Hallo Daniela,
ohne das Urteil und den Tenor zu kennen, ist es schwer möglich eine Aussage zu machen. Sofern es sich aber um eine Abfindung handelt, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach der Beendigung geleistet wird, stellt diese kein Arbeitsentgelt dar, ist somit auch kein rentenschädlicher Hinzuverdienst.