Guten Tag,
grundsätzlich sind Begleitpersonen bis einschließlich zum 12. Lebensjahr des Kindes vorgesehen. Sollte dies allerdings medizinisch notwendig sein, kann auch darüber hinaus ggf. eine Begleitung des Kindes erfolgen, auch wenn evtl. Elternteile in Therapiemaßnahmen eingebunden werden müssen. Dies hätte aber bestenfalls im Voraus geklärt werden sollen.
Bevor Sie die Reha abbrechen, sollten Sie sich mit Ihrer Reha-Sachbearbeitung in Verbindung setzen und alternative Möglichkeiten abklären.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!
Das ist wohl nicht zielführend. Eher sollte man die Tochter mal am Wochenende besuchen fahren, um das Heimweh zu lindern. Kinder sollte mit 13 Jahren schon eine zeitliche Trennung verkraften können. Was macht die Tochter denn, wenn es mal auf eine Reise mit der Schulklasse geht?
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