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Experten-Antwort

Abfindung

von mir24.05.2016 | 17:53
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Hallo ich hätte da auch mal eine Frage. Als ich in Erwerbsminderungsrente ging wurde ich mit einer Abfindung entlassen. Jetzt läuft die EMR aus und ich gehe dann in nur Rente. Meine Frage: zählt die Abfindung zu der Rente weil bei der EWR wurde sie noch nicht mitgerechnet. Ist die Rente dann etwas höher ?? da die Abfindung so viel war als hätte ich 2 Jahre gearbeitet. Danke für jede Info

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Abfindungen wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten wegen Verlusts des Arbeitsplatzes ausgleichen sollen, gelten nicht als Arbeitsentgelt und sind beitragsfrei.

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6 Antworten

unbekanntam 24.05.2016 | 17:56
Ja deine Rente wird dann höher sein weil du ja mehr eingezahlt hast.
--..--am 24.05.2016 | 17:57
Wie kommst du darauf. Abfindung zählt nicht bei der Rente.
Juppam 24.05.2016 | 18:38
Natürlich werden für eine Abfindung Beiträge auch in der RV fällig, die dann einen Einfluß auf die Entgeltpunkte haben, natürlich je nach Höhe der Abfindung eher in einem winzigen monatlichen Betrag.
Kopfschüttelam 25.05.2016 | 01:36
Wie kommst du darauf. Abfindung zählt nicht bei der Rente.
Natürlich werden für eine Abfindung Beiträge auch in der RV fällig, die dann einen Einfluß auf die Entgeltpunkte haben, natürlich je nach Höhe der Abfindung eher in einem winzigen monatlichen Betrag.
Das ist totaler Blödsinn. Abfindungen die aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind nicht sozialversicherungspflichtig und werden daher zur Berechnung der Rentenhöhe nicht herangezoge. Punkt, aus, Ende.
edfsdfam 25.05.2016 | 10:44
Ergänzung (zu Jupp): selbst wenn Beitragspflicht vorliegen würden, ist in der Regel ja doch die beitragsrechtliche Zuordnung der Einmalzahlung nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung und hat folglich (noch) keinen Einfluss auf die (EM-)Rente.
Vor der Renteam 27.05.2016 | 16:11
Hallo, ich hätte dazu auch eine Frage, auch wenn es für den Themenstarter zu spät ist: Was hätte der TS tun können, um höhere Einzahlungen in die RV einzubringen? Eine Minderung ausgleichen ist das Eine - aber gibt es von Seiten des AG auch eine Option? Ich denke, das dürfte einige hier interessieren. Gruss
Deutsche Rentenversicherung
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