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Experten-Antwort

Abbruch der Reha

von Bianca06.02.2025 | 20:05
251 Ansichten
2 Antworten
Ich habe noch 4 Tage in der Reha bin seit 3 Tagen krank , es ergaben sich Zwischenfälle wo ich mich jetzt nicht mehr sicher fühle. Ich möchte die Reha verlassen habe morgen Abschluss Gespräche . Was muss ich erwarten von der Rentenversicherung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2025 | 14:52

Hallo Bianca,

 

eine Beurteilung Ihrer Situation ist in diesem Forum nicht möglich. Eventuell kann ein Abbruch der Reha Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben. Nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit Ihrer zuständigen Rentenversicherung (Abteilung Reha) auf.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rentenschmiedam 07.02.2025 | 07:22
Wenn die Reha abgebrochen wird entstehen seitens der Rentenversicherung keine Geldforderungen gegenüber Ihnen. Was anderes ist es wenn die Reha im Rahmen eines Antragsverfahrens auf EM-Rente "vorgeschaltet" worden ist, dann könnte der Abbruch als Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten ausgelegt werden. Sollten Sie von der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit aufgefordert worden sein die Reha zu beantragen, kann durch den Abbruch der Maßnahme der Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld gefährdet sein. Mit besten Grüßen
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