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Experten-Antwort

Abänderung des Versorgunsausgleich

von Gabriele Schultebraucks23.08.2015 | 14:51
2059 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Seit Sept. 2011 bin ich geschieden. Jetzt hat mein EX Mann über einen Anwalt eine Abänderung beantragt. Und zwar geht es um die Kindererziehungszeiten. Das neue Gesetz ist seit dem 1.7.2014 in Kraft Ich bin aber 11 1/2 Jahre zu Hause gewesen um die Kindererziehung zu machen und konnte mir keine Entgeltpunkte erarbeiten. Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob nur mir die Entgeltpunkte zustehen. Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichem Gruß Gabriele Schultebraucks

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Schultebraucks,

erhöht sich eine Rente durch die sogenannte Mütterrente, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein. Grundsätzlich kann die Neuberechnung von einem der beteiligten Geschiedenen beim Familiengericht beauftragt werden.

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12 Antworten

W*lfgangam 23.08.2015 | 18:33
Hallo Gabriele Schultebraucks, die Erziehungszeiten als solche stehen grundsätzlich der Mutter zu (von speziellen Regelungen für allein bzw. überwiegend erziehende Väter mal abgesehen. Die sich daraus ergebenden Punkte erhöhen aber Ihren Rentenanspruch in der Ehezeit. Da hier die Halbteilung gilt, haben Sie durch die 'neuen Punkte/die Mütterrente' jetzt einen Mehrwert. Würde die Scheidung erst heute erfolgen, würden automatisch die verbesserten Kindererziehungszeiten in den Versorgungsausgleich (VAG) einfließen. Insofern gibt es bei bereits abgeschlossenen Scheidungsverfahren immer die Möglichkeit, eine Neuberechnung durchführen zu lassen, um solche Veränderungen 'gerecht' zu teilen ...des einen Vorteil, der anderen Nachteil. Sie würden es umgekehrt genauso machen – oder? Insofern, die Punkte stehen Ihnen berechnungstechnisch (Anlage 3 einer Rentenauskunft) allein zu, durch den VAG müssen Sie aber die Hälfte abgeben. Gruß w.
Nixwisseram 24.08.2015 | 07:28
Na nu W*lfgang erst mit einer riesen Klappe sich verabschieden und nun doch wieder hier aufschlagen. Hast wohl sonst nichts gefunden wo Du dich profilieren kannst.
Gabriele Schultebraucksam 24.08.2015 | 07:46
Mein Rechtsempfinden geht dahin, das es mir zusteht, weil ich 11 1/2 Jahre nicht die Möglichkeit hatte mir Punkte zu erarbeiten. Dadurch demnächst eh weniger Rente habe. So, und von dir "W" möchte ich keine Antwort.
Feliam 24.08.2015 | 08:54
W. hat aber Recht. Und das Rechtsempfinden Ihres geschiedenen Gatten geht offenbar dahin, dass, wenn er Ihnen schon von seinen Rentenpunkten abgeben muss, dies nicht über Gebühr tun will.
-diam 24.08.2015 | 09:25
So, und von dir "Gabriele Schultebraucks" möchte ich keine Frage. Das hier ist ein öffentliches Forum. Wenn Ihnen die Antworten nicht gefallen, nur weil es IHREM Rechtsempfinden nicht passt, dann sollten Sie auch öffentlich nicht solche Fragen stellen. Doch, es gibt eine Möglichkeit. Das nennt sich Familiengericht. Glücklicherweise hat Ihr geschiedene Ehemann bereits einen Antrag (für Sie) gestellt um herauszufinden, wem die Entgeltpunkte zustehen.
senf-dazuam 24.08.2015 | 09:53
1. Es hat auch zu prüfen, ob und inwieweit eine Abänderung zu unterbleiben hat, weil sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere des Versorgungserwerbs nach der Ehe, grob unbillig wäre. 2. Eine erfolgreiche Abänderungsentscheidung des Familiengerichts setzt voraus, dass nach der Versorgungsausgleichsentscheidung bei einem Anrecht eine wesentliche Wertänderung eingetreten ist.
Die Farbe Schwarzam 24.08.2015 | 08:57
Warum keine Antwort von W.? Trifft alles zu 100% zu. Ihr Rechtsempfinden geht also dahin, dass Sie von allem profitieren dürfen, Ihr Ex aber nicht? Haben Sie nicht bei der Heirat diverse Dinge versprochen? (Was das im Einzelnen ist, will ich gar nicht wissen) De facto steht aber ALLES, was während der Ehezeit an Rentenanwartschaften erwirtschaftet wurden, beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen zu. Das heißt, eine Abänderung des Versorgungsausgleichs ist absolut rechtens und ist auch kein Einzelfall.
Ottikonam 24.08.2015 | 09:01
Hallo Frau Schultebraucks, Ich kann Sie gut verstehen. Dennoch hat "w" die richtige Erklärung gegeben. Die Abänderung ist möglich und die "Teilung" muss hälftig erfolgen. Ich nehme mal an, das Herr "w" es nicht so gemeint hat, dennoch verstehe ich Ihren Unmut hierüber. Es würde doch auch eine einfache Antwort reichen, aber nein, "w" muss immer noch irgendeinen Kommentar/Spitze dranhängen. Er muss immer kund tun, was er denkt ;-) ärgern Sie sich bitte nicht darüber!
Gabriele Schultebraucksam 24.08.2015 | 18:37
Ich bedanke mich bei allen, die sich an der Diskussion beteiligt haben.
W*lfgangam 24.08.2015 | 23:01
Zitat von Ottikon anzeigen
Ottikon schrieb

Es würde doch auch eine einfache Antwort reichen, aber nein, "w" muss immer noch irgendeinen Kommentar/Spitze dranhängen.

Er muss immer kund tun, was er denkt ;-)[/quote]Hallo Ottikon,

so nebenbei und wenn es zur weiteren 'Rechtsfindung' auch nichts beiträgt ....ja, Versicherte hören sich auch gern persönliche Meinungen an/auch wenn es 'drastisch' wird/nicht zu ihrem Vorteil - und letztendlich verpufft. In diesem Fall muss man auch mal beide Seiten sehen ...solche Fälle habe ich/andere Berater auch seit 2014 zuhauf - da werden beide Seiten beleuchtet und besonders bei negativem Ergebnis darauf hingewiesen: was ist, wenn der andere Ex-Partner kommt ...hat natürlich gleiche Rechte auf Auskunft - unter Beachtung des Datenschutzes natürlich, aber mit allen Möglichkeiten, die passenden Informationen erhalten zu können!

Verbale Spitzen? ...ich sehe keine, die aus beider Sicht gerechtfertigt wären - was G. S. da 'missverstanden' haben mag, erschließt sich mir nicht – doch, das 'persönliche Rechtsempfinden' wird nicht _positiv bedient_ ...ist aber nicht Sinn der Judikative, da eine Wohlfühlmatraze auszubreiten, wenn frau/man sich schlicht nur 'unwohl' fühlt.

Gruß

w.

[/quote]

W*lfgang schrieb: Sie würden es umgekehrt genauso machen – oder?

Ich vermute, das Frau G.S. diesen Satz gemeint hat. Und ja, das haben Sie natürlich nicht böse gemeint. Ich weiß das auch, aber manchmal formulieren Sie etwas krass.

Wenn Sie diese "Anhängsel" weglassen würden, sind Ihre Antworten (fast immer) sehr hilfreich!

Es ist doch vollkommen egal, ob Frau G.S. das umgekehrt genauso machen würde. Das wollte ich damit sagen ;-)

Hallo Ottikon, so nebenbei und wenn es zur weiteren 'Rechtsfindung' auch nichts beiträgt ....ja, Versicherte hören sich auch gern persönliche Meinungen an/auch wenn es 'drastisch' wird/nicht zu ihrem Vorteil - und letztendlich verpufft. In diesem Fall muss man auch mal beide Seiten sehen ...solche Fälle habe ich/andere Berater auch seit 2014 zuhauf - da werden beide Seiten beleuchtet und besonders bei negativem Ergebnis darauf hingewiesen: was ist, wenn der andere Ex-Partner kommt ...hat natürlich gleiche Rechte auf Auskunft - unter Beachtung des Datenschutzes natürlich, aber mit allen Möglichkeiten, die passenden Informationen erhalten zu können! Verbale Spitzen? ...ich sehe keine, die aus beider Sicht gerechtfertigt wären - was G. S. da 'missverstanden' haben mag, erschließt sich mir nicht – doch, das 'persönliche Rechtsempfinden' wird nicht _positiv bedient_ ...ist aber nicht Sinn der Judikative, da eine Wohlfühlmatraze auszubreiten, wenn frau/man sich schlicht nur 'unwohl' fühlt. Gruß w.
Ottikonam 25.08.2015 | 07:22
Zitat von W*lfgang anzeigen
Es würde doch auch eine einfache Antwort reichen, aber nein, "w" muss immer noch irgendeinen Kommentar/Spitze dranhängen. Er muss immer kund tun, was er denkt ;-)
Hallo Ottikon, so nebenbei und wenn es zur weiteren 'Rechtsfindung' auch nichts beiträgt ....ja, Versicherte hören sich auch gern persönliche Meinungen an/auch wenn es 'drastisch' wird/nicht zu ihrem Vorteil - und letztendlich verpufft. In diesem Fall muss man auch mal beide Seiten sehen ...solche Fälle habe ich/andere Berater auch seit 2014 zuhauf - da werden beide Seiten beleuchtet und besonders bei negativem Ergebnis darauf hingewiesen: was ist, wenn der andere Ex-Partner kommt ...hat natürlich gleiche Rechte auf Auskunft - unter Beachtung des Datenschutzes natürlich, aber mit allen Möglichkeiten, die passenden Informationen erhalten zu können! Verbale Spitzen? ...ich sehe keine, die aus beider Sicht gerechtfertigt wären - was G. S. da 'missverstanden' haben mag, erschließt sich mir nicht – doch, das 'persönliche Rechtsempfinden' wird nicht _positiv bedient_ ...ist aber nicht Sinn der Judikative, da eine Wohlfühlmatraze auszubreiten, wenn frau/man sich schlicht nur 'unwohl' fühlt. Gruß w.
W*lfgang schrieb: Sie würden es umgekehrt genauso machen – oder? Ich vermute, das Frau G.S. diesen Satz gemeint hat. Und ja, das haben Sie natürlich nicht böse gemeint. Ich weiß das auch, aber manchmal formulieren Sie etwas krass. Wenn Sie diese "Anhängsel" weglassen würden, sind Ihre Antworten (fast immer) sehr hilfreich! Es ist doch vollkommen egal, ob Frau G.S. das umgekehrt genauso machen würde. Das wollte ich damit sagen ;-)
W*lfgangam 25.08.2015 | 19:45
Zitat von Ottikon anzeigen
Ottikon schrieb

Es würde doch auch eine einfache Antwort reichen, aber nein, "w" muss immer noch irgendeinen Kommentar/Spitze dranhängen.

Er muss immer kund tun, was er denkt ;-)[/quote]Hallo Ottikon,

so nebenbei und wenn es zur weiteren 'Rechtsfindung' auch nichts beiträgt ....ja, Versicherte hören sich auch gern persönliche Meinungen an/auch wenn es 'drastisch' wird/nicht zu ihrem Vorteil - und letztendlich verpufft. In diesem Fall muss man auch mal beide Seiten sehen ...solche Fälle habe ich/andere Berater auch seit 2014 zuhauf - da werden beide Seiten beleuchtet und besonders bei negativem Ergebnis darauf hingewiesen: was ist, wenn der andere Ex-Partner kommt ...hat natürlich gleiche Rechte auf Auskunft - unter Beachtung des Datenschutzes natürlich, aber mit allen Möglichkeiten, die passenden Informationen erhalten zu können!

Verbale Spitzen? ...ich sehe keine, die aus beider Sicht gerechtfertigt wären - was G. S. da 'missverstanden' haben mag, erschließt sich mir nicht – doch, das 'persönliche Rechtsempfinden' wird nicht _positiv bedient_ ...ist aber nicht Sinn der Judikative, da eine Wohlfühlmatraze auszubreiten, wenn frau/man sich schlicht nur 'unwohl' fühlt.

Gruß

w.

[/quote]

W*lfgang schrieb: Sie würden es umgekehrt genauso machen – oder?

Ich vermute, das Frau G.S. diesen Satz gemeint hat. Und ja, das haben Sie natürlich nicht böse gemeint. Ich weiß das auch, aber manchmal formulieren Sie etwas krass.

Wenn Sie diese "Anhängsel" weglassen würden, sind Ihre Antworten (fast immer) sehr hilfreich!

Es ist doch vollkommen egal, ob Frau G.S. das umgekehrt genauso machen würde. Das wollte ich damit sagen ;-)

Hallo Ottikon, Sie haben ja vollkommen Recht. Aber ;-) ...wenn jemand mit 'persönlichem Rechtsempfinden' argumentiert, muss man ihm/ihr auch mal den Spiegel vorhalten dürfen - wenn erkenntnisresistent nicht reingeschaut wird, nun ... :-) Gruß w. Übrigens, der Witz der heutigen 'Sprechstunde': "Mein Nachbar sagt: Hilde, deine Betriebsrente wird so lange gezahlt, bis die eingezahlten Beitrags aufgebraucht sind! - stimmt das?" Nö sagt ich, die wird schon eingestellt, sobald Sie in der Kiste sind! ...zunächst erschrecktes Schweigen – die Nachbartür wurde dann dezent geschlossen, die wollten sich das Gelächter nicht antun :-)
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