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Abfindung

von Simone18.07.2008 | 19:17
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich arbeite im öffentlichen Dienst und mir wurde angeboten dass ich eine Abfindung bekomme nach Betriebszugehörigkeit wenn ich früher in Rente gehe um die dadurch anfallenden Abzüge aufzufangen. Sind diese Abfindungen steuerfrei oder ist da gleich wieder die Hälfte weg. Es geht um ca. 10.000,- Euro.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich des Steuerrechts an Ihr zuständiges Finanzamt bzw. an einen Steuerberater.

3 Antworten

Schiko.am 19.07.2008 | 14:38
Bei 10.000 abfindung von 50% steuerabzug zu sprechen ist etwas übertrieben Wenngleich es richtig ist , zum jahresende 2007 wurde der freibetrag den es teil weise bis 11.000 euro gab ersatzlos gestrichen Will auch wegen der geringen wirkung, auf die 3/5tel regelung nicht eingehen. Will trotzdem ein erfundenes rechenbeispiel anführen: 25.000 zu versteuerndes einkommen 4271 ledig- 1864 verheiratet + 10000 35.000 7458 4364 ----------------------- 3187 2500 mehr steuer plus soli. Mit freundlichen Grüßen.
schadeam 19.07.2008 | 14:31
Fragen Sie beim Bäcker, was eine Schuhreparatur kostet? In diesem Sinne bitte ich um Nachsicht, dass kaum ein Rentenfachmann Ihre steuerliche Frage beantworten wird - fragen Sie bitte Ihr Finanzamt, einen Steuerberater, etc... aber vielleicht ist Schiko ja im Dienst?
Betriebsprüferam 21.07.2008 | 07:58
Auch wenn Ihre Frage eher steuerrechtlicher denn rentenrechtlicher Natur ist: Da es sich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber um eine "einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnis" handelt, ist die Abfindung in vollem Umfang steuerpflichtig. Abfindungen wegen Verlust des Arbeitsplatzes (scheidet wegen der Einvernehmlichkeit aus) sind steuerfrei (nur bestimmte Freibeträge, darüber hinaus steuerpflichtig) Über die steuer- und beitragsrechtlichen Konsequenzen sollte Sie Ihr Arbeitgeber informieren. Herzliche Grüße Der Betriebsprüfer
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