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abbruch Umschulung

von nilo12.11.2007 | 08:23
4235 Ansichten
2 Antworten

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Ich möchte gerne wissen, ob ich eine Umschulung im Rahmen einer beruflichen Reha abrechen kann und ob, wenn ja welche, Kosten auf mich zukommen

2 Antworten

???am 12.11.2007 | 08:44
Sie können natürlich die Umschulung abbrechen. Kosten werden durch die DRV normalerweise nicht zurückgefordert (es sei denn, Sie hätten z.B. nachweislich die Umschulung nur so zum Spaß begonnen). Mit Ende der Umschulung endet auch ihr Anspruch auf Übergangsgeld. Melden Sie sich also rechtzeitig bei der Stelle, von der Sie im Anschluss Leistungen erwarten. Bei der Arge oder der AfA könnte es Probleme wegen einer Sperrzeit geben, wenn der Abbruch nicht sachlich begründet ist. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Reha-Fachberater. Und klären Sie auch mit ihm, welche weiteren Leistungen Sie von der DRV noch erwarten können.
Nixam 12.11.2007 | 09:03
Es kommen keine Kosten auf Sie zu. Sprechen Sie mit Ihrem Ausbilder und sprechen Sie auch mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation den Termin des Abbruchs der Leistung ab. Sollten Sie arbeitsunfähig erkrankt sein, so gehen Sie unverzüglich zu Ihrem Hausarzt und lassen sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Krankenkasse und beantragen Sie dort bitte Krankengeld. SOllten Sie arbeitsfähig sein, so ist eine unverzügliche Arbeitslosmeldung bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit erforderlich, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern, falls ein solcher noch bestehen sollte. Auf jeden Fall müssen Sie mit Ihrem Fachberater für Rehabiltiation oder mit Ihrem Sachbearbeiter bei der DRV sprechen und den Abbruch bekanntgeben, für den Fall, das das nicht schon Ihre Ausbilder machen. Das ist deshalb wichtig, weil es zu einer Überzahlung von Übergangsgeld sonst kommen kann.
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