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Experten-Antwort

Abbruch Umschulungsmassnahme

von Norman17.07.2015 | 13:01
1003 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, am 15.01.14 habe ich aufgrund eines Bandscheibenvorfalls eine Umschulung begonnen,die aber am 06.04.15 aufgrund von Krankheitsbedingten Fehlstunden abgebrochen wurde. Nachdem ich noch über 1 Monat krankgeschrieben war,musste ich mich am 15.05.15 dann Arbeitslos melden. Die Beschwerden bestehen nach wie vor. Jetzt meine Frage: Besteht die Möglichkeit die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erneut zu beantragen? Wenn ja,wie muss ich da vorgehen? Lg Norman

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Norman,

wie einige User schon vorgeschlagen haben, sollten Sie sich mit Ihrem Reha-Fachberater persönlich in Verbindung setzen um die weitere Vorgehensweise abzusprechen. Wenn Sie gesundheitlich wieder in der Lage sind eine „Umschulung“ durchzuführen, sollten Sie die Details dort festlegen. Klären Sie evtl. mit dem behandelnden Arzt des Weiteren ab, in wie weit Sie nach der Krankheit wieder gesundheitlich in der Lage sind, wieder an einer Reha-Maßnahme teil zu nehmen. Dies ist natürlich die Grundvoraussetzung um erfolgreich eine weitere berufliche Reha zu absolvieren.

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4 Antworten

KSCam 17.07.2015 | 13:39
Setzen Sie sich mit Ihrem Wunsch mit der Reha-Sachbearbeitung oder dem Rehafachberater, der für Sie von Januar bis Mai zuständig war in Verbindung und klären Sie weiteren Rehabedarf.
Papst Purgatorius Iam 17.07.2015 | 13:41
Amen mein Sohn, begebe dich tunlichst bald in eine Auskunfts- und Beratungsstelle, auf dass du dort einen Antrag auf Teilhabe aufnehmen lassest. Lege alle ärztlichen Zeugnisse vor und bete eifrig, auf dass dein Antrag bewilligt werden möge. Auch Wir werden für deinen Antrag beten und für deine Genesung.
???am 17.07.2015 | 17:50
Meiens Wissens kann man die Wiederaufnahme schriftlich (Zweizeiler) oder auch telefonisch beantragen. Allerdings fordert die DRV in der Regel ein Attest des behandlenden Arztes, dass Sie die Umschulung jetzt durchhalten. Und hier sehe ich ehrlich gesagt bei Ihnen ein Problem. Wenn Sie weiterhin die Beschwerden haben, hat sich ja anscheinend nichts verändert und damit werden Sie wohl wieder gehäuft AU sein und Unterricht verpassen. Wenn dann nochmal ein Abbruch kommt, werden Sie wohl eine 3. Chance nicht mehr bekommen. Aber das Risiko müssen Sie selbst einschätzen.
Papst Purgatorius Iam 18.07.2015 | 15:42
Amen Wir sagen dir: Gehe zur Auskunfts- und Beratungsstelle, auf dass dir dort geholfen und ein neuer Antrag aufgenommen werde. Lege alle Gutachten vor, und bete reichlich, damit dir eine neue Massnahme bescheret werde. Auch Wir werden dafür beten, auf dass die DRV zur Bewilligung erleuchtet werde und die bösen Teufel, die diesen Unseren Beitrag gestern gelöschet haben, im Fegefeuer 10 Millionen Jahre brutzeln mögen!
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