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Experten-Antwort

Abänderung des Versorgungsausgleichs bei Bezug von Erwerbsminderungsrente

von Neugierige07.07.2019 | 08:29
223 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, vor 2009 fand die Scheidung einschl. Versorgungsausgleich statt. Mein geschiedener Mann hat bei einem berufständischen Versorgungwerk Rentenanwartschaften erworben, während bei mir eine gesetzlichen Rentenversicherung Anwartschaft bestand, so dass nach altem Recht (vor 1.9.2009) keine interne Teilung stattgefunden hat. Seit 1.9.2009 besteht die Möglichkeit einen Abänderungsantrag 6 Monate vor Eintritt meiner Regelaltersrente zu stellen. Nun sind zwei Sonderfälle eingetreten, mein geschiedener Mann ist inzwischen verstorben und ich war gezwungen in Erwerbsminderungsrente zu beantragen, die ich seit einiger Zeit in voller Höhe und unbefristet erhalte. Deshalb meine Frage, hat der Bezug der Erwerbsminderungsrente Einfluss auf den Zeitpunkt an dem ich einen Abänderungsantrag stellen kann, bzw. ist es möglich diesen bereits jetzt zu stellen und nicht erst 6 Monate (laut Gesetz) vor Eintritt meiner Regelaltersrente? Das zuständige berufsständische Versorgungswerk hat bereits Auskunft über die zu erwartende monatlich Höhe des Ausgleichs erteilt. Es wurden für mich weder eigene Anwartschaften, noch Renten wegen Berufsunfähigkeit bei dem berufsständischen Versorgungswerk erworben. Sollte der Abänderungsantrag bereits zu diesem Zeitpunkt möglich sein, welche Auswirkungen hätte dies auf meine Erwerbsminderungsrente. Falls möglich, würde ich den Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs bereits zum jetzigen Zeitpunkt stellen. Bei der Beantragung zum regulären Zeitpunkt (6 Monate vor Eintritt meiner Regelaltersrente) käme die Erschwernis hinzu, dass mein verstorbener Exmann in zweiter Ehe verheiratet war und falls diese vor Antragstellung verstirbt, meine Antragsgegner ihre Erben oder der Staat wären. Da mein Exmann und seine zweite Frau keine Kinder hatten, wäre es für mich interessant zu wissen was hier mit den Erben gemeint ist? Vorab schon mal vielen Dank für die Mühe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neugierige,

im Forum kann man ohne Kenntnis des genauen Einzelfalls des Versorgungsausgleiches überhaupt nicht sagen, welche Auswirkungen ein Abänderungsantrag in Ihrem Fall hätte und ob er überhaupt Sinn macht.

Der Abänderungsantrag ist auf jeden Fall beim zuständigen Familiengericht zu stellen.

Empfehlenswert wäre vorab eine Beratung durch einen Rechtspfleger bei Gericht oder durch einen Fachanwalt.

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3 Antworten

KSCam 07.07.2019 | 16:20
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwar die Möglichkeit einen Versorgungsausgleich abzuändern. Die Frist 6 Monate vor der Regelaltersgrenze kenne ich aber nicht - wo haben Sie diese Information her? Meines Wissens kann man den VAG abändern lassen wenn sich die Rahmenbedingungen wesentlich ändern. Und was haben etwaige Erben damit zu tun, wenn sich ein Versorgungsausgleich ändert, der Richter also entscheidet dass der eine Partner jetzt 100 € weniger abgezogen bekommt und der andere dafür 100 € mehr bekommt? Als DRV Mitarbeiter stehe ich bei Ihrer Frage "auf dem Schlauch". Geht es überhaupt um Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Neugierigeam 14.07.2019 | 11:37
Hallo KSC, hallo Experte, danke für die Antworten, auch wenn Sie meine Frage nach Abänderung des Versorgungsausgleichs auf Grund des Bezugs von Erwerbsminderungsrente nicht beantwortet. Bin schon davon ausggegangen, dass DRV Mitarbeiter aus dem Bereich Rente/Versorgungsausgleich hierzu näheres sagen können. Vielleicht ist diese Frage doch zu komplex.
VAGam 14.07.2019 | 12:35
Zitat von Neugierige anzeigenausblenden
Das Scheidungsrecht ist komplex und nur ein Nebenschauplatz für die gesetzliche Rentenversicherung. Insbesondere wenn unterschiedliche Versorgungsträger im Spiel sind, kann nur ein auf Scheidungsrecht spezialisierter Fachanwalt die Auswirkungen eines Abänderungsantrages überblicken. Letztendlich werden Sie, wenn Sie keinen Fehler machen wollen, nicht um die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes herumkommen. Diese Investition können Sie sich nicht durch Fragen in einem Rentenforum ersparen. Nebenbei bemerkt. Das gilt auch für steuerrechtliche Fragen. Das Rentenrecht allein ist schon sehr komplex, da kann man nicht auch noch Antworten zu speziellen Fragen in anderen Rechtsgebieten erwarten.
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