Hallo Herr B.,
der Zeitpunkt der Antragstellung ist in dem geschilderten Sachverhalt nicht von wesentlicher Bedeutung, weil er die rechtliche Lage nicht verändert. Regelmäßig sollte ein Antrag auf Altersrente nicht mehr als 3 Monate vor Beginn der Altersrente gestellt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung