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Experten-Antwort

Ab wann kann ich in Rente gehen, bin Baujahr 1956 und lebe in Kroatien.

von Tante Klara02.12.2019 | 20:05
154 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Baujahr 1956 und bin im Jahr 1983 nach Kroatien ausgewandert, bin Deutsche, wohnte in der DDR. Habe mit 16 angefangen zu lernen und habe 11 Jahre mit Lehre hier in der ehem. DDR gearbeitet. Also auch 11 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, nun habe ich auch Anspruch auf die 11 jahre Rente aus Deutschland. Wie kann ich das beantragen von Kroatien aus? Oder muss ich dort zur Kroatischen Rentenversicherung gehen und die Zeiten hier von der DDR mitangeben? Oder sollte ich einen Zusätzlichen Antrag von Kroatien nach Deutschland schicken? Wer kann mir da eine Vernünftige Auskunft geben? Gruß Klara

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 03.12.2019 | 10:43

Hallo Tante Klara,

den Ausführungen von W°lfgang hierzu sind umfassend und gut.

Moderatoren-Antwortam 08.12.2019 | 01:18

Wir bitten die Teilnehmer dieses Threads um Mäßigung. Es gibt keine dummen Fragen, keine dummen Ratschläge und erst Recht keine "Trottel". Es gibt lediglich unterschiedliche Wissensstände und Interpretationen von Fragen. Wir haben Einträge hier gelöscht da wir selbst gute Ratschläge nicht stehen lassen, wenn sie mit Beleidigungen einhergehen.

Auf ein respektvolles Miteinander.

Ihr Admin

7 Antworten

W°lfgangam 02.12.2019 | 21:07
Hallo Tante Klara, ja, Sie werden auch einen Rentenanspruch aus D haben. Dafür brauchen Sie lediglich 5 Jahre Beitragszeiten, die DDR-Zeiten zählen dazu mit ...wie auch Zeiten in Kroatien, um spätestens mit der Regelaltersgrenze hier (65 Jahre + 10 Monate) einen Rentenanspruch zu haben. Sie sollten mal eine "Kontenklärung' bei der DRV in D einleiten/beantragen, um Ihre hiesigen Rentenansprüche zeitnah festzustellen ...ggf, haben Sie bereits ab Alter 63 einen dtsch. Rentenanspruch. Um den festzustellen reicht es, bereits vor Ort/Kroatien beim dortigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf (dtsch.) Altersrente zustellen - die Kroaten leiten den Antrag an die dtsch. Rentenversicherung weiter ...dann heißt es zunächst warten. In vielleicht 12 Monaten und nach intensivem Schriftwechsel /weitere Unterlagen übersandt /Zusatzanträge ausgefüllt, ist Ihr dtsch. Rentenanspruch geklärt - und die erste Zahlung erfolgt auf Ihr Konto. Dieses Merkblatt gibt Ihnen weitere Hilfe: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w.
Tante Klaraam 06.12.2019 | 20:05
Also zahlt jedes Land nur seine Rente. Ich bin etwas unwissend auf diesem Gebiet. Nun habe ich alle Unterlagen zur Prüfung bei der Kroatischen Rentenversicherung abgegeben und die SB sagte zu mir ich benötige noch eine Geburtsurkunde. Die besorgt mir meine Schwester in Dtschl. Nun mehr bräuchte ich nicht abgeben. Die SB sagte zu mir sie meldet sich wieder, wenn noch was gebraucht wird. Nun hat mir mein Schwager erzählt am Telefon, das ich von hier runten auch einen Antrag auf Kontoklärung in Deutschland machen soll. Was ist das? Wohne seit 1983 in Kroatien und kann damit nichts anfangen, was ist ein " Konto " Nun warum soll ich das jetzt beantragen, denke das die Kroatische Rentenversicherung das alles macht mit der " Kontoklärung " in Deutschland. Oder machen die das nicht? Jedenfalls hat die SB nichts davon erzählt bzw. gesagt. Ich habe hier in Kroatien die Deutsche Staatsbürgerschaft auf Lebenszeit und die Kroatische. Da ich mit einem Kroaten verheiratet bin. Nun habe ich in der ehem. DDR gelernt 3 jahre und danach 9 Jahre in der Produktion in einem Betrieb gearbeitet. Das grüne SV-Ausweisbuch von DDR habe ich noch, steht alles drin. Mein Schwager erzählte mir das jedes land nur seine Rente zahlt und nichts mehr. Also würde ich nur die Zeit angerechnet bekommen, die ich hier in Kroatien gearbeitet habe und davon die Kroatische Rente und nicht noch die Deutsche Zeit dazu. Sondern Deutschland würde mir dann für die 12 jahre die Rente zahlen, die ich da gearbeitet habe. Darum meinte er, ich solle einen Antrag hier in Deutschland stellen auf Deutsche Rente. Oder wie verhält sich das. Mir erzählt ja keiner was. Gruß Tante Klara
suchenwiam 06.12.2019 | 20:42
Sie sind 1983 aus der DDR nach Kroatien ausgewandert. Ob bei der Wiedervereinigung 1990 auch Ihr DDR-Rentenkonto in eines der (jetzt) DRV übertragen worden ist? Das könnte rückwirkend mühsam werden, aber mit Vorlegung des vorhandenen SV-Buchs hoffentlich nicht unmöglich. Viel Glück, und halten Sie uns auf dem laufenden, wie es weitergeht!
Tante Klaraam 07.12.2019 | 17:01
Vielleicht hatten die beiden Deutschen Staaten 1990 eine Widervereinigung das ist Ihnen wohl entgangen. Und da wurde auch das Rentensystem der ehem. DDR in das Gesamtdeutsche Rentensystem übernommen und anerkannt. Dafür wurde ja, nach meines Wissens auch für jeden ein Verlaufskonto in der Deutschen Rentenversicherung angelegt. Darum wurde ja jeder Deutsche Bundesbürger im Osten von Deutschland angeschrieben um eine Kontoklärung durchzuführen. Da wurden dann alle Zeiten aufgenommen die im sogenannten Sozialversicherungsausweis der DDR (SV-Ausweis, grünes Buch)eingetragen waren. Diese wurden dann im Verlaufskonto eingetragen und gespeichert. Nun da ich 1983 nach Kraotien aus der dam. DDR ausgewandert bin, ist natürlich klar das ich kein Verlaufkonto in Deutschland haben kann in der Deutschen Rentenversicherung. Darum muss ich jetzt erstmal in Deutschland ein Konto bei der Rentenversicherung beantragen um eine Versicherungsnummer und ein Konto zu bekommen. Kann aber alle Nachweise erbringen, das ich von der Lehre bis 1983 in der DDR gelernt und gearbeitet habe und auch dort eingezahlt habe. Dieses wurde ja , wie gesagt anerkannt. Und darum könnte ich auch Anspruch auf eine Deutsche Rente haben für die 12 Jahre die ich in Deutschland/DDR gearbeitet habe. Gruß Tante Klara
Tante Klaraam 07.12.2019 | 18:57
Danke für den klugen Ratschlag. Da ich nicht in Deutschalnd wohne, kannte ich nicht Gesetze und in Kroatien hat mir keiner erzählt, wie das ist. Wohne seit 1983 in Kroatien, da kennt man die neuen Deutschen Gesetze nicht. Nun da ich jetzt hier Kroatien meine Altersrente beantragen möchte, kam Stein ins Rollen. Darum habe ich im Internet auf den Deutschen Seiten das Forum gefunden um mir Ratschläge zu holen und was ich tun kann. Aber wahrscheinlich bekomme ich hier nur zum Teil dumme Ratschläge die mir nicht Helfen. Ich benötige Hinweise und Ratschläge, wie ich das am besten machen kann. Gruß Tante Klara
Siehe hieram 07.12.2019 | 19:35
Hallo Tante Klara, hier einige Links zu Informationen und Antragsformularen. Vielleicht kann Ihnen Ihr Schwager Sie beim Durchlesen unterstützen, da ihm manche Ausdrücke wie "Konto" oder "Verlauf vielleicht geläufiger sind als Ihnen. Alles Gute! In der ehemaligen DDR erfolgte keine maschinelle Speicherung der Entgelte. Aus diesem Grund können der Rentenversicherung die Zeiten vor 1992 von keiner Stelle gemeldet werden. Die Anforderung der Zeiten aus dem Beitrittsgebiet erfolgt im Rahmen einer Kontenklärung. Damit wir Ihnen die Beschäftigungszeiten aus der ehemaligen DDR auf Ihrem Versicherungskonto gutschreiben können, fügen Sie bitte Ihrem Antrag auf Kontenklärung den Sozialversicherungsausweis (gelb oder grün) im Original bei. Verbindungsstelle Kroatien https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… Hinweise Kroatien https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Broschüre über Vereinbarungen mit Kroatien https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Antrag auf Kontenklärung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Sofern Kind/er vor 1989 geboren, Antrag auf Kindeserziehungszeiten https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Rentenschmiedam 09.12.2019 | 13:10
Hallo, geben Sie das grüne SV-Ausweis-Buch nur ja nicht aus der Hand !! Falls es auf dem Postweg verloren gehen sollte, haben Sie wahrscheinlich keinerlei Möglichkeit mehr die Zeiten in der ehemaligen DDR zu belegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Lohnunterlagen o.ä. ist schon vor Jahren abgelaufen ! Es genügt dem Antrag auf Kontenklärung eine amtlich bestätigte Fotokopie aller Seiten des SVA beizulegen die Eintragungen aufweisen. Die amtliche Bestätigung der Fotokopie kann z.Bsp. auch Ihre kroatische Stadt-/Gemeindeverwaltung vornehmen. Mit besten Grüßen
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