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Experten-Antwort

ab wann Rente und welche?

von Frau Müller21.05.2019 | 11:12
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Helfer. Folgendes Problem : Mein Mann 1957 geboren (volle 45j Beitragsszeiten auf dem Bau seit 2018) kam letztes Jahr ins Klinikum,später in eine Reha und dort wurde seine Berufunfähigkeit festgestellt,GdB 40 Wir erhalten Krankengeld ab 02 August 2018,nun haben wir versucht einen Rentenantrag bei der Stadtverwaltung zu stellen,was noch nicht möglich wäre. Meine Frage nun,wir haben gelesen,dass es auch möglich ist Rente mit 62 zu erhalten,wenn auch mit abschläge. Was stimmt denn nun ? oder müssen wir wirklich noch 1 jahr warten und Arbeitslosengeld beantragen? Herzlich Dank im voraus fürs lesen und antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Frau Müller,

wie Ihnen die User bereits empfohlen haben, wäre eine Altersrente für schwerbehinderter Menschen derzeit für Ihren Mann nicht möglich. Ob eine Renten wegen Erwerbsminderung die andere Alternative wäre, kann nur in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden. Sollten Sie für Ihren Mann die Beratung wahrnehmen, müssen Sie eine Vollmacht Ihres Mannes vorlegen.

Wenn ein Grad der Behinderung von mind. 50 nicht festgestellt werden sollte, ist der frühestmögliche Rentenbeginn mit Abschlägen das 63. Lebensjahr.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Besserwisseram 21.05.2019 | 11:32
Ihr Mann kann frühestens mit 63. Jahren als langjähriger Versicherter in die Rente gehen, natürlich mit Abschlägen. Sie sollten aber mal überlegen ob er nicht einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung stellen sollte. Dieses wäre ja auf Grund der Erkrankung eine weitere Möglichkeit. Hat man Ihnen diesen Tipp nicht bei der Stadt bzw. Gemeinde gegeben? Evtl. sollte Ihr Mann noch einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen und falls er einen GdB von mindestens 50 bekommt kann er auch noch eine Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Also hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie sollten sich noch mal genauer erkundigen auch bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe.
Frau Mülleram 21.05.2019 | 11:55
Hallo und Danke :-D Laut der Dame von der stadt wäre ein Rantenantrag nicht möglich,da mein Mann "nur" 40% Behinderungsgrad hat und er somit nicht als Schwerbehindert gilt. liebe Grüsse
DRVam 21.05.2019 | 12:02
Dann bleibt immer noch die Möglichkeit eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente. Sie sollten mit dem Arzt oder den Ärzten Ihres Vertrauens sprechen, ob die einen derartigen Antrag befürworten und sich allgemein dazu in einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe beraten lassen.
Besserwisseram 21.05.2019 | 12:21
Hallo Frau Müller, seit wann hat Ihr Mann einen GdB von 40%? Er könnte ja evtl. einen Verschlimmerungsantrag wegen hinzugetretener Krankheiten stellen um doch noch auf 50% oder mehr zu kommen. Ich sage immer " wer keinen Antrag stelle bekommt auch nichts abgelehnt " und wenn es klappt umso besser.
Kaiseram 21.05.2019 | 12:44
Hallo und Danke :-D Laut der Dame von der stadt wäre ein Rantenantrag nicht möglich,da mein Mann "nur" 40% Behinderungsgrad hat und er somit nicht als Schwerbehindert gilt. liebe Grüsse
Hallo Frau Müller, seit wann hat Ihr Mann einen GdB von 40%? Er könnte ja evtl. einen Verschlimmerungsantrag wegen hinzugetretener Krankheiten stellen um doch noch auf 50% oder mehr zu kommen. Ich sage immer " wer keinen Antrag stelle bekommt auch nichts abgelehnt " und wenn es klappt umso besser.
Leider wird dabei aber häufig vergessen, dass eine Schwerbehinderung von 50 % GdB voraussetzt, dass eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt. Daher sollte es nicht das Ziel sein, diesen Grad der Behinderung zu erreichen.
senf-dazuam 21.05.2019 | 13:41
Rente gibt es inzwischen erst ab 63. Da anscheinend bereits 45 Jahre an Pflichtbeiträgen vorliegen, könnte er - mit 63/0 und Abschlägen die "Rente für langjährig Versicherte" beantragen oder - mit 63/10 ohne Abschläge die "Rente für _besonders_ langjährig Versicherte" beantragen. In einem Beratungsgespräch bei der DRV erfahren Sie, wie groß der finanzielle Unterschied dabei ist. Wenn bis zum Rentenbeginn das Arbeitslosengeld gezahlt wird, sieht es doch gar nicht schlecht aus. Wenn nicht, dann geht er halt schon nächstes Jahr in Rente. Aber auch ein Antrag auf EM-Rente kann nicht schaden, wenn er zu krank zum Arbeiten ist.
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