Hallo Johann-Gerhard,
den Ausführungen von "vor Ort besprechen" können wir uns grundsätzlich anschließen.
Sofern Sie zu dieser Reha-Maßnahme von einem Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur o. ä.) aufgefordert wurden, sollten Sie sich - für den Fall einer vorzeitigen Abreise - unbedingt mit diesen Träger absprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam