Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abfindung

von Peter12.12.2021 | 07:39
95 Ansichten
27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Meine Firma hat mir eine Abfindung Angeboten Ich hätte mal eine Frage zum Thema Abfindung es steht unter Punkt 3 zb. Wegen der von der Firma veranlassten Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zum Ausgleich für den Verlust des sozialen Besitzstandes erhält der Mitarbeitende einen Abfindungsbetrag von insgesamt xxx € Wird dies als hinzuverdienst gezählt ? Vielen Dank für die jetzt vollgenden antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

echte Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nicht als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

26 Antworten

KSCam 12.12.2021 | 08:13
Können Sie bitte noch darstellen wo der Zusammenhang zur Rente besteht? Altersrente, EM Rente, Hinterbliebenenrente? Ein bisschen mehr Info bitte.
Peteram 12.12.2021 | 10:52
Ps: bin 52 Jahre Ich bekomme ja auch kein Lohn/Gehalt mehr von der Firma ich gehe mal davon aus das es sich um eine echte Abfindung handelt weil keine offene gehaltszahlungen mehr gibt somit kein hinzuverdienst Werde aber noch urlaubsabgeldung bekommen diese ist dann wieder wenn ich über 6300€ komme als hinzuverdienst zählt Laut Auskunft von der Firma ist alles getrennt aufgellistet und erkennbar was Abfindung und Urlaub ist dürfte ja keine Vermischung sein
Peteram 12.12.2021 | 08:25
Es geht um einen volle Erwerbsminderungsrente mit Befristung bis 1.10.2024 war krankgeschrieben dann ausgesteuert und alg1 bezogen habe danach eine Reha gehabt mit dem ergebniss das ich auf dem gesamten Arbeitsmarkt unter 3 std Leistungsfähig bin
Peteram 12.12.2021 | 11:17
Das war die Nachricht von unsrer gehaltsabteilung Die Urlaubsabgeltung und die Abfindung sind zwei verschiedene Lohnarten und auf der Abrechnung klar zu unterscheiden. Da die Abrechnung für Dezember heute am 09.12. abgeschlossen wird, erfolgt die Auszahlung frühestens im Januar. Wenn der Mitarbeitende zum 31.12.2021 ausscheiden soll, werden wir die Urlaubsabgeltung rückwirkend auf den Monat Dezember legen und die Abfindung auf den Monat Januar. Steuerlich wird die Urlaubsabgeltung für Dezember sowieso im Monat Januar versteuert
Walloam 12.12.2021 | 14:02
Naja, das scheint ja schon entschieden zu sein, ansonsten könnte man mit 52 Jahren und einer befristeten Rente noch Einwände haben, ob man das überhaupt machen sollte.
Peteram 12.12.2021 | 14:19
Ich habe eine inkomplette Querschnittslähmung die bis dato nicht besser geworden ist Man geht davon aus wenn bis drei Jahre keine Besserung eintritt mauss man damit leben
Walloam 12.12.2021 | 14:44
Naja, das scheint ja schon entschieden zu sein, ansonsten könnte man mit 52 Jahren und einer befristeten Rente noch Einwände haben, ob man das überhaupt machen sollte.
Ich habe eine inkomplette Querschnittslähmung die bis dato nicht besser geworden ist Man geht davon aus wenn bis drei Jahre keine Besserung eintritt mauss man damit leben
In diesem Fall packt man sich wieder mal an den Kopf, was das mit dieser Befristung soll.
Peter T.am 12.12.2021 | 15:12
Die DRV sieht es noch nicht als "entschieden" an, sondern hat noch Hoffnung. Ich persönlich würde mein AV nicht beenden, solange ich eine befristete EMR habe. Aber das muss jeder für sich wissen. Was ist, wenn es doch noch eine Besserung gibt, es ist ja eine inkomplette QSL? Gerade nach einer EMR wird einen wohl kaum noch jemand wollen...
Peteram 12.12.2021 | 15:13
Ja das ist halt mal so Werde dann wohl 2024 wieder ne Reha machen und die wird wahrscheinlich auch nicht besser ausfallen wie die letzte Deshalb habe ich mich für diesen Schritt entschieden mit der Abfindung Nun bräuchte ich noch ne Antwort auf meine oben gestellte fragen
Siehe hieram 12.12.2021 | 16:10
Hallo Peter, Ihr Arbeitgeber hat das soweit schon richtig vorbereitet. Urlaubsabgeltung und Abfindung eindeutig getrennt. Die Abfindung ist kein Hinzuverdienst und der Urlaub aber doch. Würde beides in eine Abrechnung 'gepackt', wäre alles Hinzuverdienst. So aber nur der Urlaub. (§96a SGB VI). Die 6.300,00 EUR Freibetrag werden davon abgezogen, der Rest durch 12 geteilt und davon jeweils 40 % auf die monatliche Rente des Jahres 2021 angerechnet. Es betrifft das Jahr 2021 auch dann, wenn die Auszahlung tatsächlich erst im Januar erfolgt. Mitteilen müssen Sie Ihrer zuständigen DRV dennoch beide Zahlungen (siehe Rentenbescheid). Ihnen alles Gute!
Walloam 12.12.2021 | 15:55
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Das würde mich interessieren, wie der Arbeitsmarkt das sieht und ob das überhaupt im Arbeitszeugnis des letzten AG stehen muss. Nur für den Fall, das man noch in die Situation kommt.
Siehe hieram 12.12.2021 | 17:13
Das ist am Ende wohl nicht das ausschlaggebende, wenn es auf einer Abrechnung 'steht', Hautsache die Beträge werden korrekt gemeldet und sind auch nachvollziehbar getrennt aufgeführt. Die notwendigen 'Schlüsselzahlen' für die Datenübertragung zur Meldung der Beiträge sind unterschiedlich. Aber da auch Ihr Arbeitgeber (oder sein Lohnbearbeitungsbüro) vermutlich mit einem dafür zugelassenem Programm arbeitet, wird dies bei korrekter 'Verschlüsselung' dann auch korrekt berücksichtigt. Und vor allem sollte es auch im Abfindungsvertrag 'sauber' getrennt sein (aber das scheint hier ja der Fall zu sein). Die genaue Abgrenzung/Voraussetzung, was eine 'echte' Abfindung im Sinne der Rentenversicherung ist, können Sie hier unter Punkt 3.1.9 auch noch mal nachlesen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… (Hier sind dann auch Verweise auf andere §§, z.B. aus dem Kündigungsschutzgesetz) Aber dem zitierten Passus nach scheint Ihr Arbeitgeber dies bereits korrekt berücksichtigt zu haben (sonst besser auch noch mal einen Fachmann für Arbeitsrecht drauf schauen lassen). Zum Hinweis von 'Wallo': Es darf im Zeugnis nicht stehen, dass wegen Erwerbsminderung gekündigt wurde. Aber das betrifft 'Arbeitsrecht' und ist an anderer Stelle verbindlich zu erfragen/zu klären.
Peteram 12.12.2021 | 17:24
Vielen Dank für die detaillierte Ausführung mir platzt bald der Kopf Das wird unsere Payroll Abteilung schon richtig machen hatte bis dato noch nie Probleme Schönen Sonntag noch
Peteram 12.12.2021 | 17:29
Urlaub ist separat aufgeführt Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Mitarbeitende sämtlichen ihm noch zustehenden Urlaub bis zum Beendigungszeitpunkt einbringen wird. Der Mitarbeitende ist zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Aufhebungsvertrages arbeitsunfähig erkrankt. Sollte die Arbeitsunfähigkeit bis zum Beendigungszeitpunkt anhalten, erfolgt die Abgeltung des Urlaubsanspruchs mit der Entgeltabrechnung bei Ausscheiden des Mitarbeitenden aus der Firma in dann bestehender Höhe.
Siehe hieram 12.12.2021 | 17:59
Zitat von Peter anzeigenausblenden
Für weiteres Kopfqualmen :-) Versuchen Sie evtl. in diesen Passus noch einfügen zu lassen '...ihm noch >vertraglich< zustehenden Urlaub...' ohne die Pfeile natürlich ;-) (Gesetzlich geschützt ist bei Übertragung der Ansprüche wegen Krankheit aus den Vorjahren nämlich nur der gesetzliche Urlaubsanspruch und der ist meist geringer). Und denken Sie daran, dass Ihnen auch 'Urlaubsgeld' (hat nichts mit Urlaubsentgelt zu tun) zusteht, sofern dies ebenfalls vertraglich vereinbart war und noch nicht ausbezahlt wurde. Dies gilt ebenfalls für vertraglich vereinbartes 'Weihnachtsgeld'. Zum Nachlesen für Sie (oder auch andere Mitleser) ganz gut erklärt in diesem online-Handbuch für Arbeitsrecht: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch.html Aber es hört sich insgesamt schon so an, als wenn Ihr Arbeitgeber bzw. die payroll-Abteilung wissen, was die da tun :-) Und Sie wissen nun auch, dass zwar das Urlaubsentgeld/-geld als Hinzuverdienst berücksichtigt wird bei der EM-Rente, die Abfindung aber nicht. Also muss der Kopf gar nicht mehr so doll qualmen ;-)
Peteram 12.12.2021 | 18:08
Vielen Dank Werde ich morgen mal nachhaken/fragen und drauf hinweisen
Walloam 13.12.2021 | 10:39
Zitat von Oskar anzeigenausblenden
@ von Siehe hier Ich denke das alles läuft morgen weis ich mehr Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Mitarbeitende bis zum Austritt aus dem Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgerechnet wird. Dies schließt etwaige Ansprüche auf Einmalzahlungen gemäß der betrieblichen/vertraglichen Regelungen ein.
Abfindung, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld... ein wahres Füllhorn ergießt sich über Ihnen. Nur der Arbeitsplatz ist weg und die EMR nur befristet. Hoffentlich bereuen Sie diesen Weg nicht eines Tages, denn es ist selbstverständlich, Ihnen viel Gesundheit zu wünschen und das sich Ihr Zustand bessert. Sie sprachen ja selbst von 3 Jahren,am Ende sind Sie Gott sei Dank gesundet, stehen aber mit Nichts da. Ich hätte das AV ruhen und erst bei Gewährung einer Dauerrente enden lassen. Mit dem Angebot einer Abfindung war Ihr AG schlau, er ist einen Behinderten los, ganz ohne Integrationsamt!
Der AG hat sich freigekauft von allen möglichen Problemen. Allerdings weiss ich nicht, ob er überhaupt welche bekommen hätte. Der AG sagt einfach er hat keinen leidensgerechten AP und das wars. Von den Integrationsämtern habe ich nicht gehört, dass die die AN Seite stark vertreten. Die sehen sich eher als Vermittler, was immer das auch Wert ist.
Oskaram 12.12.2021 | 20:54
Zitat von Peter anzeigenausblenden
Abfindung, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld... ein wahres Füllhorn ergießt sich über Ihnen. Nur der Arbeitsplatz ist weg und die EMR nur befristet. Hoffentlich bereuen Sie diesen Weg nicht eines Tages, denn es ist selbstverständlich, Ihnen viel Gesundheit zu wünschen und das sich Ihr Zustand bessert. Sie sprachen ja selbst von 3 Jahren,am Ende sind Sie Gott sei Dank gesundet, stehen aber mit Nichts da. Ich hätte das AV ruhen und erst bei Gewährung einer Dauerrente enden lassen. Mit dem Angebot einer Abfindung war Ihr AG schlau, er ist einen Behinderten los, ganz ohne Integrationsamt!
Peteram 12.12.2021 | 18:32
@ von Siehe hier Ich denke das alles läuft morgen weis ich mehr Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Mitarbeitende bis zum Austritt aus dem Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgerechnet wird. Dies schließt etwaige Ansprüche auf Einmalzahlungen gemäß der betrieblichen/vertraglichen Regelungen ein.
Peteram 13.12.2021 | 11:44
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
Abfindung, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld... ein wahres Füllhorn ergießt sich über Ihnen. Nur der Arbeitsplatz ist weg und die EMR nur befristet. Hoffentlich bereuen Sie diesen Weg nicht eines Tages, denn es ist selbstverständlich, Ihnen viel Gesundheit zu wünschen und das sich Ihr Zustand bessert. Sie sprachen ja selbst von 3 Jahren,am Ende sind Sie Gott sei Dank gesundet, stehen aber mit Nichts da. Ich hätte das AV ruhen und erst bei Gewährung einer Dauerrente enden lassen. Mit dem Angebot einer Abfindung war Ihr AG schlau, er ist einen Behinderten los, ganz ohne Integrationsamt!
Der AG hat sich freigekauft von allen möglichen Problemen. Allerdings weiss ich nicht, ob er überhaupt welche bekommen hätte. Der AG sagt einfach er hat keinen leidensgerechten AP und das wars. Von den Integrationsämtern habe ich nicht gehört, dass die die AN Seite stark vertreten. Die sehen sich eher als Vermittler, was immer das auch Wert ist.
So sieht es aus es gibt keinen Arbeitsplatz denn ich hätte besetzen können so war es bevor ich meine EM Rente bekam und laut BEM waren auch noch circa 70 Leute vor mir dran da ich leider keinen Büro Beruf gelernt habe sah ich keine Chance auf eine weiter Beschäftigung mit all meinen Einschränkungen diese wurden auch in der Reha attestiert
Peter T.am 13.12.2021 | 22:01
Die Einschränkungen haben Sie jetzt, was aber, wenn es in 3 oder 4 Jahren wieder besser wird? Dann brauchen Sie vielleicht auch keinen Leidensgerechten AP. Payroll, habe ich schon einmal bei Jysk gehört. Ich wünsche Ihnen aber alles Gute.
Peteram 28.12.2021 | 16:48
Hallo ich bin’s wieder Habe jetzt meine Abfindung bekommen könnt ihr mir sagen was für Unterlagen ich brauche um diese bei der DRV zu melden Danke im Voraus und Guten Rutsch
Peteram 29.12.2021 | 13:14
Hallo Langt es wenn ich denn aufhebungsvertrag der DRV zu kommen lasse es steht ja die Summe drin und der Grund aber nicht nach welchen Paragrafen die Summe gezahlt wurde
Siehe hieram 29.12.2021 | 13:28
Hallo Peter, warten Sie ruhig noch ein paar Tage ab, bis Sie eine Abrechnung von Ihrer Firma für die Zahlung(en) erhalten. Auch eine Abfindung bzw. die Urlaubsabgeltung muss für den Arbeitnehmer auf einer 'Gehaltsabrechnung' dokumentiert werden (wegen evtl. Soz-Vers.-Beiträge und Steuern). Und die schicken Sie dann an Ihre zuständige DRV. Den gesamten Vertrag wollen die gar nicht unbedingt sehen. Und Ihre Firma hat ja -weil Sie gut vorbereitet waren- die Abfindung auch als solche 'verschlüsselt', das sollte dann reichen. Es wird Ihnen nicht nachteilig ausgelegt, wenn Sie die Zahlung erst Anfang Januar mitteilen und nicht noch vor dem Jahreswechsel! Dann feiern Sie nun also mal mit dem kleinen Polster in ein tolles neues Jahr hinein!! Alles Gute!
Peteram 29.12.2021 | 13:40
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Hallo Langt es wenn ich denn aufhebungsvertrag der DRV zu kommen lasse es steht ja die Summe drin und der Grund aber nicht nach welchen Paragrafen die Summe gezahlt wurde
Hallo Peter, warten Sie ruhig noch ein paar Tage ab, bis Sie eine Abrechnung von Ihrer Firma für die Zahlung(en) erhalten. Auch eine Abfindung bzw. die Urlaubsabgeltung muss für den Arbeitnehmer auf einer 'Gehaltsabrechnung' dokumentiert werden (wegen evtl. Soz-Vers.-Beiträge und Steuern). Und die schicken Sie dann an Ihre zuständige DRV. Den gesamten Vertrag wollen die gar nicht unbedingt sehen. Und Ihre Firma hat ja -weil Sie gut vorbereitet waren- die Abfindung auch als solche 'verschlüsselt', das sollte dann reichen. Es wird Ihnen nicht nachteilig ausgelegt, wenn Sie die Zahlung erst Anfang Januar mitteilen und nicht noch vor dem Jahreswechsel! Dann feiern Sie nun also mal mit dem kleinen Polster in ein tolles neues Jahr hinein!! Alles Gute!
Vielen Dank für die Antwort Wünsche ihnen nen guten Rutsch
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026