Hallo Neugierige,
im Forum kann man ohne Kenntnis des genauen Einzelfalls des Versorgungsausgleiches überhaupt nicht sagen, welche Auswirkungen ein Abänderungsantrag in Ihrem Fall hätte und ob er überhaupt Sinn macht.
Der Abänderungsantrag ist auf jeden Fall beim zuständigen Familiengericht zu stellen.
Empfehlenswert wäre vorab eine Beratung durch einen Rechtspfleger bei Gericht oder durch einen Fachanwalt.