Hallo Friedemann,
„W*lfgang“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffende Antwort auf Ihre Frage gegeben.
Ob der von „hegehosa“ dargestellte „Trick“ mit der Beantragung einer Regelaltersrente als Teilrente tatsächlich funktioniert, kann ich allerdings nicht abschließend beurteilen. Zwar entspräche diese „Auslegung“ prinzipiell dem reinen Gesetzeswortlaut der Regelung des § 51 Abs. 2 SGB V - allerdings wird hierdurch auch die eigentliche Intention der Vorschrift komplett unterlaufen. Ob sich die Krankenkasse hierauf widerstandslos einlässt, kann zumindest angezweifelt werden…
Die Krankenkasse kann NICHT zur _Renten_-Antragstellung auffordern, nur zur Reha-Antragstellung! Darin liegt ein Unterschied, den die Gesundheitskassen (!) gerne übergehen! Sollte explizit zur RENTEN-Antragstellung aufgefordert sein, ist das nicht wirksam.
Ob ein gestellter Reha-Antrag dann ggf. in einen Antrag auf Versichertenrente umgedeutet wird, prüft und entscheidet der Rentenversicherungsträger. In Frage käme zunächst möglicherweise eine Rente wegen Erwerbsminderung, jedoch auch eine Altersrente ist in einigen Fällen unter engeren Voraussetzungen möglich.
Ich schließe mich in solchen Fällen dem Rat an, einen solchen Antrag möglichst zum Fristende hin zu stellen.
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