ihrem Partner erklärt haben, dass dieser die Kindererziehungszeiten erhält, stehen für jedes Kind drei Jahre an Kindererziehungszeiten und 10 Jahre an Kinderberücksichtigungszeiten zu Buche, letzere werden aber durch die parallel laufenden Beschäftigungen (Pflichtbeitragszeit) überlagert. Wenn sich an der Rentengesetzgebung nichts ändert, können Sie im Juli 2044 abschlagsfrei in Regelaltersrente gehen. Ggf. gibt es dann auch noch Möglichkeiten früher in Rente zu gehen oder die Regelaltersgrenze verschiebt sich Richtung 70 ... wer weiß das schon ... Da Sie fast 45 Jahre alt sind, werden Sie ohnehin in Kürze Unterlagen zu den von Ihnen gespeicherten Zeiten erhalten und können ggf. noch für Lücken nachzahlen, um dann ggf. bestimmte Voraussetzungen für einen Rentenbeginn früher zu erfüllen ... aber auch das können Sie in der BEratung abklären.
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