Hallo Martha,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können im Mai 1954 geborene versicherte nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch nehmen (mit 10,8 % Abschlag). Ohne Abschlag kann die Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch genommen werden.
In Ihrem Fall ist allerdings zu beachten, dass in jedem Fall mindestens die Abschläge bestehen bleiben, die bereits Grundlage Ihrer bisherigen Rentenzahlung waren.
Welcher Rentenbeginn für Sie sinnvoll ist, sollte deshalb durch Probeberechnungen geklärt werden. Dafür sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Zusätzlich möchte ich bezüglich der Altersrente für schwerbehinderte Menschen darauf hinweisen, dass Sie neben dem Lebensalter zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben müssen (liegt zurzeit vor). Außerdem muss die Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtlichen Zeiten werden berücksichtigt) erfüllt sein. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kann ebenfalls in der Auskunfts- und Beratungsstelle geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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