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abänderung versorgungsausgleich

von Paul05.07.2009 | 18:06
911 Ansichten
2 Antworten
was bedeutet: der im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelte Wertunterschied weicht von dem heute zugrunde zu legenden Wertunterschied erheblich ab. - die erworbenen Anrechte sollen nach der aktuellen bzw. tatsächlichen Versorgung ermittelt werden. Spielt es dabei eine Rolle, was ich zur Zeit verdiene, bzw. an Vermögen habe - wenn der Ex-P. Pflegefall ist u. Kinder hat.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.07.2009 | 11:02

Ich verweise auf den Beitrag von Heinerich und füge ergänzend an, dass sich Änderungen der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften auch durch nachträgliche Anerkennung zusätzlicher rentenrechtlicher Zeiten ergeben haben könnten.

1 Antworten

Heinericham 06.07.2009 | 08:37
Hallo, es geht darum, dass durch Rechtänderungen des Gesetzgebers die Höhe der einstmals beim Versorgungsausgleich ermittelten Entgeltpunkte abweichen können. Was zur Zeit mit Ihrem bzw. dem Verdienst Ihrer geschiedenen Ehefrau ist, ist hinsichtlich des Versorungsausgleich irrelevant. Gruß
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