Hallo Borusse1900,
ein Abbruch einer Reha-Maßnahme führt in der Regel nicht zu zusätzlichen Kosten für den Patienten. Die Rehaklinik rechnet die bis zum Abbruch angefallenen Kosten mit dem zuständigen Kostenträger ab.
Finanziellen Einbußen können durch den Wegfall des Übergangsgeldes und dem fehlendem Leistungsanschluss oder bei Rückforderungen bereits über den Abbruch hinaus gezahltem Übergangsgeldes führen.
Es ist in jedem Fall ratsam, den Abbruch mit dem Kostenträger und der Rehaklinik zu besprechen, um mögliche Auswirkungen auf zukünftige Leistungen oder den Übergangsgeldanspruch zu klären. Ein Abbruch kann Auswirkungen auf zukünftige Reha-Anträge oder den Übergangsgeldansprüche haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.