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Experten-Antwort

Abbruch der beruflichen Reha - wird in jedem Fall ÜBG weiter gezahlt?

von Eva29.03.2020 | 06:52
623 Ansichten
8 Antworten

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Guten Morgen, durch die Corona-Krise wurde unser Berufsförderungswerk geschlossen und alle nach Hause geschickt. Jetzt habe ich das Problem, daß mein PC und meine Kenntnisse einfach nicht ausreichen, den Onlineunterricht richtig mitzunehmen. Meine Klassenlehrerin hat deswegen mit mir am Freitag telefoniert. Sie meinte, ich solle die Umschulung erst mal unterbrechen und das zweite Semester später wiederholen (das wäre an unserem BFW im September wieder möglich) Ich verwies auf meine Angst, den Anspruch auf Übergangsgeld zu verlieren. Sie hat mich dann auf diese Seite hier verwiesen: "Muss eine berufliche Reha-Maßnahme unterbrochen werden, wird das Übergangsgeld zunächst für die Zeit der Unterbrechung weitergezahlt. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich. " Frage an die Experten: Gilt das wirklich auch für den Fall, daß ICH die Maßnahme unterbrechen muss, weil ich unter den aktuellen Bedingungen am Unterricht nicht mehr teilnehmen kann? Also ist es egal, von wem die berufliche Reha-Maßnahme unterbrochen werden muss, damit weiterhin Übergangsgeld fließt? Danke für die Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva,

schön, dass Sie die Angelegenheit inzwischen mit der DRV Bund klären konnten.

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7 Antworten

Siehe hieram 29.03.2020 | 08:50
Hallo Eva, am 23.3.2020 um 16:02h antwortete der Experte zu ähnlicher Fragestellung (PC-Ausstattung privat nicht oder nicht ausreichend vorhanden Fazit also: Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rehafachberater. den kompletten Beitrag auf den der zitierte Experte geantwortet hatte, finden Sie hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/umschulu…
Evaam 29.03.2020 | 09:03
Vielen Dank für den Hinweis auf den anderen Beitrag in diesem Forum. Wie schon gesagt, meine Klassenleitung ist der Ansicht, das hier die Regelung aus dem offiziellen Rundschreiben der DRV Bund an die Berufsförderungswerke greifen muss und diese besagt eben: "Muss eine berufliche Reha-Maßnahme unterbrochen werden, wird das Übergangsgeld zunächst für die Zeit der Unterbrechung weitergezahlt. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich." Dabei würde es laut Ihrer Ansicht keine Rolle spielen, ob nun das BFW, die DRV oder ich die Maßnahme unterbreche. Ich werde mich am Montag mit meiner Reha-Fachberatung in Verbindung setzen und danach hier berichten.
Siehe hieram 29.03.2020 | 10:59
Wenn es aus dem Zusammenhang gerissen zitiert wird, könnte man es so interpretieren wie Ihre Lehrerin. der öffentliche Text lautet komplett (lt. https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/berufliche-reha-lta-t… >>Übergangsgeld weiter gesichert Das Übergangsgeld für Versicherte könne weiter fließen und auch die Anbieter erhalten ihre Leistungen vergütet, versichert die Rentenversicherung in dem Schreiben. Voraussetzung sei, dass die Qualifizierung vorübergehend auf andere Art und Weise organisiert wird – etwa über E-Mails, Online-Plattformen oder im Eigenstudium. Viele Berufsförderungswerke haben damit bereits begonnen und versorgen ihre Kunden nun elektronisch (siehe dazu auch Informationen des Bundesverbandes der Berufsförderungswerke). Das Übergangsgeld sichert Betroffene und ihre Familien während einer LTA-Maßnahme ab. Muss eine berufliche Reha-Maßnahme unterbrochen werden, wird das Übergangsgeld zunächst für die Zeit der Unterbrechung weitergezahlt. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.<< Diese Voraussetzung hat Ihre Bildungseinrichtung ja offensichtlich geschaffen. Und deshalb ist ja zu klären, ob das Fehlen der notwendigen technischen Einrichtungen zu hause oder der persönlichen PC-Kenntnisse zu einer Unterbrechung führen oder zu einer Beendigung. Da Sie - lt. Ihrer Lehrerin - die Möglichkeit hätten, die Maßnahme ab September fortzuführen, könnte dies auch als "zwei zusammenhängende berufsfördernde Leistungen" im Sinne von (Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Beruflich… >>Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation zahlen wir Ihnen grundsätzlich Übergangsgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch für Zeiten nach dieser Leistung, zwischen zwei zusammenhängenden berufsfördernden Leistungen sowie für die Zeit zwischen einer medizinischen und einer sich daran anschließenden berufsfördernden Rehabilitation gezahlt werden.<< gewertet werden. Da im Moment aber keiner vorhersagen kann, ob im September sich die aktuelle Lage tatsächlich wieder normalisiert hat, kann man auch nicht prognostizieren, was Ihr Gespräch mit dem Rehafachberater ergibt und welche Alternativen er vorschlägt. Deshalb ist es bestimmt für andere Betroffene hilfreich, wenn Sie danach dann hier berichten. Vielen Dank schon mal dafür! Erst einmal einen entspannten Sonntag noch, vergessen Sie nicht, auch den analogen Wecker umzustellen und bleiben Sie gesund!!
Evaam 30.03.2020 | 16:22
So, guten Tag und vielen Dank für den netten Kommentar und die Hilfestellungen @siehe hier :) Während ich meine örtliche Fachberaterin nicht erreicht habe, hatte ich dafür beim Rehateam in Berlin Glück (bin DRV Bund) Es hat sich herausgestellt, daß meine Klassleitung das Rundschreiben tatsächlich korrekt gelesen hat. Für den Fall, daß der Teilnehmer an einer beruflichen LTA-Maßnahme dem alternativen, digitalen Unterricht nicht folgen kann, der durch diese Form von "höherer Gewalt" (Corona) bedingt ist, ist ein Abbruch mit anschließender Wiederaufnahme möglich. In diesem speziellen Fall gilt natürlich das Rundschreiben und Übergangsgeld würde bis zu einer Wiederaufnahme weiter gezahlt. Allerdings muss die Bildungseinrichtung bestätigen, daß ich aus bestimmten Gründen nicht am alternativen Lernen teilnehmen kann und außerdem eine Negativprognose beim Verbleib ausstellen. Habe dies meiner Klassleitung telefonisch mitgeteilt und das BFW wird diese Dokumente dem Kostenträger ausstellen. Ich denke, man muss das so machen, sonst würden viele Teilnehmer erst mal ihre Maßnahmen abbrechen. So, ich hoffe, das klärt hier ein wenig auf. Ich berichte weiter, sollte es noch etwas geben. Bleibt gesund und angenehme Woche. Ich bin jetzt beruhigt und abgesichert bis nach der Krise und mega erleichtert :)
Siehe hieram 30.03.2020 | 16:51
Hallo Eva, prima, dass sich das nun für Sie zufriedenstellend geklärt hat! Und danke nochmals, dass Sie das hier auch nochmal zur Information der ähnlich Betroffenen aktualisiert haben. Für Sie selbst ist das ja vielleicht auch eine Gelegenheit, einen Teil der nun zusätzlich unfreiwillig gewonnenen Zeit in ein bisschen Lektüre über zum Beispiel "wie sage ich meinem PC, dass er macht, was ICH will" zu investieren ;-) Alles Gute weiterhin!!
Sebastianam 31.03.2020 | 17:08
Hallo, ich wollte mich hier auch nur kurz anhängen und mich bedanken. Ich und mehrere Mitschüler aus meiner Umschulungsklasse an einem BfW in Bayern hatten auch das Problem. Wir kommen mit dem Unterricht zu Hause nicht klar. Wir haben uns mit der DRV Bund und den DRV Nordbayern und Südbayern rückversichert und dürfen unsere Umschulungen bei Weiterzahlung von Übergangsgeld unterbrechen bis zum Ende der Krise. Ich kann JEDEM in einer ähnlichen Lage nur empfehlen, den gleichen Weg zu gehen. Man erspart sich viel Stress und kann sich - vor allem als Risikopatient - um das Wichtigste überhaupt, die Gesundheit, kümmern. Ich habs zu meiner Rehaberaterin am Telefon schon gesagt: TAUSEND DANK an die Deutsche Rentenversicherung, daß Sie ihre Umschüler hier nicht hängen lassen und wir selbst entscheiden können, ob die Teilnahme an Maßnahmen im Moment noch geht oder nicht!
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