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Experten-Antwort

Abbruch Umschulung wegen Arbeitsangebot

von Susanne29.11.2022 | 11:24
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4 Antworten

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Guten Tag, ich befinde mich seit August 2021 in einer Umschulung (Ende ist Juni 2023) und leiste aktuell mein Fachpraktikum ab bis zum 31.01. Nun habe ich in dem Betrieb ein interessantes Job Angebot bekommen allerdings müsste ich die Umschulung dann im Januar abbrechen. Meine Frage: können mir daraus finanzielle Nachteile seitens der drv entstehen? Ich würde ordentlich die Umschulung kündigen mit Frist. Vielen Dank vorab für die Antwort, ich hoffe die Angaben reichen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne,

bitte besprechen Sie die Angelegenheit mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater.

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3 Antworten

Erklärbäram 29.11.2022 | 12:07
Ich stimme dem Experten zu, dass wir hier von außen Ihren "Fall" weniger gut beurteilen und einschätzen können als der Reha-Fachberater, der/die weiß, weshalb Sie umschulen (denn die Umschulung werden Sie ja aus einem guten Grund erhalten haben), ob eine Arbeitsaufnahme für Sie gesundheitlich zuträglich ist etc. Denn wenn Sie merken, dass das interessante Job-Angebot zwar interessant, aber für Sie gesundheitlich nicht förderlich war/ist, dann wird es schwieriger, die abgebrochene Umschulung wieder aufzunehmen. Denn i. d. R. erfolgt ein Abbruch der LTA-Maßnahme und es müsste dann ein neuer LTA-Antrag gestellt werden. Der Reha-Fachberater wird Ihnen auch was zu den finanziellen Fragen sagen können. Im Regelfall stellt die DRV bei Abbruch keine Rückforderungen.
schwierigam 29.11.2022 | 13:07
Dass die DRV keine Rückforderungen an Sie stellt, wurde ja schon erwähnt. Auch das LTA-Verfahren wird in der Regel erst abgeschlossen, wenn Sie 6 Monate in Beschäftigung sind - aber völlig unabhängig davon, ob die Arbeit nun gesundheitlich passt oder nicht. Eine Rückkehr in die Umschulung, wenn das mit der Arbeit doch nicht klappt, halte ich zwar nicht für unmöglich aber doch für recht zweifelhaft. Die DRV setzt da gerade einiges an Geld in den Sand, wenn Sie die Umschulung abbrechen. Warum sollte die DRV dieses Risiko nochmal eingehen? Und Sie hätten dann ja auch bewiesen, dass Sie auch ohne neue Ausbildung eine Arbeit finden. Damit wäre also eine Praktikumsmaßnahme ausreichend. Wenn Ihr möglicher Arbeitgeber Sie im Bereich Ihres Umschulungsberufs einsetzen will, sollten Sie seine Motive kritisch hinterfragen. Sie wären dann nämlich maximal eine angelernte Kraft mit niedrigeren Einkommensansprüchen. Sollte später irgendwann ein Arbeitgeberwechsel anstehen, ist die fehlende Qualifikation auch nicht gerade förderlich. Auf der anderen Seite ist ein Job ein Job. Auch mit einer abgeschlossenen Umschulung im Zeitalter des Fachkräftemangels gibt es noch keine Arbeitsplatzgarantie. Aber man darf sich auch nicht unter Wert verkaufen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.
Abschlägeam 29.11.2022 | 16:13
Hallo Susanne, Sie sollten auf jeden Fall den Reha-Fachberater in Ihre Entscheidungsfindung einbinden! Und dies ggfs. auch in einer nachfolgenden 'Dreierkonstellation', also mit dem Arbeitgeber. Dieser scheint ja daran interessiert zu sein, Sie zu übernehmen und auch die DRV freut sich natürlich, wenn die von Ihr erbrachten Maßnahmen erfolgreich in einem festen Arbeitsverhältnis enden. Natürlich auch abhängig davon, wie umfangreich die schulische Seite bei Ihnen angesetzt ist, könnte ja aber vielleicht auch eine 'duale' Variante gefunden worden. Teilweise Schule, teilweise betriebliche Aus-/Weiterbildung. Zu überbrücken wäre ja dann nur die recht kurze Zeit bis Juni (Ende der schulischen Maßnahme) und Sie hätten dann trotzdem den gewünschten Abschluss (und damit dann auch unabhängig von diesem Arbeitgeber langfristig betrachtet bessere Perspektiven). Und da die DRV auch die Arbeitgeberseite unterstützt (wie in Ihrem Fall das konkret möglich wäre, weiß Ihr Rehafachberater), dürfte dies also auch für diesen potentiellen Arbeitgeber nicht uninteressant sein. Viel Erfolg und alles Gute!
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