Hallo Peter,
echte Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nicht als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnen.
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Hallo Peter,
echte Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nicht als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnen.
In diesem Fall packt man sich wieder mal an den Kopf, was das mit dieser Befristung soll.Naja, das scheint ja schon entschieden zu sein, ansonsten könnte man mit 52 Jahren und einer befristeten Rente noch Einwände haben, ob man das überhaupt machen sollte.Ich habe eine inkomplette Querschnittslähmung die bis dato nicht besser geworden ist Man geht davon aus wenn bis drei Jahre keine Besserung eintritt mauss man damit leben
Der AG hat sich freigekauft von allen möglichen Problemen. Allerdings weiss ich nicht, ob er überhaupt welche bekommen hätte. Der AG sagt einfach er hat keinen leidensgerechten AP und das wars. Von den Integrationsämtern habe ich nicht gehört, dass die die AN Seite stark vertreten. Die sehen sich eher als Vermittler, was immer das auch Wert ist.@ von Siehe hier Ich denke das alles läuft morgen weis ich mehr Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Mitarbeitende bis zum Austritt aus dem Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgerechnet wird. Dies schließt etwaige Ansprüche auf Einmalzahlungen gemäß der betrieblichen/vertraglichen Regelungen ein.Abfindung, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld... ein wahres Füllhorn ergießt sich über Ihnen. Nur der Arbeitsplatz ist weg und die EMR nur befristet. Hoffentlich bereuen Sie diesen Weg nicht eines Tages, denn es ist selbstverständlich, Ihnen viel Gesundheit zu wünschen und das sich Ihr Zustand bessert. Sie sprachen ja selbst von 3 Jahren,am Ende sind Sie Gott sei Dank gesundet, stehen aber mit Nichts da. Ich hätte das AV ruhen und erst bei Gewährung einer Dauerrente enden lassen. Mit dem Angebot einer Abfindung war Ihr AG schlau, er ist einen Behinderten los, ganz ohne Integrationsamt!
So sieht es aus es gibt keinen Arbeitsplatz denn ich hätte besetzen können so war es bevor ich meine EM Rente bekam und laut BEM waren auch noch circa 70 Leute vor mir dran da ich leider keinen Büro Beruf gelernt habe sah ich keine Chance auf eine weiter Beschäftigung mit all meinen Einschränkungen diese wurden auch in der Reha attestiertAbfindung, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld... ein wahres Füllhorn ergießt sich über Ihnen. Nur der Arbeitsplatz ist weg und die EMR nur befristet. Hoffentlich bereuen Sie diesen Weg nicht eines Tages, denn es ist selbstverständlich, Ihnen viel Gesundheit zu wünschen und das sich Ihr Zustand bessert. Sie sprachen ja selbst von 3 Jahren,am Ende sind Sie Gott sei Dank gesundet, stehen aber mit Nichts da. Ich hätte das AV ruhen und erst bei Gewährung einer Dauerrente enden lassen. Mit dem Angebot einer Abfindung war Ihr AG schlau, er ist einen Behinderten los, ganz ohne Integrationsamt!Der AG hat sich freigekauft von allen möglichen Problemen. Allerdings weiss ich nicht, ob er überhaupt welche bekommen hätte. Der AG sagt einfach er hat keinen leidensgerechten AP und das wars. Von den Integrationsämtern habe ich nicht gehört, dass die die AN Seite stark vertreten. Die sehen sich eher als Vermittler, was immer das auch Wert ist.
Vielen Dank für die Antwort Wünsche ihnen nen guten RutschHallo Langt es wenn ich denn aufhebungsvertrag der DRV zu kommen lasse es steht ja die Summe drin und der Grund aber nicht nach welchen Paragrafen die Summe gezahlt wurdeHallo Peter, warten Sie ruhig noch ein paar Tage ab, bis Sie eine Abrechnung von Ihrer Firma für die Zahlung(en) erhalten. Auch eine Abfindung bzw. die Urlaubsabgeltung muss für den Arbeitnehmer auf einer 'Gehaltsabrechnung' dokumentiert werden (wegen evtl. Soz-Vers.-Beiträge und Steuern). Und die schicken Sie dann an Ihre zuständige DRV. Den gesamten Vertrag wollen die gar nicht unbedingt sehen. Und Ihre Firma hat ja -weil Sie gut vorbereitet waren- die Abfindung auch als solche 'verschlüsselt', das sollte dann reichen. Es wird Ihnen nicht nachteilig ausgelegt, wenn Sie die Zahlung erst Anfang Januar mitteilen und nicht noch vor dem Jahreswechsel! Dann feiern Sie nun also mal mit dem kleinen Polster in ein tolles neues Jahr hinein!! Alles Gute!
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