Eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben wird dann abgebrochen, wenn aufgrund der Erkrankung das Maßnahmeziel nicht mehr erreicht werden kann, oder die Maßnahme nicht mehr Ihren medizinischen Leistungseinschränkungen entspricht.
Wenn Sie mit der Entscheidung der DRV nicht einverstanden sind können sie gegen den Bescheid über den Abbruch innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen.
Dieser Widerspruch sollte von Ihnen begründet werden.
Ein Neuantrag ist nicht erforderlich.