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Experten-Antwort

Abbruch Umschulung

von Max13.08.2019 | 15:22
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3 Antworten

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Hallo. ich mache zur Zeit eine Umschulung gefördert durch die DRV durch Übergangsgeld Fahrkosten und natürlich die Umschulungsgebühren. Nun werde ich die Umschulung zum 01.09 abbrechen da man mir eine gut bezahlte unbefristete Stelle im Öffentlichen Dienst angeboten hat. Welche Finanziellen Folgen hat das nun für mich? Muss ich Umschulungsgebühren etc. zurückzahlen? Wir das Übergangsgeld und Fahrkosten noch bis ende August gezahlt? Beste Grüße Max

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrem zuständigen Fachberater für Rehabilitation in Verbindung. Die Kosten für die Umschulung werden nicht zurückgefordert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Maxam 13.08.2019 | 15:54
Vielen Dank, das habe ich natürlich schon gemacht. Zumindest weiß die DRV bescheid das ich ab dem 01.09 diese Stelle antrete. Heute habe ich einen Bescheid auf Aufhebung der Leistung bekommen aus dem Ich nicht recht schlau werde. Leider war der Berater nicht zu erreichen, deshalb meine Frage hier. Wichtig wäre noch das mir Geld gezahlt wird für den August. können sie dazu etwas sagen?
???am 13.08.2019 | 16:01
Umschulungsgebühren müssen Sie nicht zurückzahlen. Im Abbruchsbescheid sollte ein genaues Datum stehen. Ab dem bekommen Sie kein Übergangsgeld, ... mehr. Eine Fortführung der Umschulung bis zum Monatsende macht ja kaum Sinn. Von daher sollten Sie sich schleunigst arbeitslos melden.
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