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Abbruch der Teilnahme am Arbeitsleben

von Thoki129.09.2007 | 14:52
1380 Ansichten
5 Antworten

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Hallo ! Habe da mal eine Frage. Bin momentan Rehabilitant in einer Umschulungsmaßnahme, als Steuerfachangestellter und möchte diese aus dringenden familieären Gründen abbrechen.Kann mir jemand sagen welche Nachteile dadurch für mich entstehen könnten? Danke im vorraus für euer Interesse !!! MfG Thoki1

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten umgehend mit Ihrem Rehabilitations-Fachberater Kontakt aufnehmen und Ihre Situation besprechen. Sofern Sie in einem Berufsförderungswerk oder einer ähnlichen Einrichtung die Umschulung durchführen, steht Ihnen auch dort ein entsprechender Ansprechpartner zur Verfügung (Sozialdienst, Arzt usw.). Vor einem Abbruch sollten Sie diese Hilfsmöglichkeiten nutzen. Vielleicht lassen sich die familiären Probleme auch durch eine kurzfristige Beurlaubung, Wechsel in eine wohnortnähere Ausbildungsstätte(?) o. ä. lösen/verringern.

4 Antworten

???am 30.09.2007 | 07:51
Eine zweite Umschulung wird es vielleicht nicht mehr geben. Sprechen Sie unbedingt zuerst mit Ihrem Reha-Fachberater. Je nach Sachlage (Umschulung erst begonnen, Schwere Ihrer familiären Probleme) lässt sich vielleicht was machen. Außerdem sollten Sie sich bei der AfA erkundigen, ob Sie sich evtl. eine Sperrzeit einhandeln.
!!!am 01.10.2007 | 00:49
Lassen Sie sich den begründeten Abbruch genehmigen. Lassen Sie sich aber sinnvollerweise von einem Rechtsanwalt oder einem Sozialverband unabhängig beraten, damit es keine Nachteile gibt.
Nixam 01.10.2007 | 07:31
Blödsinn! Eine Sperrzeit beim Arbeitsamt gibt es bei Abbrüchen einer Umschulung nicht! Sprechen Sie Ihren Fachberater für Rehabilitation an und regeln Sie mit ihm den Abbruch. Einen Rechtsanwalt brauchen Sie dafür auch nicht; auch Sozialverbände verlangen Geld. Sparen Sie sich das Geld. Melden Sie sich rechtzeit - sofort nach Abbruch der Leistung - beim Arbeitsamt und beantragen Sie die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes. Eine Sperrzeit wie bei Kündigung von normalen Arbeitsverhältnissen gibt es bei Umschulungen nicht!
!!!am 01.10.2007 | 22:50
"Eine Sperrzeit wie bei Kündigung von normalen Arbeitsverhältnissen gibt es bei Umschulungen nicht!" Ein unbegründeter Abbruch einer Maßnahme ist eine Verletzung der Mitwirkungspflichten, die Sanktionen nach sich zieht. Wie die aussehen, kann eine Frage billigen Ermessens sein.
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