Abfindungen wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten wegen Verlusts des Arbeitsplatzes ausgleichen sollen, gelten nicht als Arbeitsentgelt und sind beitragsfrei.
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Abfindungen wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten wegen Verlusts des Arbeitsplatzes ausgleichen sollen, gelten nicht als Arbeitsentgelt und sind beitragsfrei.
Das ist totaler Blödsinn. Abfindungen die aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind nicht sozialversicherungspflichtig und werden daher zur Berechnung der Rentenhöhe nicht herangezoge. Punkt, aus, Ende.Wie kommst du darauf. Abfindung zählt nicht bei der Rente.Natürlich werden für eine Abfindung Beiträge auch in der RV fällig, die dann einen Einfluß auf die Entgeltpunkte haben, natürlich je nach Höhe der Abfindung eher in einem winzigen monatlichen Betrag.
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