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Experten-Antwort

Ab wann kann man einen neuen Antrag stellen

von blume198030.11.2013 | 15:46
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15 Antworten

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hallo mein antrag auf Erwerbsminderung wurde im Dezember 2012 abgelehnt dann habe ich gleích widerspruch gestellt im Februar musste ich nochmal zum Gutachter und im juli kam wieder die absage so jetzt meine frage ab wann kann ich einen neuen antrag stellen

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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14 Antworten

Schadeam 30.11.2013 | 16:02
Einen neuen Antrag können Sie immer stellen, was dabei rauskommt, ist eine andere Frage. Ein neuer Antrag sollte zusätzliche Aspekte beinhalten, wie neue Erkrankungen, Verschlechterungen, etc. Liefern Sie keine neuen Fakten, laufen Sie Gefahr, dass der neue Antrag ebenfalls wieder abgelehnt wird, weil man Sie nach wie vor für erwerbsfähig hält.
blume1980am 30.11.2013 | 16:20
Danke für die rasche antwort ich habe eine neurologische Erkrankung die nicht geheilt werden kann . Und wie ist das mit dem Mini job kann das negativ ausgelegt werden
007am 30.11.2013 | 18:27
Guten Tag, Sie können natürlich weitere Anträge stellen. Sie könnten u.U. auch gegen die DRV klagen. Wie beurteilen denn Ihre behandelnden Ärzte die Situation,bzw. ggfs. Ihre Klinikärzte ? Eine neurorlogische Erkrankung genügt per se noch nicht für die Anerkennung einer Erwerbsminderung. Es gibt ja viele auch an sich schwere Grunderkrankungen, die nicht gleich zur Berentung führen Das Ausüben eines Minijobs in dieser Phase lässt gewisse Zweifel aufkommen ! Auch wenn das eine mit dem anderen nichts zu tun hat,würde mich interessieren,ob Sie schon einmal einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben?
blume1980am 30.11.2013 | 20:43
Hallo ja ich habe 30% und der verschlimmerungsantrag läuft meine Ärzte sagen nicht mehr voll arbeiten und die Gutachter wo ich war die sagten ich könnte voll arbeiten aber mit. Einschränkungen leichte Tätigkeiteiten kein Publikumsverkehr immer im Wechsel (stehen Sitzen usw)
Nickam 01.12.2013 | 12:33
GdB 30 ist wenig, demnach hat das Versorgungsamt auch nicht viel Einschränkung gesehen.
Schadeam 01.12.2013 | 12:46
Wenn Sie leichte Arbeiten mehr als 6 Stunden täglich machen können, sind Sie nicht erwerbsgemindert.
blume1980am 01.12.2013 | 13:11
deswegen läuft ja ein verchlechterungsantrag das dauert halt ... die Gutachter sagen das aber ich kann nicht länger wie 4 std arbeiten und darum habe ich einen neuen antrag gestellt und lasse mich nicht so einfach abspeisen
blume1980am 01.12.2013 | 13:10
deswegen läuft ja ein verchlechterungsantrag das dauert halt ... die Gutachter sagen das aber ich kann nicht länger wie 4 std arbeiten und darum habe ich einen neuen antrag gestellt und lasse mich nicht so einfach abspeisen
007am 01.12.2013 | 16:00
Ich muß feststellen.daß Ihre Angaben etwas irritierend sind: Welche Gutachter sagen,daß Sie nicht mehr als vier Stunden arbeiten können, die vom Rententräger oder die ggfs. vom Versorgungsamt? Dabei beurteilen Gutachter vom Versorgungsamt nicht ihre Erwerbsfähigkeit sondern lediglich Beeinträchtigunge durch Erkrankungen etc., Hätten Gutachter des Rententrägers entsprechend erkannt, wäre bei Ihnen doch eine Teilerwerbsminderung beschieden worden. Übrigens: Bei einem GdB von 30 könnten Sie sich doch mit Schwerbehinderten gleich stellen lassen. Es drängt sich mir der Eindruck auf, daß Sie nicht mehr arbeiten wollen. Sie haben bisher nicht erwähnt, daß Sie es nicht mehr können. Objektive gutachterliche Stellungsnahmen scheinen Ihnen nicht zu gefallen. Da können Sie leztendlich so viele Anträge stellen, wie Sie wollen. Der erwünschte Erfolg wird Ihnen wohl versagt bleiben!
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