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Abfindung

von smily12.03.2009 | 04:37
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3 Antworten

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Wenn ich mit 60 eine betriebsbedingte Kündigung plus Abfindung erhalte, kann ich diese in die Rentenversicherung einzahlen um dann vorzeitig und abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen und ist die Abfindung in diesem Fall steuerfrei? Ich bin für jeden Rat dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist es möglich den Rentenabschlag durch eine vorherige Ausgleichszahlung zu vermeiden. Den frühestmöglichen Rentenbeginn erfahren Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger.

2 Antworten

Jonasam 12.03.2009 | 07:05
Hallo smily! Vozeitig können Sie nur in Rente gehen, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese können Sie nicht mit einer Einmalzahlung erfüllen. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen, können Sie mit einer Einmalzahlung die Abschläge ausgleichen oder verringern. Hierzu würde ich Ihnen aber erst einmal empfehlen, eine entsprechende Auskunft beim zuständigen RV-Träger zu beantragen, da Ihnen hier keiner etwas über die Höhe des Ausgleichsbetrages sagen kann. Bezüglich der Frage ob die Abfindung steuerfrei ist, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder an das Finanzamt. Soweit ich weiß ist eine Abfindung steuerfrei, wenn der Arbeitgeber Sie direkt an den RV-Träger zahlt, um Rentenabschläge auszugleichen. Aber wie gesagt, dass sollten Sie über das Finanzamt oder den Steuerberater klären. Ob es sich überhaupt lohnt einen solch hohen Betrag zu zahlen, um die Abschläge auszugleichen ist eine andere Frage. Ob das Geld evtl. besser so angelegt werden kann, muss jeder für sich selbst entscheiden. (Wie hoch ist der Abfindungsbetrag, Wie kann ich Ihn sinnvoll anlegen, Wie sieht es mit meiner Gesundheit aus, Stehen teure Anschaffungen an, usw.) MfG Jonas
Schiko.am 12.03.2009 | 08:06
Die Abfindung ist steuerpflichtig, die Freibeträge hierfür wurden ab 1.1.2006 ersatzlos gestrichen. Durch die sogenannte"Fünftel- regelung" ergibt sich noch ein geringer Steuervorteil. Es ist auch nicht möglich, dass Sie oder der Betrieb durch hohe freiwillige Beitragsleistung früher in Rente gehen können. Möglich ist dagegen , die Abschläge wegen vorzeitiger Rente- aus welchen Gründen auch immer - können durch Zahlung von Beträgen ausgeglichen werden. Zahlt der Arbeitgeber aus dem Abfindungsbetrag solche zusätz- lichen Beiträge in die Rentenversicherung bleiben diese bis zur Hälfte der gesamten Zuzahlung steuerfrei. Soll nur ein kleiner Hinweis sein, derzeit sind für einen Entgeltpunkt bei 30879 Durchschnittsverdienst 19,90% = 6.145 Beitrag aufzubringen. Ein Entgeltpunkt bringt bis 30.6.09 Euro 26,56 Rente. Sie können selber ausrechnen wieviel bei 100 Euro Abschlag zu zahlen sind, der so errechnete Betrag erhöht sich noch um einige Tausend Euro, erspare mir Feinheiten. Mit freundlichen Grüßen.
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