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Experten-Antwort

ab wann ohne Abschläge EMR in Altersrente beantragen

von Martha12.10.2016 | 14:23
1506 Ansichten
3 Antworten
Moin Allerseits, geb. 5/ 1954, seit 2008 zuerst 100% EMR, dann ab 2010 teilweise EMR bis heute, 50 % Stelle von 2010-2013 gearbeitet, schwerbehindert 50% seit 2006 Frage: Ab wann kann ich ohne Abschläge die Altersrente als Schwerbehinderte beantragen? Bzw. Wieviele % Abschläge bekomme ich, wenn ich die o.a. Rente ab 6/ 2017 beantrage. Dann läuft mein ALG! aus und ich möchte kein HartzIV beantragen. Über berechnungsbeispiele bzw. Denkmodelle als Antwort wäre ich sehr froh. Vielen dank Martha

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.10.2016 | 11:57

Hallo Martha,

die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können im Mai 1954 geborene versicherte nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch nehmen (mit 10,8 % Abschlag). Ohne Abschlag kann die Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch genommen werden.

In Ihrem Fall ist allerdings zu beachten, dass in jedem Fall mindestens die Abschläge bestehen bleiben, die bereits Grundlage Ihrer bisherigen Rentenzahlung waren.

Welcher Rentenbeginn für Sie sinnvoll ist, sollte deshalb durch Probeberechnungen geklärt werden. Dafür sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Zusätzlich möchte ich bezüglich der Altersrente für schwerbehinderte Menschen darauf hinweisen, dass Sie neben dem Lebensalter zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben müssen (liegt zurzeit vor). Außerdem muss die Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtlichen Zeiten werden berücksichtigt) erfüllt sein. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kann ebenfalls in der Auskunfts- und Beratungsstelle geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

2 Antworten

Klugpuperam 12.10.2016 | 15:00
Hallo Martha. Abschlagsfreier Rentenbeginn ab 63+8 Da aber ein Großteil der Rente ohnehin Abschläge enthält, wäre 06/2017 als Rentenbeginn wohl sinnig. Sie sollten sich eingehend beraten lassen und eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.
W*lfgangam 12.10.2016 | 20:51
Hallo Martha, gar nicht! Die Abschläge für die Punkte in der EM-Rente bleiben auch bei den Punkten für die Altersrente erhalten, die Berufstätigkeit dürfte im Hinblick auf die Zurechnungszeit bis 60 nicht rentensteigernd wirken. Einfachster Weg: Proberechnung anfordern zum 01.06.2017 und auch zum 01.02.2018. Eine Altersrente ohne Abschläge wäre theoretisch möglich, wenn Sie die EM-Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze komplett einstellen und den Beginn der Regelaltersrente dann so lange verschieben, bis Sie über die Zuschläge quasi bei einer 'abschlagsfreien' Altersrente landen - das wollen Sie aber nicht wirklich ;-) 01.06.2017 nach Ende ALG wird wohl der richtige Zeitpunkt sein. Alternativ noch die Option über Ausgleichszahlungen die Altersrentenabschläge auszugleichen ...da wird die Bearbeitungs-, Planungs-, und vor allen Dingen Zahlungszeit (zumindest Teilzahlung für 2016/steuerliche 'Verwertung') so langsam knapp. Sie können dazu alles selbst mit Ihrer DRV-Hauptverwaltung klären, denn für vorangehende Beratungstermine ist kaum noch Zeit und führt sicher nicht mehr zu einer erfolgreichen Zahlung 2016. Gruß w.
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