Hallo Lola,
grundsätzlich werden Ihnen keine Kosten von der Deutschen Rentenversicherung in Rechnung gestellt, wenn Sie eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bzw. zur Kinderrehabilitation vorzeitig abbrechen. Es empfiehlt sich jedoch immer, diese Entscheidung mit dem ärztlichen Personal der Rehabilitationseinrichtung abzustimmen.
Inwieweit Sie angesichts Ihres gesundheitlichen Zustandes reisetauglich sind, können Sie nur selbst beurteilen. Aufgrund des sicherlich hohen Ansteckungsrisikos sollten Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Denken Sie bitte an Ihrer Mitmenschen!