Hallo User Frau Müller,
wie Ihnen die User bereits empfohlen haben, wäre eine Altersrente für schwerbehinderter Menschen derzeit für Ihren Mann nicht möglich. Ob eine Renten wegen Erwerbsminderung die andere Alternative wäre, kann nur in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden. Sollten Sie für Ihren Mann die Beratung wahrnehmen, müssen Sie eine Vollmacht Ihres Mannes vorlegen.
Wenn ein Grad der Behinderung von mind. 50 nicht festgestellt werden sollte, ist der frühestmögliche Rentenbeginn mit Abschlägen das 63. Lebensjahr.