Grundsätzlich hat der Nachsorgeanbieter dafür zu sorgen, dass die Teilnehmer zu einem anderen Psy-Rena-Nachsorgeanbieter wechseln können. Der bisherige Nachsorgeanbieter hat dabei die erforderlichen Unterlagen an den neuen Nachsorgeanbieter zu übersenden, damit der neue Nachsorgeanbieter die Leistung fortsetzen kann.
Der Nachsorgeanbieter sollte darüber hinaus den zuständigen Rentenversicherungsträger informieren, dass er die Gruppe nicht weiterführen kann und bei welchem Nachsorgeanbieter die jeweiligen Teilnehmer die Nachsorge fortsetzen können.
Dies ist in Ihrem Fall offenbar so nicht geschehen. Sie sollten sich daher an Ihre zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und um Prüfung des Wechsel des Nachsorgeanbieters bitten.