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Experten-Antwort

Ab wann sollte man SB Rente Antrag Altersrente stellen

von Herr B.12.08.2022 | 15:11
126 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Ich habe einen SB Ausweis über 50% unbefristet.Von Amts wegen wird nicht mehr überprüft. Beziehe eine EM Rente seit 2007, ebenso unbefristet. Man hat ja 3 Monate Bestandsschutz,Frühestmöglicher SB Altersrente Eintritt wäre der 01.03.2023. Also Stelle ich den Umwandlungsantrag von EM auf SB Altersrente ab September. Dann wäre ich auf der sicheren Seite ? Weil ich ja 3 Monate Bestandsschutz hätte und selbst wenn zum Dezember die 50% weg wären, bestünde ja dann noch der Klageweg und bis dahin gelte ich ja weiter als Schwerbehindert. Ist das so richtig ? Und ja, bei Rentenbeginn am 01.03.22 muß ich als SB gelten, was dann ja so oder so eh so wäre. Ich möchte eben alsbald wie möglich soziale Sicherheit haben. Danke für Ihre Meinung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr B.,

der Zeitpunkt der Antragstellung ist in dem geschilderten Sachverhalt nicht von wesentlicher Bedeutung, weil er die rechtliche Lage nicht verändert. Regelmäßig sollte ein Antrag auf Altersrente nicht mehr als 3 Monate vor Beginn der Altersrente gestellt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Schadeam 12.08.2022 | 15:21
Wie kommen Sie darauf einen Fall zu konstruieren was passieren könnte wenn Ihnen vielleicht die unbefristete Schwerbehinderung entzogen würde? Ist doch relativ wenig wahrscheinlich, oder? Und eigentlich auch finanziell ziemlich unwichtig, weil sich doch in den allermeisten Fällen am Rentenzahlbetrag beim Wechsel von EM in AR nichts ändert. Aber klar, man sieht ja immer wieder wie "Pferde vor Apotheken kotzen", so gesehen könnten das Ihnen natürlich im dümmsten Fall passieren,.....aber dann legen Sie doch eh gegen die Entscheidung des Versorgungsamtes Widerspruch ein, oder?
Schadeam 12.08.2022 | 15:45
Man weiß aber auf jeden Fall dass vor November die Berechnungswerte für 2023 noch nicht eingepflegt sind und ein Antrag im September in diesem Fall mindestens 2 Monate zu früh ist. Aber Anwalt, ist dem Kunden ja egal wenn ein Vorgang rumliegt und nicht bearbeitet werden kann, und bei mir im Postkorb wird er nicht liegen, grins
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