Hallo Kain,
Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich auf Zeit gewährt. Bei rechtzeitiger Antragstellung beginnt die Rente nach Ablauf von 6 Kalendermonaten nach Eintritt des Leistungsfalles (8.2.2010). Da der Antrag auf Leistung zur Teilhabe vom 19.12.2010 als Rentenantrag gilt, beginnt die Rente aufgrund der verspäteten Antragstellung am 1.12.2010. Von der Krankenkasse wurden Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert. Damit ist Ihr Dispositionsrecht dahingehend eingeschränkt, dass Sie keinen späteren Rentenbeginn ausgehend von der tatsächlichen Rentenantragstellung wählen können.