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Aberkennung der Rente

von mona12.01.2007 | 15:36
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6 Antworten

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Hallo, ich hab eine Frage bezüglich meiner Schwester die MS hat! Vor 3 Jahren wurde ihr die Teilrente unbefristet bis zum Rentenalter gewährt und die volle Rente für 3 Jahre hat vor einigen Monaten die Rente verlängern lassen und die wurde abegelehnt,Einspruch mit Schreiben der Ärzte das sich am Gesundheitszustand nichts geändert hat trotzdem abgelehnt und die Teilrente wurde auch wieder gestrichen ,sie muß sich jetzt sogar selber krankenversichern sie ist geschieden! Das kann man doch gar nicht glauben das eine unbefristete Teilrente wieder aberkannt wird,sie hat nächste Woche einen Termin bei der VDK und bei ihrem Anwalt! Gruß Mona

6 Antworten

Antoniusam 12.01.2007 | 16:34
Rente auf Dauer bedeutet eben nichts anderes, als dass man sie nicht laufend neu beantragen muß. Vor Überprüfungen und einer eventuellen Entziehung ist man trotzdem nie sicher.
Antoniusam 12.01.2007 | 18:35
Da Ihre Schwester jetzt wieder als erwerbsfähig gilt, kann sie ALG_II-Leistungen beantragen. Dann ist sie auch wieder gesetzlich krankenversichert.
Monaam 12.01.2007 | 19:40
Sie war schon beim Arbeitsamt und bekommt leider nichts!
Antoniusam 13.01.2007 | 13:49
Ist Ihre Schwester denn so vermögend, dass sie keinen Anspruch auf staatliche Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts hat ? Irgendwovon muss sie doch ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Monaam 13.01.2007 | 14:21
Es ist halt so,das sie vor der Scheidung 2 kleine alte Reihenhäuser gekauft haben,In dem sie mit 3 Kids 9,17,21 lebt ist abbezahlt mußte aber ihren Mann auszahlen. das andere ist vermietet und die Miete deckt die Schuldenrückzahlung!Sie bekommt nur für die Kleine Unterhalt, Sie hat noch eine private Erwebsminderungsrente da bekommt sie alle 3 Monate ein paar hundert Euro! Sonst hat sie nichts.
Antoniusam 13.01.2007 | 14:49
Dumme Sache. Aber die Wohnhäuser stellen nunmal verwertbares Vermögen dar und deshalb ist Ihre Schwester auch nicht bedürftig. Das sie in diesem Fall keine staatlichen Fürsorgeleistungen beanspruchen kann und sich sogar freiwillig krankenversichern muss, ist durchaus verständlich.
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