Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Karin J.,
Ihr Regeleintrittsalter liegt bei Ihrem Geburtsjahrgang 1977 bei 67 Jahren. Sofern Sie mindestens 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung nachweisen können, wäre ein Renteneintritt frühestens mit 63 Jahren und einem Abschlag von 14,4 % möglich.
Für die Geburt von 2 Kindern erhalten Sie insgesamt 6 Jahre Kindererziehungszeit (3 Jahre pro Kind) als Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung anerkannt.
Bitte lassen Sie sich hierzu in Ihrer örtlichen Renten-Beratungsstelle beraten und gleichzeitig eine individuelle Rentenauskunft erstellen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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