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Experten-Antwort

Aberkennung einer Dauerrente

von Eriksen28.07.2010 | 13:36
12436 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In unserem Freundeskreis bekam ein Mann 57, Jahre eine Dauerrente zugesprochen.Er meint,im Gegensatz zu unserer Meinung,diese ist sicher, und kann nicht mehr zurückgenommen werden.Es würde das Alter sowie 2-3 Jahre Bearbeitung am Sozialgericht eine Rolle spielen.Könnte das stimmen??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rein rechtlich gesehen, kann auch eine auf Dauer gewährte Rente unter bestimmten Bedingungen wegfallen - eben sobald die (med.) Voraussetzungen der Erwerbsminderung nicht mehr vorliegen.

Ob im Fall Ihres Freundes ein Rentenentzug zu prüfen ist, ist natürlich recht hypothetisch.

Dabei kann im Einzelfall das Alter der betreffenden Person insofern eine Rolle spielen, als das Versicherten/Rentnern ab dem 58. Lebensjahr Anlernzeiten nicht mehr zuzumuten sind und darüber hinaus auch bei der Agentur für Arbeit bestimmten Regelungen unterliegen können. Bei der Prüfung, ob wie die Erwerbsminderung zu bewerten ist, kann ich jedoch leider hier an dieser Stelle im Forum nicht pauschalisiert beschreiben.

Wenn Ihr Freund einen Widerspruch bzw. anschließend ggf. eine Klage gegen die Entscheidung der Rentenversicherung einlegt, wird die Sach- und Rechtlage vom Sozialgericht (SG) gewürdigt. Wenn dabei jedoch das SG und ggf. weitere Instanzen dem Rentenversicherungsträger zustimmen,

würde der Rentenentzug maßgeblich sein.

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7 Antworten

Schadeam 28.07.2010 | 14:16
Im Normalfall wird einem 57 jährigen Dauerrentner nichts mehr passieren! Aber es gibt doch die Pferde, die vor der Apotheke k...... Will heißen: er könnte durch einen medizinischen Fortschritt oder durch ein Wunder (manche pilgern nach Lourdes) wieder genesen, dann könnte auch eine Dauerrente wieder entzogen werden - oder wenn er so dämlich wäre und durch Arbeitsaufnahme beweist, dass er wieder arbeiten kann....
mabuam 28.07.2010 | 14:20
Grundsätzlich ist auch eine Dauerrente vom Beschwerdeverlauf des Rentners abhängig. Die RV ja jederzeit die Möglichkeit einer Überprüfung. In der Praxis wird dies aber in diesem Alter kaum passieren. Einem jüngeren Rentner blüht auf jedem Fall trotz Dauerrente irgendwann die Überprüfung.
Arnoldam 28.07.2010 | 15:31
Wenn die Voraussetzungen zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht mehr vorliegen , kann selbstverständlich auch eine unbefristete EM-Rente - jederzeit - wieder entzogen werden ! Und Voraussetzung ist eben das weiterhin Erwerbsminderung besteht und wenn dies nicht mehr der Fall ist oder der Verdacht besteht das dem nicht mehr so ist , wird ein Rentenentziehungsverfahren eingeleitet, welches dann mit dem Entzug der EM-Rente enden kann. Genau deshalb werden ja auch viele - nicht alle - unbefristeten EM-Renten von Zeit zu Zeit und je nach med. gelagertem Einzelfall auch mal überprüft.... In der Praxis ist es jedoch sehr schwer für die RV dem EM-Rentner eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nachzuweisen. Da müssten schon med. ganz eindeutige Befunde und Unterlagen vorliegen, sonst " leiert " die RV so ein Verfahren nicht an . Das Alter an sich spielt erstmal keine Rolle. Natürlich ist bei einem 30 jährigen Dauerrentner eine Besserung der Gesundheit wahrscheinlicher denkbar und eben auch möglicher als bei einem schon 60 jährigen. Darum haben auch jüngere Dauerrentner mit häufigeren und zeitlich in kürzeren Abständen mit Nachprüfungen ihrer EM-Rente zu rechnen. Es wird also schon aufs Alter geschaut und wer so um die 60 ist, dürfte eigentlich kein Rentenentziehungsverfahren mehr fürchten. Aber ausgeschlossen und völlig undenkbar ist selbst so etwas nicht, denn dsas ist alles schon vorgekommen....
mattam 28.07.2010 | 20:02
Beitrag von Johannes, 28.03.2010, 16:28 Uhr Grundsätzlich kann natürlich auch eine Dauerrente wieder entzogen werden. Das hat mit dem Alter erstmal gar nichts zu tun, sondern nur damit ob die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Bezug einer EM-Rente noch vorliegen oder eben nicht ! Liegen diese weiter vor, wird auch die Rente nicht entzogen - egal ob man 25 oder 60 Jahre alt ist. In der Praxis werden Dauerrenten in regelmässigen oder auch unregelmässigen Abständen , oder auch gar nicht mehr überprüft - je nach med. gelagertem Einzelfall und - vor allem -auch der Verfahrensweise des einzelnen regionalem Rententrägers . Die DRV Bund , Berlin handelt anders als die z.b. die ehemalige LVA, Münster . Lt. interner Anweisung überprüft die DRV Bund, Berlin z.b. alle 2 Jahre regelmässig auch Dauerrenten ( bei mir gerade so geschehen ) Dies geschieht erstmal nur anhand eines Fragebogens der auszufüllen ist. Die RV holt dann - eventuell noch und wenn die gemachten Angaben des EM-Rentners zweifelhaft / fragwürdig sind und eine Entscheidungn nicht zulassen - von dem oder den behandelnden Ärzten einen aktuellen Befundbericht ein und entscheidet dann , was weiter geschieht ( also ob die Rente weiter läuft oder einen Rentenentziehungsverfahren eingeleitet wird ) Beim Entziehungsverfahren einer Dauerrente ist allerdings ( im Gegensdatz zu den befristeteten EM-Renten ) die RV in der Beweispflicht und nicht der EM-Rentner. Also die RV muss beweisen , das Sie wieder erwerbsfähig sind und nicht Sie. Und das ist nicht so einfach... Das ist ein oder der entscheidende Vorteil einer Dauerrente gegenüber einer nur befristeten EM-Rente ! In der Regel kann man aber sicher sagen, das Dauerrenten - bei gleichbleibender Erkrankung - bis zur Regelaltersgrenze auch gezahlt werden. Entziehungen einer Dauerrente sind sehr sehr selten , aber eben auch im Einzelfall und bei völliger Genesung schon mal möglich. In einem Widerspruchs - sowie Klageverfahren vor dem Sozialgericht, müsste übrigens die EM-Rente auch erstmal weiter gezahlt werden und zwar bis zur rechtskräftigen Entscheidung. und das kann Jahre dauern... Auch dies ist natürlich ein großer Vorteil der Dauerrente.
mattam 28.07.2010 | 20:01
Beitrag von Johannes, 28.03.2010, 16:28 Uhr Grundsätzlich kann natürlich auch eine Dauerrente wieder entzogen werden. Das hat mit dem Alter erstmal gar nichts zu tun, sondern nur damit ob die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Bezug einer EM-Rente noch vorliegen oder eben nicht ! Liegen diese weiter vor, wird auch die Rente nicht entzogen - egal ob man 25 oder 60 Jahre alt ist. In der Praxis werden Dauerrenten in regelmässigen oder auch unregelmässigen Abständen , oder auch gar nicht mehr überprüft - je nach med. gelagertem Einzelfall und - vor allem -auch der Verfahrensweise des einzelnen regionalem Rententrägers . Die DRV Bund , Berlin handelt anders als die z.b. die ehemalige LVA, Münster . Lt. interner Anweisung überprüft die DRV Bund, Berlin z.b. alle 2 Jahre regelmässig auch Dauerrenten ( bei mir gerade so geschehen ) Dies geschieht erstmal nur anhand eines Fragebogens der auszufüllen ist. Die RV holt dann - eventuell noch und wenn die gemachten Angaben des EM-Rentners zweifelhaft / fragwürdig sind und eine Entscheidungn nicht zulassen - von dem oder den behandelnden Ärzten einen aktuellen Befundbericht ein und entscheidet dann , was weiter geschieht ( also ob die Rente weiter läuft oder einen Rentenentziehungsverfahren eingeleitet wird ) Beim Entziehungsverfahren einer Dauerrente ist allerdings ( im Gegensdatz zu den befristeteten EM-Renten ) die RV in der Beweispflicht und nicht der EM-Rentner. Also die RV muss beweisen , das Sie wieder erwerbsfähig sind und nicht Sie. Und das ist nicht so einfach... Das ist ein oder der entscheidende Vorteil einer Dauerrente gegenüber einer nur befristeten EM-Rente ! In der Regel kann man aber sicher sagen, das Dauerrenten - bei gleichbleibender Erkrankung - bis zur Regelaltersgrenze auch gezahlt werden. Entziehungen einer Dauerrente sind sehr sehr selten , aber eben auch im Einzelfall und bei völliger Genesung schon mal möglich. In einem Widerspruchs - sowie Klageverfahren vor dem Sozialgericht, müsste übrigens die EM-Rente auch erstmal weiter gezahlt werden und zwar bis zur rechtskräftigen Entscheidung. und das kann Jahre dauern... Auch dies ist natürlich ein großer Vorteil der Dauerrente.
mattam 28.07.2010 | 20:02
Beitrag von Johannes, 28.03.2010, 16:28 Uhr Grundsätzlich kann natürlich auch eine Dauerrente wieder entzogen werden. Das hat mit dem Alter erstmal gar nichts zu tun, sondern nur damit ob die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Bezug einer EM-Rente noch vorliegen oder eben nicht ! Liegen diese weiter vor, wird auch die Rente nicht entzogen - egal ob man 25 oder 60 Jahre alt ist. In der Praxis werden Dauerrenten in regelmässigen oder auch unregelmässigen Abständen , oder auch gar nicht mehr überprüft - je nach med. gelagertem Einzelfall und - vor allem -auch der Verfahrensweise des einzelnen regionalem Rententrägers . Die DRV Bund , Berlin handelt anders als die z.b. die ehemalige LVA, Münster . Lt. interner Anweisung überprüft die DRV Bund, Berlin z.b. alle 2 Jahre regelmässig auch Dauerrenten ( bei mir gerade so geschehen ) Dies geschieht erstmal nur anhand eines Fragebogens der auszufüllen ist. Die RV holt dann - eventuell noch und wenn die gemachten Angaben des EM-Rentners zweifelhaft / fragwürdig sind und eine Entscheidungn nicht zulassen - von dem oder den behandelnden Ärzten einen aktuellen Befundbericht ein und entscheidet dann , was weiter geschieht ( also ob die Rente weiter läuft oder einen Rentenentziehungsverfahren eingeleitet wird ) Beim Entziehungsverfahren einer Dauerrente ist allerdings ( im Gegensdatz zu den befristeteten EM-Renten ) die RV in der Beweispflicht und nicht der EM-Rentner. Also die RV muss beweisen , das Sie wieder erwerbsfähig sind und nicht Sie. Und das ist nicht so einfach... Das ist ein oder der entscheidende Vorteil einer Dauerrente gegenüber einer nur befristeten EM-Rente ! In der Regel kann man aber sicher sagen, das Dauerrenten - bei gleichbleibender Erkrankung - bis zur Regelaltersgrenze auch gezahlt werden. Entziehungen einer Dauerrente sind sehr sehr selten , aber eben auch im Einzelfall und bei völliger Genesung schon mal möglich. In einem Widerspruchs - sowie Klageverfahren vor dem Sozialgericht, müsste übrigens die EM-Rente auch erstmal weiter gezahlt werden und zwar bis zur rechtskräftigen Entscheidung. und das kann Jahre dauern... Auch dies ist natürlich ein großer Vorteil der Dauerrente.
mattam 28.07.2010 | 20:05
sorry,fehler beim senden
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